Der Geschäftsführer eines Brandenburger Unternehmens wollte keinen Muslim einstellen. Die Integrationsbeauftragte des Landes ist bestürzt.
Die Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg, Dr. Doris Lemmermeier, teilte in einer Stellungnahme am Mittwoch ihr Bedauern über den Diskriminierungsvorfall im Straßenbau-Unternehmen. Dass ein junger Mensch als Auszubildender abgelehnt wurde, weil er muslimischen Glaubens ist, sei bestürzend. Sie sei schockiert über den „islamophoben und rassistischen“ Auftritt des Brandenburger Unternehmens.
Eine solche Haltung widerspreche eindeutig dem Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Grundgesetz. Demnach dürfe niemand aufgrund seiner Religion benachteiligt werden. In Deutschland könne jede Person ihre Religion frei ausüben. Die getätigten Aussagen seien klar verfassungswidrig und widersprechen den Grundsätzen unserer freiheitlichen, demokratischen Grundordnung. „Ich bin bestürzt, dass einer unserer Mitbürger hier in Brandenburg eine solche Erfahrung machen musste.“, so Lemmermeier.
Die Integrationsbeauftragte habe viele Mails von entsetzten Menschen erhalten, die ihre Sorgen über zunehmenden Rassismus in unserer Gesellschaft zum Ausdruck brachten. „Für dieses Engagement möchte ich mich sehr herzlich bedanken. Denen, die selbst von Rassismus und Diskriminierung betroffen sind und mir ihre Erfahrungen geschildert haben, möchte ich sagen, dass mir jede dieser Erfahrungen in der Seele weh tut und ich in meiner Arbeit alles dafür tue und tun werde, um gegen Rassismus und Diskriminierung einzutreten.“
Es reiche nicht aus, Empörung zu zeigen. Es brauche auch fundierte Strukturen. In Brandenburg gibt es viele Angebote für von Diskriminierung und Rassismus betroffene Menschen. Trotz allem habe man immer noch nicht erreicht, das Ziel zu verwirklichen: „Wir haben in Brandenburg wie an vielen anderen Orten in der Bundesrepublik Deutschland noch sehr viel zu tun, damit alle Menschen diskriminierungsfrei leben können.“
Zudem wurde von vielen gefordert, der ASG den Ausbildungspreis 2019 abzuerkennen. Dieser Ausbildungspreis sei für die Qualität der Ausbildung verliehen worden. Die Gesinnung des Unternehmers sei zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt. Er habe nicht den Ausbildungspreis der Integrationsbeauftragten bekommen, sondern den für seinen Kammerbezirk. Über eine mögliche Aberkennung werde die Jury des Ausbildungspreises entscheiden. Diese Angelegenheit werde sorgfältig geprüft und der Jury zur Entscheidung vorgelegt. „Für mich ist nicht wichtig, ob dieser Preis aberkannt wird oder nicht. Wichtig ist für mich, dass mit diesem Unternehmen in der Zukunft seitens des Landes Brandenburg nicht mehr zusammengearbeitet wird und dass es in Zukunft von jeglichen Preisen und Auszeichnungen ausgeschlossen wird“, so Integrationsbeauftragte Dr. Lemmermeier. Der junge Mann, um den es hier gehe, werde gut begleitet und dabei unterstützt, eine andere und bessere Perspektive für sein Arbeitsleben aufzubauen.
Ein Unternehmen im Landkreis Spree-Neiß lehnte einen muslimischen Bewerber für eine Ausbildungsstelle als Tief-/Straßenbauer ab. Als Grund gibt der Geschäftsführer in der Mail an, dass ein „praktizierender Moslem“ im Unternehmen nicht erwünscht ist, da es nicht mit der deutschen Verfassung vereinbar sei.