Durch einen Hinweis des Verfassungsschutzes an den Arbeitgeber hatte ein Muslim seinen Job verloren. Nun hat der Freistaat Sachsen 145.000 Euro Schadenersatz gezahlt.
Das Land Sachsen hat einem Muslim 145 000 Euro Schadenersatz gezahlt, nachdem dieser durch einen Hinweis des Landesamtes für Verfassungsschutz an den Arbeitgeber seinen Job verloren hatte und mehrere Jahre arbeitslos war. Über den Fall hatte die Chemnitzer „Freie Presse“ berichtet. Das Innenministerium bestätigte den Vorfall. In einem Vergleich habe man sich mit dem Mann geeinigt, sagte ein Ministeriumssprecher. Dem sei ein Termin am Oberlandesgericht (OLG) Dresden Ende 2019 vorausgegangen.
Dem Bericht zufolge hatten Verfassungsschützer den Arbeitgeber vor ihrem aus dem arabischen Raum stammenden Angestellten gewarnt. Sie vermuteten einen radikalen Hintergrund bei ihm, weil er gelegentlich als „Vorbeter im arabischen Studentenclub“ tätig war, wie es sein Anwalt Thomas Giesen – Sachsens vormaliger Datenschutzbeauftragter – ausdrückte. Allerdings sei das nie aktenkundig geworden und der Betroffene auch nicht informiert worden. Die Identität des Mannes soll geschützt bleiben.
„Das LfV hat den zehn Jahre zurückliegenden Vorgang intern ausgewertet und die erforderlichen Konsequenzen gezogen“, erklärte Behördensprecherin Patricia Vernhold auf Anfrage. So seien die Mitarbeiter auf die Beachtung der Übermittlungsvorschriften hingewiesen worden: „Auf diese Weise soll für die Zukunft ein Wiederholungsfall ausgeschlossen sein.“ Zudem sei die Angelegenheit mit dem vor dem OLG Dresden geschlossenen Vergleich zivilrechtlich abgeschlossen.
„Illegale Vorgänge genießen keinen Geheimnisschutz“, sagte Giesen am Montag auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur. Der eigentliche Skandal sei, dass dieser Fall habe „zugedeckt“ werden sollen. Der Anwalt will nun in einem weiteren Verfahren am Verwaltungsgericht Dresden klären, welche Informationen über den Mann genau verarbeitet und gespeichert wurden. „Es ist ein Menschenrecht, dass jeder weiß, was mit seinen Daten gemacht wird. Wenn der Verfassungsschutz heimlich derart rechtswidrig vorgeht, interessiert das den Betroffenen und die Öffentlichkeit“, sagte er der „Freien Presse“.
Bei dem am Verwaltungsgericht laufenden Verfahren handele es sich hingegen um Fragen nach Auskunftspflicht und Umfang eines gegebenenfalls bestehenden Auskunftsanspruchs, teilte das LfV mit: „Dies sind Inhalte, die nach Bewertung des LfV und des Staatsministeriums des Innern nach wie vor der Geheimhaltung unterliegen und damit einer Informationsweitergabe entgegenstehen.“ Details wurden mit Blick auf das laufende Verfahren nicht genannt. (dpa, iQ)