Brandenburg

Nach Absage: Integrationsbeauftragte überprüft Maßnahmen

Der Geschäftsführer eines Brandenburger Unternehmens wollte keinen Muslim einstellen. Die Integrationsbeauftragte des Landes ist bestürzt.

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2020
Straßenbau
Symbolbild: Unternehmen Straßenbau © Shutterstock, bearbeitet by IslamiQ.

Die Integrationsbeauftragte des Landes Brandenburg, Dr. Doris Lemmermeier, teilte in einer Stellungnahme am Mittwoch ihr Bedauern über den Diskriminierungsvorfall im Straßenbau-Unternehmen. Dass ein junger Mensch als Auszubildender abgelehnt wurde, weil er muslimischen Glaubens ist, sei bestürzend. Sie sei schockiert über den „islamophoben und rassistischen“ Auftritt des Brandenburger Unternehmens.

Eine solche Haltung widerspreche eindeutig dem Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Grundgesetz. Demnach dürfe niemand aufgrund seiner Religion benachteiligt werden. In Deutschland könne jede Person ihre Religion frei ausüben. Die getätigten Aussagen seien klar verfassungswidrig und widersprechen den Grundsätzen unserer freiheitlichen, demokratischen Grundordnung. „Ich bin bestürzt, dass einer unserer Mitbürger hier in Brandenburg eine solche Erfahrung machen musste.“, so Lemmermeier.

„Es braucht fundierte Strukturen“

Die Integrationsbeauftragte habe viele Mails von entsetzten Menschen erhalten, die ihre Sorgen über zunehmenden Rassismus in unserer Gesellschaft zum Ausdruck brachten. „Für dieses Engagement möchte ich mich sehr herzlich bedanken. Denen, die selbst von Rassismus und Diskriminierung betroffen sind und mir ihre Erfahrungen geschildert haben, möchte ich sagen, dass mir jede dieser Erfahrungen in der Seele weh tut und ich in meiner Arbeit alles dafür tue und tun werde, um gegen Rassismus und Diskriminierung einzutreten.“

Es reiche nicht aus, Empörung zu zeigen. Es brauche auch fundierte Strukturen. In Brandenburg gibt es viele Angebote für von Diskriminierung und Rassismus betroffene Menschen. Trotz allem habe man immer noch nicht erreicht, das Ziel zu verwirklichen: „Wir haben in Brandenburg wie an vielen anderen Orten in der Bundesrepublik Deutschland noch sehr viel zu tun, damit alle Menschen diskriminierungsfrei leben können.“

Integrationsbeauftragte will Unternehmen ausschließen

Zudem wurde von vielen gefordert, der ASG den Ausbildungspreis 2019 abzuerkennen. Dieser Ausbildungspreis sei für die Qualität der Ausbildung verliehen worden. Die Gesinnung des Unternehmers sei zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt. Er habe nicht den Ausbildungspreis der Integrationsbeauftragten bekommen, sondern den für seinen Kammerbezirk. Über eine mögliche Aberkennung werde die Jury des Ausbildungspreises entscheiden. Diese Angelegenheit werde sorgfältig geprüft und der Jury zur Entscheidung vorgelegt. „Für mich ist nicht wichtig, ob dieser Preis aberkannt wird oder nicht. Wichtig ist für mich, dass mit diesem Unternehmen in der Zukunft seitens des Landes Brandenburg nicht mehr zusammengearbeitet wird und dass es in Zukunft von jeglichen Preisen und Auszeichnungen ausgeschlossen wird“, so Integrationsbeauftragte Dr. Lemmermeier. Der junge Mann, um den es hier gehe, werde gut begleitet und dabei unterstützt, eine andere und bessere Perspektive für sein Arbeitsleben aufzubauen.

Ein Unternehmen im Landkreis Spree-Neiß lehnte einen muslimischen Bewerber für eine Ausbildungsstelle als Tief-/Straßenbauer ab. Als Grund gibt der Geschäftsführer in der Mail an, dass ein „praktizierender Moslem“ im Unternehmen nicht erwünscht ist, da es nicht mit der deutschen Verfassung vereinbar sei.

Leserkommentare

IslamFrei sagt:
Liebe Leser, " Unternehmen von künftigen Auszeichnungen ausschließen“ ?? Im Gegenteil; der recente sprichwörtliche Isalmischer Terror -- Mordversuch an Motorräder in Berlin und grausamer Mord an einem Islamkritischen Lehrer -- zeigt das menschenverachtende Gesicht von Islam und Koran. Dass der Strassenbauer Vertreter einer solchen Ideologie ablehnt, ist leicht nachzuvollziehen, ich lehne antidemokratische Ideologien wie Neonaties, Kommunisten, usw und auch Islam ebenfalls ab. Soviel Handlungsspielraum muss eine freie und demokratische Gesellschaft sein Bürger einräumen und Aushalten Ob Islamisten da anders über denken ist für uns unerheblich. Dass der Handwerker-Strassenbauer die falsche Metode gewählt hat, -- absagen mit Begründung anstelle ohne -- darf ihm nicht zu Last gelegt werden, er ist ja kein Rechtsanwalt. " von künftigen Auszeichnungen ausschließen“ ?? das wäre dann doch Diskriminieren ? laufen dagegen nicht alle Islamiker Sturm ? Gruss, IslamFrei.
18.10.20
23:21
Ute Fabel sagt:
"Eine solche Haltung widerspreche eindeutig dem Gleichheitsgrundsatz des Artikel 3 Grundgesetz." Gegen Artikel 3 Grundgesetz verstößt diese Haltung nicht, da die Verfassung staatliche Garantien gegenüber den Bürgern festlegt, aber nicht das Rechtsverhältnis zwischen Bürgern betrifft. Ich wäre gespannt, ob Frau Doktor Lemmermeier ebenso bestürzt wäre, wenn ein jugendlicher Bewerber, der regelmäßig federführend für PEGIDA demonstriert, aufgrund seiner rechtspopulistischen Weltanschauung nicht eingestellt wird, ober ein Aktivist der Scientology-Kirche oder die Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas. Dabei würde es sich auch um eine religiöse oder weltanschauliche Diskriminierung handeln. Religion und Weltanschauung sollte als Diskriminierungstatbestand im Gleichbehandlungsrecht gestrichen werden, denn religiöse und weltanschauliche Überzeugungen sind im Unterschied zur ethnischen Zugehörigkeit, zum Geschlecht, zum Alter und zur sexuellen Orientierung nicht angeboren und es ist schutzwürdiger Bestandteil der Meinungsfreiheit, wenn Unternehmen auch bei der Neueinstellung von Mitarbeitern Präferenzen für und Aversionen gegen bestimmte Ideologien einfließen lassen.
20.10.20
7:57
Johannes Disch sagt:
@Ute Fabel (20.10.2020, 7:57) -- "Gegen Art. 3 GG verstösst diese Haltung nicht, da die Verfassung staatliche Garantien gegegenüber den Bürgern festlegt, aber nicht das Rechtsverhältnis zwischen Bürgern betrifft." (Ute Fabel) Das ist falsch. Recht funktioniert von oben nach unten. Ganz oben steht unsere Verfassung. Von dieser leiten sich alle anderen Gesetze und Rechtsverhältnisse ab und müssen verfassungskonform sein. Auch der Arbeitgeber hat sich bei seiner Vertragsgestaltung und seinem Verhalten gegenüber Arbeitnehmern und Bewerbern an der Verfassung zu orientieren und diese einzuhalten. Er darf die Grundrechte nicht verletzen. Er darf einen Bewerber nicht diskriminieren. Das verbiete ihm die Verfassung. Aber genau das hat er getan. Was ihre Beispiele betrifft (PEGIDA, Zeugen Jehovas, Scientology): Da gilt dasselbe. Der Arbeitgeber darf einen Bewerber nicht wegen sines Glaubens oder seiner Weltanschauung ablehnen. Würden wir religiöse und weltanschauliche Diskriminierung streichen, dann würden wir der Willkür der Arbeitgeber wieder Tür und Tor öffnen. Wie ich bereits unter einem verwandten Artikel zu diesem Thema sagte: Manche würden Arbeitgeber wohl sogar wieder die Leibeigenschaft einführen lassen, Hauptsache, sie trifft auch Muslime. Arbeitgeber haben nicht über den Glauben eines Bewerbers zu befinden. Das können sie als Privatleute tun, aber nicht in ihrer Funktion als Arbeitgeber. Hier verläuft die Grenze der Meinungsfreiheit, die Satz 2, Art. 5 regelt. Und hier ist der Schutz vor Diskriminierung höher zu bewerten als das Recht des Arbeitgebers auf Meinungsfreiheit. Man nennt das Rechtsgüterabwägung. Es kommt auf die Funktion an, in der eine Person seine Meinung äußert. Als Arbeitgeber hat er sich da Grenzen aufzuerlegen und ihm sind gesetzlich Grenzen gesetzt. Er hat nur über die fachliche Qualifikation des Bewerbers zu befinden und nicht über seinen Glauben. Über den Glauben eines Bewerbers zu befinden, das steht dem Arbeitgeber nicht zu! Ihnen würde die Abschaffung weltanschaulicher und religiöser Diskriminierung wohl gefallen, da sie Atheistin sind und im allgemeinen etwas gegen Religion haben und gegen den Islam im besonderen. Im vorliegenden Fall hat es einen Muslim getroffen. Aber stellen wir uns folgendes vor: Sie bewerben sich um einen Job und werden abgelehnt, weil Sie Atheistin sind. Würden Sie die Abschaffung der weltanschaulichen und religiösen Diskriminierung noch immer befürworten??? Man muss nicht über Dinge diskutieren, die eindeutig sind. Und dieser Fall ist eindeutig: Der Arbeitgeber hat gegen das Gleichbehandlungsgesetz verstossen und gegen Art. 3 GG.
21.10.20
10:00
Ute Fabel sagt:
@ Johannes Disch: „Aber stellen wir uns folgendes vor: Sie bewerben sich um einen Job und werden abgelehnt, weil Sie Atheistin sind. Würden Sie die Abschaffung der weltanschaulichen und religiösen Diskriminierung noch immer befürworten??? Ich bin bei einer eher konservativen Bank mit hoher Wahrscheinlichkeit deshalb nicht eingestellt worden, nachdem ich beim Vorstellungsgespräch nach meinem Religionsbekenntnis gefragt wurde und ich geantwortet habe, keiner Glaubensgemeinschaft anzugehören. Was soll‘s? Wir hatten halt nicht die gleiche Wellenlänge und andere Wertvorstellungen. Für meinen Arbeitgeber wäre ein Bewerber, der sich für Amnesty International engagiert wesentlich interessanter, als einer der bei der Burschenschaft Germania oder Milli Görüs aktiv ist. Unternehmensphilosophien zu entwickeln ist Bestandteil der Meinungsfreiheit und bringt es mit sich, dass nicht alle Ideologien in gleichem Maß wertgeschätzt werden. Der so genannte „Diskriminierungsschutz“ aufgrund der Religion oder Weltanschauung gehört gestrichen, da es sich hierbei um keine angeborenen, unabänderlichen Persönlichkeitsmerkmale handelt.
21.10.20
17:08
Heinrich sagt:
OK, Mal andersrum. Wie sieht es aus mit Diskriminierung gegen Nicht Muslime ? Der letzte Satz ist ja wohl eindeutig. Eine Fatwa ist ein "Gutachten" von islamischen Gelehrten wie sich Muslime zu verhalten haben. Fatwa über die Kuffar. Fundamente (Aqidah) Das Loben der guten Eigenschaften der Kuffar Schaykh Sālih al-Fawzān Fundamente (Aqidah) Fundament Der Religion ('Aqidah) Frage: Wie lautet das Urteil über das Loben der Kuffar, aufgrund der Tatsache, dass sie ihre Versprechen einhalten, im Gegensatz zu einigen Muslimen? Antwort: Oh Bruder, wir loben sie nicht, sie sind Kuffaar. Ihr Kufr ist viel schlimmer als das Einhalten von Versprechungen. Ihr Kufr ist viel schlimmer und keine gute Tat wird mit Kufr angenommen – dies ist ein Prinzip. Keine gute Tat nützt etwas, wenn sie von Kufr begleitet wird, egal was es ist. Wir loben sie weder, noch sprechen wir gut von ihnen. Und wir entmutigen die Muslime nicht, nur weil sie einen Mangel haben. Der Muslim ist besser als der Kaafir, egal wie der Muslim ist.
29.10.20
23:19