Nach einem Anschlag auf eine Moschee in Norwegen erhielt der Angreifer eine Haftstrafe von 21 Jahren. Nun verzichtet er in Berufung zu gehen.
Der wegen Mordes und Terrorismus verurteilte Moschee-Angreifer in Norwegen verzichtet darauf, gegen seine Verurteilung in Berufung zu gehen. Während die Berufungsfrist am Donnerstag auslaufe, sehe ihr Mandant davon ab, das Urteil des Bezirksgerichts der Kommunen Asker und Bærum anzufechten, teilte Verteidigerin Unni Fries der norwegischen Nachrichtenagentur NTB mit. Damit ist das Urteil gegen den 22-Jährigen rechtskräftig. Er war vor zwei Wochen zu 21 Jahren Sicherheitsverwahrung mit einer Mindestverwahrungsdauer von 14 Jahren verurteilt worden.
Damit erhielt der Mann eine höhere Strafe als der Rechtsterrorist Anders Behring Breivik, der am 22. Juli 2011 bei Anschlägen in Oslo und auf der Insel Utøya 77 Menschen getötet hatte. Er war zu 21 Jahren Verwahrung mit einer Mindestdauer von zehn Jahren verurteilt worden. Zum Zeitpunkt des Urteilsspruchs war dies die Höchststrafe, zu der Breivik gemäß der norwegischen Gesetzeslage hatte verurteilt werden können. Später ermöglichte eine Gesetzesänderung, eine Mindestdauer von bis zu zwei Dritteln der Verwahrungsstrafe festzusetzen.
Der in Sandvika angeklagte Norweger hatte am 10. August 2019, am Vorabend des islamischen Opferfestes, eine Moschee in Bærum rund 20 Kilometer westlich von Oslo angegriffen. Er war dabei mit mehreren Schusswaffen bewaffnet, konnte aber von Gläubigen überwältigt und festgenommen werden, ohne dass jemand in der Moschee schwerer verletzt worden war. In seiner Wohnung fand die Polizei später die Leiche seiner 17 Jahre alten Stiefschwester, die der Mann mit vier Schüssen aus einem Jagdgewehr getötet hatte.
Das Gericht beurteilte den Mord und den Angriff auf die Moschee nicht als eine zusammenhängende Tat, sondern als separate Vorgänge. Die Tötung seiner aus China adoptierten Stiefschwester erscheine eher rassistisch motiviert als von Terror getrieben, sagte die Richterin.
Der Angeklagte hat die Taten eingeräumt, eine Schuld im strafrechtlichen Sinne aber von sich gewiesen. Während des Prozesses äußerte er mehrmals rechtsradikale, rassistische und islamfeindliche Ansichten und berief sich auf Selbstverteidigung, auf die weiße Europäer angeblich ein Recht hätten. Er bezog sich auch auf den Anschlag auf zwei Moscheen im neuseeländischen Christchurch im März 2019, wo ein australischer Rechtsextremist 51 Muslime getötet und Dutzende weitere verletzt hatte. Der Norweger äußerte sich enttäuscht darüber, selbst nicht mehr Schaden angerichtet zu haben. (dpa, iQ)