Mit dem Verzicht auf Prüfungen an religiösen Feiertagen bekennt sich die Ruhr-Universität zu einem Miteinander religiöser Toleranz und Rücksichtnahme.
Die Ruhr-Universität Bochum (RUB) will künftig keine Prüfungen mehr an religiösen Feiertagen durchführen. Mit dem Beschluss solle die Religionsfreiheit aller Universitätsangehörigen gewährleistet werden, teilte die RUB am Mittwoch in Bochum mit. Eine entsprechende Resolution habe der Senat jetzt einstimmig gefasst. „Der Beschluss gilt für alle Religionsgemeinschaften„, betonte die evangelische Theologin Isolde Karle, die die Resolution initiiert hatte. Ihres Wissens sei die Ruhr-Universität Bochum die erste Universität in Deutschland, die das umsetze.
Christen seien von der Regelung nicht betroffen, da deren Feiertage schon gesetzlich geschützt seien, hieß es. Relevant aber sei sie etwa für orthodoxe Juden aufgrund des Schreibverbots am Schabbat. Zwar gebe es für Muslime solch ein Verbot nicht, dennoch solle etwa auf den Fastenmonat Ramadan oder das Opferfest Rücksicht genommen werden.
Falls Prüfungstermine unvermeidbar mit einem Feiertag kollidieren, muss es laut Angaben für Betroffene einen zeitnahen Ersatztermin geben. Studenten sollen Prüfer rechtzeitig über eine religiöse Konfliktlage informieren. Zudem müssen sie einen Nachweis über die Notwendigkeit einer Teilnahme an einer Feier oder ein Arbeitsverbot vorlegen.
„Ich freue mich ganz besonders, dass dieser Entschluss nach langer Diskussion mit allen Senatsgruppen und dem Rektorat einstimmig gefallen ist. Die RUB geht damit als religionssensible und Diversität achtende Universität bundesweit vorbildhaft voran“, so Karle.
Im Dezember letzten Jahres hatte der Bundesbeauftragte für weltweite Religionsfreiheit, Markus Grübel (CDU), sich für Ausweichtermine für staatliche Prüfungen ausgesprochen, wenn diese auf jüdische oder muslimische Feiertage fallen. Die Hochschulrektoren sollten ab dem kommenden Jahr entsprechende Angebote etwa für Jom Kippur, Rosch Haschana sowie das Ramadan- und Opferfest machen, sagte Grübel anlässlich eines religiösen Gemeindetags in Berlin.
„Deutschland kann damit ein weltweit wirkendes Zeichen der Religionsfreiheit setzen“, sagte der Beauftragte. An hohen christlichen Feiertagen fänden in Deutschland auch keine Prüfungen an Schulen und Universitäten statt. „Religionsfreiheit ist allerdings kein Recht, das exklusiv für eine Religion gilt.“ Einzelne Hochschulen gingen bereits vorbildlich mit dem Thema um und fänden im Gespräch mit jungen Gläubigen Lösungen. (KNA, iQ)