Freiburg

Entlassung von Polizeischüler wegen rechter Chatgruppe

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Entlassung eines Polizeischülers aus dem Dienst wegen dessen Mitgliedschaft in einer rechten Chatgruppe bestätigt.

26
10
2020
Symbolbild: Gericht, rassistische Chatgruppe, Justiz © shutterstock, bearbeitet by iQ.
Symbolbild: Gericht, rassistische Chatgruppe, Justiz © shutterstock, bearbeitet by iQ.

Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Entlassung eines Polizeischülers aus dem Dienst wegen dessen Mitgliedschaft in einer rechten Chatgruppe bestätigt. Das Gericht wies mit einem am Montag veröffentlichten Beschluss vom 19. Oktober einen Eilantrag des Mannes gegen seine Entlassung ab. Der Schüler ging auf die Hochschule für Polizei in Villingen-Schwenningen (3 K 2398/20).

Hakenkreuzsymbol in Chatgruppe

Der Mann war mit sechs Klassenkameraden Mitglied einer WhatsApp-Gruppe mit Namen „Polizei bad boys“. In der Gruppe wurden neben Nachrichten zu Ausbildungs- und Freizeitthemen auch Hitlerporträts, das Hakenkreuzsymbol sowie antisemitische, rassistische, gewaltverherrlichende und frauenfeindliche Bilder und Texte verschickt. Der angehende Beamte sei nicht treibende Kraft gewesen, habe aber Beiträge geschrieben, kommentiert und mitgelesen. Damit habe er rechtes, antisemitisches und frauenfeindliches Gedankengut toleriert. Dies sei mit der Vorbildfunktion als angehender Polizeibeamter nicht vereinbar, erklärten die Richter.

Nach Auffassung des Gerichts wird von einem Polizisten erwartet, dass er zu jeder Zeit und ohne jeden Vorbehalt für die Verteidigung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und die Grundwerte eines friedlichen Zusammenlebens eintritt. Damit gehe nicht nur das Verbot von gegen die Verfassung gerichteten Taten einher, sondern auch eine Pflicht zum aktiven Handeln.

Es sei von dem Mann auch schon in der Ausbildung zu erwarten gewesen, dass er sich dem Verhalten der Kollegen entgegenstelle. Damit begründeten bereits das Hinnehmen und das kritiklose Kommentieren die berechtigten Zweifel an seiner charakterlichen Eignung für den Polizeiberuf, teilte das Gericht mit. (dpa/iQ)

Leserkommentare

Bettina Aliya Maier sagt:
In Berlin wurde die Stelle einer Extremismusexpertin geschaffen. Ich befürworte das. Halte das für nicht ausreichend. Wenn Behördenmitarbeiter unter einer Krankheit namens Allmachtshaltung leiden und Hierachien dafür benutzt werden anstatt das Stellenprofil, bei Beamten unter Eid, auszüben, ist eine interne Stelle längst nicht ausreichend. Die Struktur daher an sich fehlerhaft. Jedes Gerichtsverfahren und es werden viele Folgen, gegen Behördenmitarbeiter sollte es nämlich auf dem Papier gar nicht geben. Weiterhin ist offensichtlich der Umgang mit Medien intern, nach außen offensichtlich nicht per Gerichtsverfahren abgesichert. Zu den Inhalten habe ich nichts zu sagen, außer verfassungsfeindliche Haltungen gehören nicht in den ÖD.
27.10.20
5:50