Bei der Berliner Polizei setzt sich nun eine Extremismusbeauftragte für die Bekämpfung extremistischer Tendenzen in den eigenen Reihen ein.
Bei der Hauptstadt-Polizei setzt sich nun eine Extremismusbeauftragte für die Bekämpfung möglicher extremistischer Tendenzen auch in den eigenen Reihen ein. Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) und Polizeipräsidentin Barbara Slowik führten am Montag die Kriminaloberrätin Svea Knöpnadel in das neu geschaffene Amt ein.
Um die gute Arbeit der Sicherheitsbehörde zu schützen, müsse konsequent gegen Missstände vorgegangen werden, sagte Geisel. „Dass die Extremismusbeauftragte direkt bei der Polizei angebunden ist, zeigt, dass sie der Vorbeugung und Aufarbeitung möglicher extremistischer Tendenzen in den eigenen Reihen den notwendigen Stellenwert beimisst.“
In mehreren Bundesländern waren etwa rassistische Chatgruppen von Polizisten aufgedeckt worden. Berliner Polizei-Studenten wurden suspendiert. Es gibt Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen mutmaßlicher Volksverhetzung. Im August hatten Geisel und Polizeipräsidentin Slowik außerdem ein Elf-Punkte-Konzept gegen rechtsextremistische Einstellungen bei Polizisten vorgestellt.
Das Verwaltungsgericht Freiburg hat die Entlassung eines Polizeischülers aus dem Dienst wegen dessen Mitgliedschaft in einer rechten Chatgruppe bestätigt. Das Gericht wies mit einem am Montag veröffentlichten Beschluss vom 19. Oktober einen Eilantrag des Mannes gegen seine Entlassung ab. Der Schüler ging auf die Hochschule für Polizei in Villingen-Schwenningen (3 K 2398/20).
Der Mann war mit sechs Klassenkameraden Mitglied einer WhatsApp-Gruppe mit Namen „Polizei bad boys“. In der Gruppe wurden neben Nachrichten zu Ausbildungs- und Freizeitthemen auch Hitlerporträts, das Hakenkreuzsymbol sowie antisemitische, rassistische, gewaltverherrlichende und frauenfeindliche Bilder und Texte verschickt. Der angehende Beamte sei nicht treibende Kraft gewesen, habe aber Beiträge geschrieben, kommentiert und mitgelesen. Damit habe er rechtes, antisemitisches und frauenfeindliches Gedankengut toleriert. Dies sei mit der Vorbildfunktion als angehender Polizeibeamter nicht vereinbar, erklärten die Richter. (dpa/iQ)