Das Land Nordrhein-Westfalen erkennt die Alevitische Gemeinde Deutschland als Körperschaft des öffentlichen Rechts an. Die Verhandlungen mit islamischen Religionsgemeinschaften stocken weiterhin.
Die Alevitische Gemeinde Deutschlands erhält in Nordrhein-Westfalen bundesweit erstmals den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Nach der Anhörung einer entsprechenden Verordnung im Hauptausschuss des Landtags am Donnerstag werde die Landesregierung diese jetzt ausfertigen, sagte Landtagssprecher Stephan Malessa. Mit der Zuerkennung dieses Status wird die Gemeinschaft den beiden großen christlichen Kirchen gleichgestellt.
Die Alevitische Gemeinde Deutschland wurde 1989 gegründet. Dem Dachverband gehören in Nordrhein-Westfalen nach eigenen Angaben rund 24.000 förmliche Mitglieder in 50 Gemeinden an. „Mit dem Engagement unserer 160 Gemeinden leisten wir bundesweit seit über 30 Jahren einen wertvollen Beitrag als Mittlerin zwischen unterschiedlichen Kulturen und Traditionen und verkörpern die Vielfalt, das Recht auf Meinungsfreiheit und der Religionsfreiheit“, erklärte Generalsekretär Ufuk Çakır. „Als Körperschaft in der Form eines Vereins hat unser Engagement und unsere Arbeit Sichtbarkeit und Wertschätzung erfahren.“
Der Status der Körperschaft des öffentlichen Rechts bringt besondere Rechte mit sich, wie etwa das Recht zum Steuereinzug bei den Mitgliedern. Zudem erhalten Religionsgemeinschaften mit der Verleihung Vergünstigungen bei Steuern, Abgaben und Gebühren sowie Mitspracherechte in Gremien.
Die Alevitische Gemeinde biete durch ihre Verfassung und die Zahl ihrer Mitglieder die Gewähr der Dauer, heißt es in der Verordnung der Landesregierung. Auch bestehe an ihrer Rechtstreue kein Zweifel.
Die Religionsgemeinschaft errichte Gebetshäuser und Bibliotheken mit spezieller Literatur über ihre Glaubenslehre, führt die NRW-Landesregierung aus. Sie koordiniere seit dem Schuljahr 2011/12 den an nordrhein-westfälischen Schulen angebotenen Religionsunterricht nach den Grundsätzen der Alevitischen Gemeinde.
Der Statusprozess zur Feststellung der islamischen Religionsgemeinschaften als Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes ist in NRW noch nicht abgeschlossen. Aktuell steht ein Rechtsstreit vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster noch aus. Das OVG muss in der Auseinandersetzung zwischen Land und einigen Religionsgemeinschaften nach einer Vorgabe des Bundesverwaltungsgerichts (BVG) von Ende 2018 seine eigene Entscheidung von 2017 überprüfen.
Der Islamrat und der Zentralrat der Muslime (ZMD) wollten sich mit ihrer Klage mehr Einfluss beim Islamunterricht sichern. Sie scheiterten aber zunächst, weil sie laut OVG-Bewertung von 2017 keine Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes sind. Denkbar sind auch weitere Anträge von Religionsgemeinschaften. Genau diese Frage muss Münster nun aber erneut prüfen. (KNA/iQ)