Brandenburg

AfD scheitert mit Forderung nach Kopftuchverbot

Die AfD in Brandenburg hatte ein Kopftuchverbot in der Justiz gefordert. Der entsprechende Antrag wurde einstimmig abgelehnt.

15
05
2020
Kopftuchverbot
Potsdam Landtag © Shutterstock, bearbeitet by iQ

Brandenburgs AfD-Landtagsfraktion ist mit der Forderung eines Kopftuchverbots in der Justiz des Landes gescheitert. Ein entsprechender Antrag wurde am Donnerstag mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt.

Zuvor hatte die Abgeordnete Lena Duggen (AfD) aus einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zitiert, wonach ein Kopftuchverbot ein verfassungsmäßig gerechtfertigter Eingriff in die Grundrechte sein kann. „Viel zu viele junge Frauen tragen das Kopftuch nicht freiwillig“, sagte Duggen in der Debatte. „Wenn es unter den Kopftuch tragenden Referendarinnen nur einen solchen Fall gibt, ist ein Kopftuchverbot gerechtfertigt.“

„Vergiftetes Gedankengut lässt Sie blind werden“

Als einzige Rednerin der Brandenburger Kenia-Koalition nahm die aus Frankfurt (Oder) stammende Abgeordnete der Grünen, Sarah Damus, Stellung zum Antrag der AfD. „Es funktioniert bei Facebook immer so gut: Angst schüren vor Muslimen, unterdrückte Frauen und eine Mücke zum Elefanten machen.“ Die religiöse Neutralität des Staates sei ein hohes Gut, das es zu erhalten gelte. „Das Bundesverfassungsgericht gibt uns als Parlament nach wie vor die Aufgabe, die Verfassungsgüter Religionsfreiheit und weltanschaulich-religiöse Neutralität des Staates abzuwägen und miteinander in Einklang zu bringen“, sagte Damus.

Das Tragen eines Kopftuchs sei keine Verfassungswidrigkeit, auch nicht bei einer Richterin oder Staatsanwältin. „Unser Staat baut auf einem Menschenbild auf, das geprägt ist von der Würde eines jeden Menschen, auch von der Würde einer Muslima mit Kopftuch.“ Bislang habe es in Brandenburg nur eine einzige Referendarin mit Kopftuch gegeben. „Dadurch wird klar, dass sie sich an jeden Strohhalm klammern, um Stimmung gegen Muslime zu machen“, sagte Damus. „Ihr vergiftetes Gedankengut lässt Sie blind werden für die Grundsätze unseres Rechtsstaats.“ Letzlich schränke der Antrag der AfD genau das ein, was die Partei vorgebe, schützen zu wollen: Die Religionsfreiheit, die Neutralität des Staates und den freien Willen der Frau.

Kopftuchverbot nicht gerechtfertigt

Die Fraktionsvorsitzende der Linken, Kathrin Dannenberg, verwies darauf, dass es in Brandenburg überhaupt kein Problem gebe. Es gebe kein Beispiel für irgendein Fehlverhalten der einzigen kopftuchtragenden Referendarin. „Es gibt sogar Feministinnen, die sagen, das Kopftuch gehört zu mir, mein Körper gehört zu mir, und ich entscheide, es zu tragen.“ Der Zwang, ein Kopftuch zu tragen, sei genau so abzulehnen, wie der Zwang, es abzusetzen. Auch die Abgeordnete der Freien Wähler, Christine Wernicke, lehnte den Antrag der AfD ab.

Justizministerin Susanne Hoffmann (CDU) erklärte, der Entwurf der AfD sei aus verfassungsrechtlichen Gründen abzulehnen. Er gehe nur gegen eine Religion vor. Das Ministerium werde aber prüfen, ob sich aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts tatsächlich Handlungsbedarf gebe. In diesem Fall würde das Ministerium einen Gesetzesentwurf vorlegen, der Repräsentanten der Justiz bei öffentlichen Terminen das Tragen aller religiöser Symbole verbieten würde. (KNA, iQ)

Leserkommentare

Kafira sagt:
Wenn der Falsche das Richtige sagt, dann gönnen die Richtigen dem Falschen den Erfolg nicht und lehnen schon deshalb ab. Das KopftuchVerbot hat " die Bariere Rechtbank" bereits erfolgreich im Einzelfall genommen. Einen hoffnungsvollen Anfang. Der Vorstoss der Justizministerin, religiöse Zeichen bei Gericht generell zu verbieten, ist sicher besser als nur Kopftücher zu bannen. " Generell " schliesst ja Kopftücher ein und darauf kommt es an. Ich wünsche Frau Hoffmann viel Erfolg. Kafira
15.05.20
19:33
Achim sagt:
Ein weiterer Versuch sich in den Vordergrund zu spielen, dabei ist niemandem die unsäglichen Verfeindungen der einzelnen Lager innerhalb der AfD selbst entgangen. Ein weiterer Punkt auf der langen Liste gescheiterter Anträge jeglicher Art, um irgendwie doch noch im Gespräch zu bleiben. Eine Horde von Nazis bleibt eben trotz aller Verschleierungen dennoch ein Dorn im Auge des Verfassungsschutzes und das ist gut so. Diese Horde krimineller und Nichtsnütziger Sozialschmarotzer gehört trotz kläglicher Versuche, sich ein neues Image weiter links von rechts zu verschaffen, immer noch verboten. Kot stinkt halt auch in einer Metallbüchse weiter!
18.05.20
23:36
Harousch sagt:
@Achim sagte: „Kot stinkt halt auch in einer Metallbüchse weiter!“ Das erinnert mich an die Arbeit von Piero Manzoni mit dem Titel „Merda d´Artista“ (Artist´s Shit). Er hatte damals die Exkremente von Künstlern in Konservendosen eingeschlossen und auf der Documenta ausgestellt. Natürlich sorgte er damit für rege Aufruhr in der Presse. Manzoni füllte in den 60 er Jahre des 20. Jahrhunderts 90 Dosen mit den eigenen Fäkalien und bot diese jeweils 30 g schweren Dosen für den damaligen Goldpreis an. Mittlerweile kostet eine Dose schätzungsweise mehr als 150.000 €. Da die Dosen metallisch sind, kann der Inhalt nicht gesichtet werden. Eine Öffnung der Dose würde den wertvollen Inhalt zerstören. Die Ideologie der AfD-Mitglieder/Anhänger ist zwar genausoviel wert wie Exkremente, aber diesen ideellen Wert der „Merda d´Artista“ werden sie wohl nie erreichen.
23.05.20
20:29