Von Mittwoch an wird das öffentliche Leben in Deutschland heruntergefahren. Moscheen haben weiterhin unter Auflagen geöffnet.
Zum Eindämmen der sich weiter stark ausbreitenden Corona-Pandemie wird das öffentliche und private Leben in Deutschland schon von diesem Mittwoch an drastisch heruntergefahren. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder haben am Sonntag beschlossen, dass vom 16. Dezember bis zum 10. Januar der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf schließen muss. Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen bleiben unter Auflagen geöffnet.
Weiterhin dürfen sich nur maximal fünf Verwandte, Freunde oder Bekannte aus höchstens zwei Hausständen privat treffen. Kinder bis 14 Jahre sind ausgeschlossen.
Von dieser Beschränkung werden jedoch für die Zeit vom 24. bis 26. Dezember Ausnahmen zugelassen und Feiern im „engsten Familienkreis“ ermöglicht, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen über 14 Jahren bedeutet. Der engste Familienkreis wird definiert als Ehegatten, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige.
Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur erlaubt, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt und eine Maskenpflicht auch am Platz eingehalten wird. Bei Zusammenkünften, in der Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, ist ein Anmeldungserfordernis einzuführen.
Nachdem die Moscheen im März geschlossen worden, hatte der Koordinationsrat der Muslime (KRM) bereits zu Anfang der Pandemie einen umfassenden Leitfaden formuliert, der sich in den vergangenen Monaten gut bewährt hätte. „Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, möchten wir erneut an die Wichtigkeit und Erforderlichkeit der Umsetzung besonders effektiver Maßnahmen erinnern und dabei auf unseren Maßnahmenkatalog aufmerksam machen“, sagte Burhan Kesici, Sprecher des KRM in einer Mitteilung. (dpa, iQ)