Die Doppelte Staatsbürgerschaft soll künftig viel mehr Jugendlichen offen stehen. Einen entsprechenden Gesetzesentwurf hat das Bundeskabinett verabschiedet. Es gibt jedoch weiterhin Kriitk, weil das neue Gesetz die sogenannte Optionspflicht nicht gänzlich abschafft.
Das Bundeskabinett hat den Gesetzesentwurf zur Neuregelung der Doppelten Staatsbürgerschaft und der sogenannten Optionspflicht auf den Weg gebracht. In Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern können in Zukunft unter Umständen beide Pässe behalten. Bisher mussten sie sich bis zu ihrem 23. Lebensjahr für die deutsche oder die Staatsbürgerschaft ihrer Eltern entscheiden.
Mit der Neuregelung können einige Kinder jedoch die Doppelte Staatsbürgerschaft erlangen. Dafür müssen die Kinder ausländischer Eltern in Deutschland aufgewachsen sein. In dem Gesetzesentwurf wurde festgelegt, dass die Kinder bis zu ihrem 21. Lebensjahr mindestens acht Jahre in Deutschlang gelebt haben oder sechs Jahre lang eine deutsche Schule besucht haben müssen. Für den Nachweis sind auch ein Abschluss an einer Schule oder der Nachweis über eine Ausbildung ausreichend.
Kritik an Vorlage
Kritik an der Neuregelung hatten im Vorfeld bereits die Oppositionsparteien im Bundestag, Gründe und Linke, geäußert. Der innenpolitische Sprecher der Grünen, Volker Beck, stellte die Neuregelung als „schikanöses Bürokratiemonster“ dar, dass letztendlich eine Verlängerung der Optionspflicht bedeute. Die migrationspolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sevim Dağdelen, sprach von einem „faulen Kompromiss“. Im Vorfeld hatten auch drei von SPD und Grünen regierte Bundesländer versucht mit einer Initiative die Optionspflicht komplett abzuschaffen.
Auch der neue Sprecher des Koordinationsrates der Muslime, Ali Kızılkaya, hatte erklärt, es sei begrüßenswert, dass es überhaupt zu einer Lösung in der Sache gekommen sei. Allerdings sei es „bedauerlich, dass es keinen Automatismus gibt, und das noch einige Hürden für den Erwerb der doppelten Staatsbürgerschaft vorhanden sind.“ Der vorgelegte Entwurf sei daher nur „ein kleiner Fortschritt.“ Er löse nicht die Probleme der Jugendlichen, erleichtere aber bei vielen die „Kultur und den Lebensmittelpunkt miteinander zu verbinden“.
Bundesregierung lobt sich selbst
Die Bundesregierung sieht hingegen in dem Gesetzesentwurf „eine zeitgemäße Lösung“. Der Entwurf berücksichtige die veränderten Lebensumstände optionspflichtiger junger Menschen. „In Deutschland geboren und aufgewachsen, müssen sie sich nicht länger zwischen der deutschen und der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern entscheiden. Der Gesetzentwurf betont zugleich den besonderen Wert, den die deutsche Staatsangehörigkeit für das Zusammenleben hat“, heißt es in einer Erklärung.
Staatsministerin Aydan Özoğuz (SPD), Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration, sieht in dem Entwurf ein „tolles Signal für viele junge Menschen“. Hunderttausende von Jugendlichen könnten nun aufatmen. Die Neuregelung setze den Koalitionsvertrag mit deutlich reduzierter Bürokratie um. „Für über 90 Prozent der betroffenen jungen Erwachsenen wird sie automatisch und geräuschlos die Mehrstaatigkeit ermöglichen. Nur in wenigen Ausnahmefällen wird die Behörde nach den vereinbarten Kriterien fragen. Und selbst wenn es dann noch Schwierigkeiten geben sollte, bin ich froh, dass das Kabinett auch eine Härtefallklausel mitbeschlossen hat“, sagte Özoğuz.
Der Gesetzentwurf soll nun in die parlamentarischen Beratungen, so dass das Gesetz noch im Jahr 2014 in Kraft treten kann.