Mit einem aktuellen Werbespot zur Weihnachtszeit will Edeka für Vielfalt werben und sorgt für großes Aufsehen. Zuvor sorgte Edeka aber mit einem Rassismus-Vorfall für Schlagzeilen.
Kurz vor Weihnachten teilt Edeka einen neuen Werbespot mit dem Titel: „Besondere Weihnachtsgeschichte des Herrn Schmidt“ in den sozialen Medien. Zu sehen ist der ältere, etwas grimmige, aber zugleich einsame Renter Herr Schmidt und seine Nachbarn. Eine große, fröhliche und gastfreundliche Familie, deren Kinder gerne in dem Mehrfamilienhaus im Treppenhaus spielen – was Herrn Schmidt sehr zu verärgern scheint.
Während die Familie die Tage in der Corona-Pandemie mit Tee und der türkischen Süßspeise Baklava versüßen, schmückt Herr Schmidt seine Wohnung mit Weihnachtsdekorationen und bereitet sich auf die bevorstehenden Feiertage vor. Als seine Nachbarn ihm Baklava anbieten, hat er für sie aber nur ein stumpfes „Nein“ übrig. Dann erfährt Herr Schmidt von seiner Corona-Infektion, statt des Adventskranzes hängt jetzt eine Quarantäneverordnung an seiner Tür.
Daraufhin beschließt die Familie, besonders die Kinder, Herrn Schmidt ein Weihnachtsessen zu Kochen. Klöße, Gänsekeule, Rotkohl und ein Teller mit Baklava steht vor der Türe des Rentners. Im Treppenhaus wünschen ihm die Nachbarskinder noch „Frohe Weihnachten“, was ein kleines Lächeln auf das Gesicht von Herrn Schmidt zaubert. Der Spot endet mit den Worten: „Lasst uns froh und bunter sein.“
Doch so sehr der aktuelle Werbespot bei vielen Menschen auch für überwältigende Emotionen sorgen mag, darf nicht vergessen werden, dass Edeka noch vor kurzem mit einer islamfeindlichen Diskriminierung in die Schlagzeilen kam.
Die 16-jährige Hamburger Schülerin Miriam J. hat sich mit ihren zwei Freundinnen für eine Aushilfsstelle in einem Supermarkt in Hamburg beworben. Mit der Aushilfsstelle in den Sommerferien wollte sich Miriam ihr Taschengeld aufbessern. Doch dazu kam es erstmal nicht, da der Marktleiter sie aufforderte ihr Kopftuch abzulegen. Miriam J. ging juristisch gegen die Diskriminierung vor. Daraufhin musste die Filiale der jungen Schülerin einen Schadensersatz zahlen. Außerdem wurde dem Marktleiter die Verantwortung für die Filiale in Hamburg entzogen.