Islamfeindlichkeit

Muslimin abgelehnt: „Verzichten Sie auf Ihr Kopfschmuck“

Nachdem sich eine Muslimin für eine Stelle bewarb, erhielt sie eine Absage wegen ihres Kopftuchs. Die zuständige Stelle muss nun eine Entschädigung zahlen.

05
06
2020
Arbeitsgericht Muslimin
Arbeitsgericht © Facebook, bearbeitet by iQ

Eine Muslimin in Rheinland-Pfalz erhält aufgrund ihres Kopftuchs eine Absage von einer Steuerberatungsgesellschaft. Dazu gab der verantwortliche Arbeitgeber noch den „Tipp, in Zukunft auf ihren Kopfschmuck“ lieber zu verzichten. Die Bewerberin klagte daraufhin beim Landesarbeitsgericht. Das Gericht setzte eine Entschädigung in höhe von über 1.500€  fest.

Medienberichten zufolge hatte sich eine alleinerziehende Mutter auf eine Stellenanzeige für einen Ausbildungsplatz als Kauffrau für Büromanagement beworben. Die Muslimin hatte zu diesem Zeitpunkt ihr Studium abgebrochen und war auf der Suche nach einer Tätigkeit.

Nachdem ihre Bewerbung bei der jeweiligen Steuerberatungsgesellschaft eingegangen war, erhielt sie eine Absage vom Geschäftsführer der Gesellschaft. Dort schrieb er, dass es sich wohl bei der Bewerbung nur um ein „Alibischreiben für das Arbeitslosengeld II“ handele.

„Nur ein netter Rat an die Muslimin“

Nachdem die Bewerberin beim Landesarbeitsgericht klagte, kam es zum Prozess. Man hätte ihr nur einen „väterlichen Rat“ geben und einen freundschaftlichen Hinweis erteilen wollen, um ihre Einstellungschancen zu erhöhen, argumentierten die Steuerberater im Prozess. Es habe sich keineswegs um eine Diskriminierung gehandelt. Man könne doch „mit so einem katastrophalen Lebenslauf nicht noch Kopftuch durchsetzen“, sagten die Steuerberater weiter.

„Die meisten Arbeitgeber und Lehrbetriebe seien nämlich nicht besonders begeistert, wenn die Religion nicht in der Privatzeit, sondern auch offiziell im Betrieb praktiziert werde, insbesondere da ein Kopftuch nicht zwangsläufig notwendig für einen gemäßigten Islam sei“, so die Steuerberater weiter.

Gericht lehnt Argumentation ab

Das Gericht lehnte die Argumentation ab. Die Steuerberater hätten die klagende Bewerberin vor allem wegen des Kopftuchs abgelehnt. Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz entschied, dass es sich dabei gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoße. Demnach dürfe eine Person wegen ihrer Religion nicht benachteiligt werden. Daher hätte die alleinerziehende Mutter das Recht, eine Entschädigung in von 1.500 € zu verlangen.

Für irgendwelche sachlichen Gründe fehle es an jeglichem Sachvortrag. Auch die Absicht eines „väterlichen“ oder „freundschaftlichen“ Rats wurden abgewiesen. Vor allem die ironische Verwendung des Wortes „Kopfschmuck“ wertete das Gericht zu Lasten der Steuerberater.

Leserkommentare

Kritika sagt:
L.S. Es sieht so aus, als habe der Anwalt eine recht hohe und full nachvollziehbare aber Abneigung gegen die Ideologie von Kopftuch und Terror. Er hat sich die potentielle Querulantin mit € 1.500 vom Halse geschafft. Arbeitgeber, die knapper bei Kasse sind, können einfach schriftlich absagen, Aber nur nicht den Grund nennen. Dann kostet es nichts. Ich hoffe dass Muslims, die nicht arbeiten und auf Sozial Geld angewiesen sind, ihre Aufenthaltsgenehmigung bald verlieren und dann abgeschoben werden. Dadurch, dass der KopftuchFrau ihr Kopftuch wichtiger ist als durch eigener Arbeit ihr Lebensunterhalt zu verdienen, zeigt sie, dass sie nicht zu uns gehören will. Gruss, Kritika
05.06.20
17:41
simonstylos sagt:
Hallo Kritika, wer ist uns? Wenn Sie sich meinen und ihre rechtspopulistischen / rechtsextremen Anhänger*innen, dann gehöre ich garantiert nicht dazu. Ich bin übrigens deutscher Staatsbürger und liebe deutsche Traditionen und Denkarten, vor allem Kant, die Aufklärung, Moses Mendelssohn, Lessing, Walter Benjamin, Hannah Arendt, Milad Karimi, Navid Kermani, Dunja Haylali usw. Außerdem haben die meisten Muslime in Deutschland die deutsche Staatsangehörigkeit. Wohin sollen wir sie denn abschieben? Nach Thüringen oder Sachsen? Wer in Deutschland Arbeitnehmer*innen zu Unrecht diskriminiert (zum Glück haben wir einen Rechtsstaat), der wird dementsprechend nach Recht und Gesetz bestraft.
09.06.20
15:54