Vehfanz

Rassistische Aufkleber auf Straßenschild angebracht

Auf einem Straßenschild in Vehfanz wurden rassistische Aufkleber angebracht. Der Staatsschutz hat die Ermittlungen aufgenommen.

15
04
2020
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Straftaten, Polizei
Symbolbild: Polizei © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Die Polizei hat zwei rassistische Aufkleber auf einem Straßenschild in Vehlefanz (Oberhavel) entdeckt. Der Staatsschutz ermittelt wegen Volksverhetzung gegen unbekannt, wie die Polizeidirektion Nord am Dienstag mitteilte. Die Aufdrucke hätten einen migrationsfeindlichen Inhalt, sagte eine Sprecherin. Sie seien sichergestellt worden.

Die Zuständige Polizeistelle, die am Dienstag auf die rassistischen Aufkleber auf einem Straßenschild aufmerksam wurde, teilte gegenüber IslamiQ die Inhalte der Aufkleber mit. Dort hieß es: „Asylbetrüger nicht willkommen„, und „Heimreise statt Einreise.“ Nun ermittelt der Staatsschutz. Der Täter sei noch unbekannt.

Rassistische Aufkleber in Hannover

Unbekannte hatten im April letzten Jahres einen islamfeindlichen Aufkleber an die Eingangstür eines Mehrfamilienhauses in Hannover geklebt. In dem Gebäude leben muslimische Familien. Auf dem Aufkleber steht „Islamists not welcome. Stay back or we’ll kick you back“. Übersetzt heißt es: „Islamisten nicht willkommen. Bleibt fern oder wir werden euch zurückjagen“.

„Solche Aktionen dienen nur denjenigen, die versuchen Unruhe in die Gesellschaft zu bringen und diese zu spalten. Wir stellen uns aktiv gegen eine Spaltung unserer Gesellschaft und verteidigen unsere gemeinsamen Werte“, äußerte sich damals der niedersächsische Schura-Vorsitzende Recep Bilgen gegenüber IslamiQ. Muslime sollten ruhig bleiben und sich nicht provozieren lassen.

Kein Einzelfall

Ein inhaltlich identischer Aufkleber wurde bereits im Jahr 2015 in Pattensen bei Hannover festgestellt. Demzufolge hatte die Staatsanwaltschaft Hannover den Sachverhalt zum damaligen Zeitpunkt als versuchte Nötigung und Beleidigung gewertet.

Mit Verweis auf die damalige Bewertung der Staatsanwaltschaft wurde auch im aktuellen Fall ein Strafverfahren wegen des Verdachts der aufgeführten Straftaten eingeleitet. Ob ein Zusammenhang zwischen den beiden Aufklebern bestehe müsse noch überprüft werden, so die Polizei. (dpa, iQ)