Luxemburg

EuGH: EU-Staaten dürfen Schächten verbieten

Das Schlachten mit Betäubung darf nach Entscheidung des EuGH von den EU-Staaten vorgeschrieben werden. Es sei „angemessenes Gleichgewicht“ zwischen Tierschutz und Religionsfreiheit. Muslime kritisieren das Urteil.

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2020
Schächten EuGH
Symbolbild: Schächten © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

EU-Staaten dürfen nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bei rituellen Schlachtungen eine Betäubung der Tiere vorschreiben. Zwar schränke eine solche Vorschrift die Ausübung der Religionsfreiheit ein. Konkret sieht das Gericht aber im flämischen Schächtverbot ein „angemessenes Gleichgewicht“ zwischen Tierschutz und Religionsfreiheit. Das Urteil kommt dennoch überraschend, da ein EuGH-Gutachter kürzlich noch zu dem Schluss gekommen war, derartige Vorschriften widersprächen dem Recht auf Religionsfreiheit.

Beim Schächten, dem rituellen Schlachten von Tieren vor allem im Judentum und im Islam, werden Tieren ohne Betäubung Halsschlagadern sowie Luft- und Speiseröhre mit einem Schnitt durchtrennt. Die Tiere können so ausbluten. Der Verzehr von Blut ist in beiden Religionen verboten.

Die flämische Region Belgiens hatte das Schächten 2017 verboten und mit dem Tierschutz argumentiert. Mehrere jüdische und muslimische Organisationen hatten dagegen beim belgischen Verfassungsgericht geklagt, das sich daraufhin an den EuGH wandte. In Deutschland ist das Schächten mit Blick auf die Religionsfreiheit unter Auflagen erlaubt.

Vorschrift der EuGH bezieht sich nur auf einen Aspekt der rituellen Handlung

Zum flämischen Dekret erklärte der EuGH nun, mit Blick auf die Religionsfreiheit erlaube das Unionsrecht in Ausnahmen das rituelle Schlachten ohne Betäubung. Mitgliedstaaten könnten mit Verweis auf das Tierwohl aber strengere Vorschriften erlassen – wenn sie zugleich die Religionsfreiheit achteten.

Laut Gericht stellt eine Vorschrift zur Betäubung zwar eine Einschränkung in die Religionsfreiheit dar. Die Einschränkung beziehe sich aber nur auf einen Aspekt der rituellen Handlung und verbiete nicht die Schlachtung insgesamt. Zudem diene die Einschränkung dem Tierschutz als einem von der Union anerkannten Ziel. Außerdem gelte als Konsens, dass eine vorherige Betäubung das Leiden des Tieres bei der Schlachtung verringere.

Zur flämischen Vorschrift erklärten die Richter weiter, der Gesetzgeber habe sich an einem zunehmenden Bewusstsein für Tierschutz ausgerichtet. Auch verbiete das flämische Dekret nicht, rituell geschlachtetes Fleisch zu importieren und vor Ort zu verkaufen. (KNA, dpa, iQ)

Leserkommentare

Dilaver Çelik sagt:
Dieses Gerichtsurteil ist gegenstandslos. Es ist besorgniserregend, dass der Neofaschismus des 21. Jahrhunderts in Europa nicht nur in die Parlamente einzieht, sondern auch ins höchste Gericht Europas. Die Begründung mit dem Tierschutz ist nicht nur vorgeschoben, sondern auch lächerlich und heuchlerisch. Vorgeschoben deshalb, weil Religionsfeindlichkeit in Europa seit dem 18. Jahrhundert immer in vermeintlich plausible Argumente gepackt wird. Lächerlich deshalb, weil Schächten ohne Betäubung wissenschaftlich gesehen die gesündeste Betäubungsmethode ist. Heuchlerisch deshalb, weil das meiste Fleisch sowie Eier in den Supermärkten und Discountern von gequälten Tieren stammt. Tierquälerei hat in Europa System. Ohne Tierquälerei sind Fleisch und Eier in so großen Mengen nicht günstig zu erwerben, was eine unbestreitbare Tatsache ist und deshalb einige Menschen dazu bewegt, kein Fleisch (sowie keine Eier) mehr zu essen, um dieses System nicht zu unterstützen. Außerdem sind Schächtverbote sinnlos, weil dann geschächtetes Fleisch aus dem Ausland importiert wird, um die Nachfrage nach geschächtetem Fleisch zu decken und christliche Supermärkte (z.B. Kaufland und Netto) ebenfalls Produkte aus geschächtetem Fleisch in ihr Sortiment aufnehmen, um auch muslimische Kunden anzulocken. Sogar Fastfood aus geschächtetem Fleisch ist in Europa ein zunehmender Trend und die Kunden sind mehrheitlich Christen. Deswegen: Alle Schächtverbote ein für allemal abschaffen. Nicht nur in Europa, sondern auch weltweit. Der zunehmende Neofaschismus in Europa - hier in Gestalt eines Gerichtsurteils - ist lediglich ein letztes Aufbäumen kurz vor der Kapitulation. Mehr auch nicht.
17.12.20
21:37
Thomas sagt:
Auch die Tatsache, dass das Tierwohl in der Fleischindustrie auch sonst nicht viel zählt, legitimiert das Schächten jedenfalls nicht. Übrigens hätte es dem Artikel gut gestanden, wenn auch muslimische Gegenpositionen, die es definitiv gibt, erwähnt wären. Eine zeitgemäße Auslegung ist hier auf Basis der Quellen sicherlich möglich. Tatsächlich sehe ich zumindest die Religionsfreiheit auch sonst keineswegs gefährdet, da es offensichtlich eine in jeder Beziehung rechtskonforme Lösung gibt: Esst halt kein Fleisch!
17.12.20
23:49
Johannes Disch sagt:
So so, man solltge nun endlich zu Gunsten der Religionsfreiheit entscheiden, so der Islam-Funktionär Burhan Kesici. Es würde wundern, würde ein Islam-Funktionär eine Einschränkung der Religionsfreiheit auch mal gerechtfertigt finden. Das Urteil ist ausgewogen. Es schränkt die Religionsfreiheit zwar ein, aber aus guten Gründen, nämlich zum Wohl des Tieres. Auch Tierschutz ist längst in unserer Verfassung verankert. Auch der Schulterschluß des Zentralrats der Juden mit muslimischen Funktionären ist hier kontraproduktiv.
18.12.20
8:17
Ute Fabel sagt:
Neben dem Tierschutz sollte endlich auch der staatlichen Verteidigung der körperlichen Integrität von Kindern der gebotene Vorrang gegenüber grotesken religiösen Ritualen eingeräumt werden. Zwangsbeschneidungen von religionsunmündigen Minderjährigen sind medizinisch nicht gebotene Amputationen und strafrechtswidrige Körperverletzungen.
18.12.20
15:54
Johannes Disch sagt:
Dieses Urteil ist keineswegs gegenstandslos. EU-Mitgliedsstaaten sind verpflichtet, Urteile des EuGH umzusetzen. Und sie werden genau das tun.
18.12.20
16:50
IslamFrei sagt:
Liebe Leser, Das die Religion des Terrors und des Menschen-Enthauptens keine Probleme mit überflüssiger Tierquälerei hat, das war zu erwarten. Zum Glück gibt es noch ganz viele Menschen, denen die ganze Schöpfung, inklusive den Tieren, am Herzen liegt. Die abstruse Meinung einer esoterische Sekte, die ein Fabelwesen verehrt, kann uns, NormalMenschen, egal sein. Aus dem Ethikrat entfernen wir besser Vertreter des Islam; es hat sich hier -- und bei den von Muslims durchgeführten Enthauptungen -- deutlich gezeigt, dass Islam und Ethik nichts mit einander gemein haben. Gruss, IslamFrei
19.12.20
12:39