Es zeichnete sich in den vergangenen Tagen schon ab: In Bayern dürfen wieder Gottesdienste mit Besuchern stattfinden – unter Auflagen.
Trotz der andauernden Corona-Krise sollen ab dem 4. Mai öffentliche Gottesdienste in Bayern wieder unter strengen Auflagen erlaubt werden. Die Gottesdienstbesucher müssen einen Mund-Nasen-Schutz tragen und einen Mindestabstand von zwei Metern zu anderen einhalten. Die neuen Regelungen sollen gleichermaßen für alle Glaubensgemeinschaften gelten. Die Lockerungen, die das Kabinett am kommenden Dienstag noch formal beschließen will, kündigte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) am Freitag in München an.
„Es gilt nach wie vor Vorsicht und Umsicht“, sagte Herrmann am Rande einer Landtagssitzung. Aus Begegnungen des Glaubens sollten keine neuen Infektionen entstehen. „Es sollen aus dem Kontakt keine Infektionen folgen.“ Es sei aber wichtig, das Grundrecht der Religionsausübung wieder zu ermöglichen – die Einschnitte bei Gottesdiensten seien zuletzt mit die schmerzlichsten gewesen. Es gelte nun das Motto: Gottesdienste Ja, aber Infektionen Nein.
In Bayern herrscht Freude über die Ankündigung Herrmanns. „Wir begrüßen, dass am 4. Mai wieder Gottesdienste möglich sind, wenn auch mit Einschränkungen“, sagte der Sprecher von Kardinal Reinhard Marx, Bernhard Kellner, in München. Herrmann dankte den Kirchen, dass sie die Einschränkungen in den vergangenen Wochen mitgetragen hätten. Es habe hier auch nie einen Konflikt gegeben, betonte er. „Es war ein Miteinander.“ Und er dankte ihnen, dass man nun gemeinsam Regeln für die Zukunft gefunden habe.
Gottesdienste sollen nach Worten Herrmanns zunächst maximal eine Stunde dauern. In Außenbereichen gilt eine spezielle Regel: Im Freien sollen maximal 50 Personen an Gottesdiensten teilnehmen dürfen, dort soll der vorgeschriebene Mindestabstand dann 1,50 Meter betragen. Staatliche Kontrollen oder Bußgelder lehnte Herrmann ab. Es gebe bei allen ein sehr großes Verständnis. Der Staat werde vermutlich nicht die Religionsgemeinschaften kontrollieren, das wäre unangemessen. Die Religionsgemeinschaften könnten diese Verantwortung selbst gut übernehmen. Bußgelder seien nicht vorgesehen.
Aufgabe der Kirchen und Religionsgemeinschaften ist es nun, Hygiene-Konzepte für Gottesdienste zu erarbeiten. Diese Details überlasse man den Kirchen, betonte Herrmann. „Der Staat kann nicht alles bis ins Allerletzte regeln.“ Das müssten die Einrichtungen je nach ihre Riten und der Größe der jeweiligen Kirchen tun. Dazu gebe es auch schon Vorschläge, das sei alles schon „sehr, sehr konkret“.
Als Beispiele nannte Herrmann, dass Desinfektionsmittel bereitgestellt werden, dass es bei der keine Berührungen gibt, dass jeder sein eigenes Gesangbuch oder in den Moscheen jeder seinen eigenen Koran mitbringt. Das gebe aber nicht der Staat vor, das seien die Vorschläge der Religionsgemeinschaften.
Bayern ist nicht das erste Bundesland, das Gottesdienste und Zusammenkünfte von Gläubigen wieder zulassen will. Vorreiter war Sachsen, hier werden seit dieser Woche schon wieder öffentliche Gottesdienste gefeiert. Auch Nordrhein-Westfalen, Thüringen und Brandenburg hatten dies für Anfang Mai angekündigt. Vertreter von Bund und Ländern wollten am Freitag über ein Konzept zur Lockerung der Corona-Auflagen für Kirchen, Moscheen oder Synagogen sprechen. Vorzeitige Lockerungen wegen des Beginns des Ramadan gibt es in Bayern aber nicht. Die neuen Regelungen gelten für alle ab 4. Mai. Die „Hauptfeste“ im Ramadan seien auch erst danach, sagte Herrmann.
Seit dem 21. März gelten in Bayern wegen der hohen Ansteckungsgefahr mit dem neuartigen Coronavirus Ausgangsbeschränkungen, die auch Großveranstaltungen und den Besuch von Gottesdiensten untersagen. Während Großveranstaltungen wie Konzerte oder Feste bis mindestens 31. August verboten bleiben, hatte sich bei den Gottesdiensten schon in den vergangenen Tagen und Wochen eine Lockerung angekündigt. Auch zahlreiche Vertreter von Glaubensgemeinschaften hatten jüngst eine Lockerung ab Mai eingefordert. (dpa,iQ)