Mönchengladbach

Hakenkreuz an Moschee gesprüht – Bewährungsstrafe

Drei Männer haben gemeinsam eine Moschee in Mönchengladbach angegriffen. Nun musste sich einer von ihnen vor Gericht verantworten.

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Aufklrärungsquote, Erdbebenopfer Brandanschlag
Symbolbild: Vorfall, Angriff, Polizei, © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Weil er an eine Moschee unter anderem ein Hakenkreuz gesprüht hat, ist ein 35-Jähriger wegen Beleidigung und Verbreitung von Propaganda verfassungswidriger Organisationen zu einer achtmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Das Amtsgericht Mönchengladbach entschied am Freitag zudem, dass gegen den Mitangeklagten, einen 41-jährigen bekannten Rechtsextremisten, demnächst getrennt verhandelt werde. Er hatte sich den Angaben des Gerichts zufolge krank gemeldet und war am Freitag nicht erschienen.

Laut Anklage soll der 41-Jährige vor einer für Juni 2019 geplanten Kundgebung unter dem Motto „Wir wollen keine Salafistenschweine“ den Auftrag erteilt haben, einen Schweinekopf vor die Mönchengladbacher Moschee zu legen. Der 35-Jährige gestand vor Gericht, bei der Aktion dabei gewesen zu sein und unter anderem ein Hakenkreuz an die Wand der Moschee gesprüht zu haben. Den Tierkopf habe sein 33-jähriger Freund in einer Kiste im Auto gehabt und vor der Moschee abgelegt. Gegen ihn war ein Strafbefehl in Höhe von 1200 Euro verhängt worden.

Die Ermittler hatten Videoaufzeichnungen mehrerer Schlachthöfe ausgewertet. In einem Viersener Betrieb wurden sie fündig. Auf den Bildern sollen der 33-Jährige und eine Begleiterin kurz vor der Tat beim Kauf des Schweinekopfes zu sehen sein. Bei der Auswertung von Handydaten kam dann der angeklagte 41-Jährigen in den Fokus. Er soll die Beiden in Chats mehrfach an das Vorhaben erinnert haben. (dpa, iQ)