Corona-Krise

Lockdown ab 16. Dezember: Moscheen bleiben weiterhin offen

Von Mittwoch an wird das öffentliche Leben in Deutschland heruntergefahren. Moscheen haben weiterhin unter Auflagen geöffnet.

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2020
Moscheen während Corona
Angela Merkel - Corona-Pandemie © Shutterstock, bearbeitet by iQ

Zum Eindämmen der sich weiter stark ausbreitenden Corona-Pandemie wird das öffentliche und private Leben in Deutschland schon von diesem Mittwoch an drastisch heruntergefahren. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder haben am Sonntag beschlossen, dass vom 16. Dezember bis zum 10. Januar der Einzelhandel mit Ausnahme der Geschäfte für den täglichen Bedarf schließen muss. Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen bleiben unter Auflagen geöffnet.

Weiterhin dürfen sich nur maximal fünf Verwandte, Freunde oder Bekannte aus höchstens zwei Hausständen privat treffen. Kinder bis 14 Jahre sind ausgeschlossen.

Von dieser Beschränkung werden jedoch für die Zeit vom 24. bis 26. Dezember Ausnahmen zugelassen und Feiern im „engsten Familienkreis“ ermöglicht, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder fünf Personen über 14 Jahren bedeutet. Der engste Familienkreis wird definiert als Ehegatten, Geschwister, Geschwisterkinder und deren jeweilige Haushaltsangehörige.

KRM: Moscheen weiterhin keine Hotspots

Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur erlaubt, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern gewahrt und eine Maskenpflicht auch am Platz eingehalten wird. Bei Zusammenkünften, in der Besucherzahlen erwartet werden, die zu einer Auslastung der Kapazitäten führen könnten, ist ein Anmeldungserfordernis einzuführen.

Nachdem die Moscheen im März geschlossen worden, hatte der Koordinationsrat der Muslime (KRM) bereits zu Anfang der Pandemie einen umfassenden Leitfaden formuliert, der sich in den vergangenen Monaten gut bewährt hätte. „Um die weitere Ausbreitung des Coronavirus zu verhindern, möchten wir erneut an die Wichtigkeit und Erforderlichkeit der Umsetzung besonders effektiver Maßnahmen erinnern und dabei auf unseren Maßnahmenkatalog aufmerksam machen“, sagte Burhan Kesici, Sprecher des KRM in einer Mitteilung. (dpa, iQ)

Leserkommentare

danke sagt:
Danke für den Beitrag. Allah razı olsun. Wie auch zuvor gesagt, bitte solche Infos auch auf türkisch veröffentlichen. Für Moscheen Vorstände Deutschlandweit wäre das eine sehr große Erleichterung.
13.12.20
20:08
Bettina Aliya Maier sagt:
Nur ein ziemlich einfacher Kommentar: Wer egal die Religion gerade gerne in Gotteshäuser jeder Art geht, sollte das in den nächsten Wochen nicht tuen! Die Frau Merkel DARF das nicht offiziell verbieten und diese Dame ist der Boss. 👍
13.12.20
21:15
Dilaver Çelik sagt:
Anders als im vergangenen März gibt es ohnehin keinen plausiblen Grund, Moscheen zu schließen, da die Corona-Maßnahmen der Moscheegemeinden sich bestens bewährt haben. Dennoch ist es ratsam, den Moscheebesuch auf das Freitagsgebet zu beschränken (da Pflicht) und nach dem Gebet die Moschee zügig zu verlassen.
14.12.20
20:09
wendrichangelika sagt:
sehr geehrte damen und herren. was mich unglaublich aufbringt, ist die diskussion über geschlossene kirchen zu weihnachten.über moscheen hingegen kein wort .... aus beobachtungen sehe ich , ich lebe im duisburger norden wie jede woche hunderte menschen in die moscheen strömen.es kann mir doch keiner erzählen, das dieses keine hotspots sind.schauen sie sich doch nur mal die erkrankungen im duisburger norden an. diese mischung aus gleichgueltigkeit, und uneinsichtigkeit sowie die grundsätzliche einstellung sich von anderen nichts sagen zu lassen, machen mir angst.auf eine vorsichtige fra ge an einen syrer bekam ich zur antwort....das geht sie gar nichts an, das mache ich so, wie ich das will..
20.12.20
11:23
Johannes Disch sagt:
@Bettina Aliya Maier -- Die Frau Merkel darf das nicht offiziell verbieten" (gemeint sind Moschee-Schließungen wegen der Corona-Pandemie). Das ist falsch. Sie darf Gotteshäuser zwar nicht schließen lassen, kann aber Zusammenkünfte zeitlich befristet untersagen. Die Bundesregierung darf Zusammenkünfte in Gotteshäusern wegen einer Pandemie befristet untersagen. So war das beim ersten Lockdown im März/April 2020. Die Klage eines Katholiken dagegen wurde vom VGH Kassel abschlägig beschieden.
20.12.20
14:47
Ralf Schriefers sagt:
Ok, Kirchen und religiöse Gebetshäuser dürfen unter Corona Regeln etc. auch zu Weihnachten geöffnet bleiben . Auf Grund der jetzigen 2. Corona Welle verzichten wohl die christlichen Kirchen darauf zu Weihnachten ihre Türen zu öffnen. Sicher eine gute Entscheidung. Werden die Moscheen jetzt nachziehen und ebenfalls ihre Türen verschließen. Es wäre wohl angebracht. Habe nicht den Eindruck, daß Corona zwischen Christen und Muslime unterscheidet. Auch dürften unsere Politiker zu diesem Thema einmal Stellung nehmen. Habe den Eindruck das man diesen heikle Thema bewusst nicht thematisiert.
23.12.20
7:13
Paul Gessinger sagt:
Hallo wendrichangelika, sie sprechen mir aus der seele, dem ist eigentlich nichts hinzuzufuegen. Wuensche allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und das alle etwas ruecksicht auf andere nehmen
24.12.20
20:15
Sami sagt:
Die meisten Türken leben ewig hier. Das kann man ruhig auf Deutsch machen.
02.02.21
20:02
ANDREA sagt:
Also ich finde es ja toll, dass die Hygienekonzepte in Moscheen funktionieren. Doch jeder Moscheenbesuch löst Mobilität und somit notgedrungen auch Kontakte aus. Trotz Abstandsregel usw., werden hier seit einem Jahr Freitagsgebete in ganz Deutschland genehmigt, wo andere wie Einzelhandel oder Hoteliers sich nur die Augen reiben, wie hier mit zweierlei Maß gemessen wird! Die dürfen ihre Hygienekonzepte erst gar nicht ausprobieren! Na ob das alles einem bunten Deutschland zuträglich ist, ist hier die Frage! Ob die jungen Muslime, die mich häufig mit ihren BMWs schier vom Fahrrad fegen, wohl auch zum Freitagsgebet gehen? Falls ja, HOFFENTLICH HILFT ES !!!
04.04.21
1:03