In Thüringen gibt es weiterhin Mängel bei religiösen Betreuung von Muslimen. Das Justizministerium möchte die muslimische Gefängnisseelsorge ausbauen.
Bei der Gefängnisseelsorge für muslimische Häftlingen in Thüringen gibt es nach Einschätzung des Justizministeriums und der Migrationsbeauftragten des Landes Probleme. „Die muslimische Seelsorge kann nicht in gleicher Weise angeboten werden wie die christliche, da es an Seelsorgern mangelt“, sagte ein Sprecher des Justizministeriums. Das liege vor allem daran, dass es für muslimische Seelsorger keine Abschlüsse gebe, die mit denen christlicher Seelsorger vergleichbar wären. Die Migrationsbeauftragte, Mirjam Kruppa, sagte, ohne ausreichende seelsorgerische Betreuung bestehe die Gefahr, „dass Justizvollzugsanstalten zu Orten der Radikalisierung werden“.
Gefangene müssen nach Angaben des Justizministeriums keine Angaben dazu machen, ob sie sich einer Religion zugehörig fühlen. Die Ausübung von Religion ist in Deutschland Privatsache. Doch dem Ministerium zufolge haben von derzeit etwa 1600 im Freistaat Inhaftierten etwa 160 angegeben, Muslime zu sein. Als Christen bezeichneten sich auf freiwilliger Basis demnach etwa 180 Gefangene. Genau 100 hätten erklärt, sie seien evangelischen und etwa 80, sie seien römisch-katholischen Glaubens, sagte der Sprecher.
Für die Christen seien insgesamt sieben evangelische sowie drei römisch-katholische Seelsorger in den Thüringer Gefängnissen unterwegs. Dabei gebe es aber keinen einzigen staatlich anerkannten muslimischen Seelsorger dort, hieß es aus dem Ministerium.
„Die Herausforderung ist, dass muslimische Seelsorger oder Glaubensvertreter sowohl durch die muslimische Gemeinschaft legitimiert sein, als auch den Ansprüchen einer institutionellen Partnerschaft mit dem Staat genügen müssen“, sagte Kruppa. Anders als christliche und jüdische Glaubensgemeinschaften seien Moscheen und Muslime in den ostdeutschen Bundesländern bislang kaum in festen, institutionellen Strukturen organisiert. Solche Strukturen seien aber notwendig, um muslimische Seelsorger in Gefängnisse entsenden zu können, sagte Kruppa.
Nach Angaben des Sprechers des Justizministeriums hat sich Thüringen an einer Länderarbeitsgruppe beteiligt, die Empfehlungen erarbeiten sollte, wie die muslimische Gefängnisseelsorge verbessert werden kann. Was man aber in diesem Papier genau vorgeschlagen hatte, wollte der Sprecher nicht sagen. Erst mit der Islamkonferenz möchte mach über den entsprechende Bericht diskutieren.
Auch wenn es Probleme bei ihrer Seelsorge gibt, können muslimische Gefangene nach Angaben des Justizministeriums ihren Glauben – unter den Bedingungen eines Gefängnisses – auch in der Haft leben. Sie könnten etwa den Koran lesen oder Gebetsteppiche nutzen. „Zudem werden sowohl bei den Speiseplänen als auch bei den Einkaufsangeboten die Vorschriften des Korans berücksichtigt“, sagte der Sprecher. Im Islam ist es etwa verboten, Schweinefleisch zu essen. (dpa/iQ)