In NRW können Moscheen ab dem 1. Mai unter Schutzvorkehrungen wieder öffnen. Grundlage seien umfassende Konzepte der islamischen Religionsgemeinschaften.
In Nordrhein-Westfalen können ab Mai wieder Gemeinschaftsgebete in Moscheen stattfinden. Gottesdienste und Versammlungen zur Religionsausübung sind demnächst mit Corona-Schutzmaßnahmen möglich. Das teilte die Landesregierung am Donnerstagabend in Düsseldorf mit. Grundlage seien umfassende und präzise Konzepte der Religionsgemeinschaften, wie während der Corona-Pandemie Gottesdienste unter Beachtung des Infektionsschutzes gestaltet werden können. Details über die Schutzkonzepte teilte die Staatskanzlei nicht mit.
Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hat angekündigt, dass die von Religionsgemeinschaften und Kirchen in NRW vorgelegten Schutzkonzepte in die bundesweite Verständigung zur Wiederaufnahme des religiösen Lebens in Deutschland eingebracht werden. Auf Basis dieser „umfassenden und präzisen“ Konzepte sehe die Landesregierung die Möglichkeit, dass zeitnah Gottesdienste wieder unter Beteiligung von Gläubigen in NRW abgehalten werden können.
Auf Anfrage von IslamiQ erklärt der Sprecher des Koordinationsrat der Muslime (KRM), Burhan Kesici, dass die Moscheen nicht sofort und vollumfänglich geöffnet werden. „Wir werden die Beratungen zwischen Bund und Ländern am 30. April abwarten. Auch wollen wir uns noch die Meinungen von Experten einholen. Auf dieser Grundlage werden wir das weitere Vorgehen im KRM beraten und unsere Entscheidung treffen.“
Die Religionsgemeinschaften in Deutschland sollten bis Mitte dieser Woche ihre Vorschläge zu einer vorsichtigen Öffnung der Gotteshäuser einreichen. Darauf fußt das Papier des Bundesinnenministeriums. In der kommenden Woche wollen sich Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten auf eine Linie einigen. Moscheen, Kirchen oder Synagogen könnten so unter Beachtung von Vorsichtsmaßnahmen möglicherweise Anfang Mai schrittweise wieder öffnen, hieß es.
Religionsgemeinschaften und Kirchen hätten erklärt, die Vorkehrungen zur Abstandseinhaltung und zum Schutz bis 1. Mai vornehmen zu können. Allerdings sind dazu zunächst noch keine Details bekannt. „Die Freiheit der Religionsausübung ist ein wichtiges Grundrecht unserer Verfassung. Wir sind dankbar für das hohe Maß an Verständnis und Verantwortung von Religionsgemeinschaften und Kirchen in Nordrhein-Westfalen in der Corona-Krise“, erklärte Ministerpräsident Laschet. Muslime feierten den Auftakt des Ramadan ohne gemeinsames Freitagsgebet und abendliche Begegnungen zum Fastenbrechen. Die Juden hätten auf die gemeinsame Feier des Pessachfestes und die Christen auf die Ostergottesdienste verzichtet.
Der stellvertretende Ministerpräsident Joachim Stamp (FDP) betonte, mit den vorgelegten Konzepten für die weitere Eindämmung des Virus kämen die Religionsgemeinschaften „ihrer Verantwortung für die Gesundheit der Gemeindemitglieder und Gottesdienstbesucher mit großer Sorgfalt nach“.
Die Landesregierung weist darauf hin, dass Nordrhein-Westfalen als einziges Land den gemeinsamen Gottesdienstbesuch zu keinem Zeitpunkt während der Corona-Krise verboten habe. Vielmehr habe sie es als ausreichend erachtet, von den Religionsgemeinschaften und Kirchen in Selbstverpflichtungserklärunge