Im Internet-Chat soll ein 21-Jähriger aus Niedersachsen angekündigt haben, bewaffnet vor einer Moschee zu stehen – und Muslime töten zu wollen. Jetzt muss er sich vor Gericht verantworten.
Vorbereitung einer terroristischen Gewalttat, Terrorismusfinanzierung, Androhung von Straftaten, Volksverhetzung, Beleidigung, Bedrohung – die Liste der Vorwürfe gegen den 21-Jährigen ist lang. Jetzt muss sich der junge Mann in Hildesheim vor Gericht verantworten, am Montag (8.30 Uhr) beginnt der Prozess am Landgericht (Az.: 14 KLs 43 Js 2/20). Der 21-Jährige soll sich seit den Anschlägen in Christchurch im März 2019 mit rechtsradikalem Gedankengut und einem eigenen Anschlag gegen Muslime beschäftigt haben. Dazu soll er sich zwischen Juli 2019 und Mai 2020 Waffen beschafft haben.
Dem 21-Jährigen Mann werden in der Anklage der Zentralstelle Terrorismusbekämpfung der Generalstaatsanwaltschaft Celle mehrere Straftaten vorgeworfen. So soll er im Mai 2017 im Alter von 19 Jahren in Chatnachrichten ein damals 15-jähriges Mädchen beleidigt haben. Ihrem Stiefbruder und ihrer Mutter soll er angedroht haben, das Mädchen und die Mutter zu töten.
Seit 2019 soll er sich zunehmend mit rechtsradikalem Gedankengut befasst und Hass gegen Juden, Muslime und schwarze Menschen entwickelt haben. Ende Mai 2020 soll er der Anklage zufolge in einem anonymen Internet-Chat einem ihm unbekannten Chat-Partner gesagt haben, sich mit Waffen vor einer Moschee zu befinden. Er habe vor, Muslime zu töten. Der Chat-Partner soll daraufhin die Polizei informiert haben. Einen Tag später wurde der 21-Jährige in Gewahrsam genommen. Er sitzt in Untersuchungshaft.
Die Zentralstelle Terrorismusbekämpfung hatte zunächst Anklage vor der Staatsschutzkammer des Landgerichts Lüneburg erhoben. Weil der Mann zum Tatzeitpunkt einzelner Vorwürfe noch Heranwachsender war, erhob die Generalstaatsanwaltschaft die Anklage vor dem zuständigen Gericht in Hildesheim neu. (dpa, iQ)