Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Entlassung eines Polizeischülers aus dem Dienst wegen dessen Mitgliedschaft in einer rechten Chatgruppe bestätigt.
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Entlassung eines Polizeischülers aus dem Dienst wegen dessen Mitgliedschaft in einer rechten Chatgruppe bestätigt. Das Gericht wies mit einem am Montag veröffentlichten Beschluss vom 19. Oktober einen Eilantrag des Mannes gegen seine Entlassung ab. Der Schüler ging auf die Hochschule für Polizei in Villingen-Schwenningen (3 K 2398/20).
Der Mann war mit sechs Klassenkameraden Mitglied einer WhatsApp-Gruppe mit Namen „Polizei bad boys“. In der Gruppe wurden neben Nachrichten zu Ausbildungs- und Freizeitthemen auch Hitlerporträts, das Hakenkreuzsymbol sowie antisemitische, rassistische, gewaltverherrlichende und frauenfeindliche Bilder und Texte verschickt. Der angehende Beamte sei nicht treibende Kraft gewesen, habe aber Beiträge geschrieben, kommentiert und mitgelesen. Damit habe er rechtes, antisemitisches und frauenfeindliches Gedankengut toleriert. Dies sei mit der Vorbildfunktion als angehender Polizeibeamter nicht vereinbar, erklärten die Richter.
Nach Auffassung des Gerichts wird von einem Polizisten erwartet, dass er zu jeder Zeit und ohne jeden Vorbehalt für die Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und die Grundwerte eines friedlichen Zusammenlebens eintritt. Damit gehe nicht nur das Verbot von gegen die Verfassung gerichteten Taten einher, sondern auch eine Pflicht zum aktiven Handeln.
Es sei von dem Mann auch schon in der Ausbildung zu erwarten gewesen, dass er sich dem Verhalten der Kollegen entgegenstelle. Damit begründeten bereits das Hinnehmen und das kritiklose Kommentieren die berechtigten Zweifel an seiner charakterlichen Eignung für den Polizeiberuf, teilte das Gericht mit. (dpa/iQ)