Hildesheim

Anschlag angedroht: Staatsanwältin fordert drei Jahre Haft

Wegen der Drohung eines rechtsextremen Anschlags auf Muslime steht ein 22-Jähriger vor Gericht. Nun fordert die Staatsanwaltschaft drei Jahre Haft.

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01
2021
Symbolbild Gerichtsverfahren
Symbolbild: Gerichtsverfahren, © Shutterstock, bearbeitet by iQ

Im Prozess gegen einen 22-Jährigen wegen des Vorwurfs der Vorbereitung eines terroristischen Anschlags hat die Staatsanwaltschaft eine Gesamtstrafe von drei Jahren gefordert. Der junge Mann könne nicht ernsthaft glauben, dass ihm sein angeblich neutrales Interesse am Rechtsextremismus abgenommen werden könne, sagte die Staatsanwältin am Donnerstag am Landgericht Hildesheim.

Er sei mitnichten ein Beobachter, sondern tief verwoben in die rechtsextreme Szene – er habe schockieren sowie Angst und Schrecken verbreiten wollen. Gleichzeitig versuche er die Tat als Streich kleinzureden.

Der 22-Jährige hatte im Internet-Chat im Mai 2020 einen Anschlag angekündigt, vor Gericht betonte er dann, er habe nie einen echten Anschlag vorgehabt: „Ich hatte nie den Plan, jemanden zu töten. Ich bin nicht böse“, sagte er. „Für mich war es ein Streich, wenn auch ein extremer.“ Mit der Anschlagsdrohung habe er seinen Chatpartner „verarschen“ wollen. Das Internet sei für ihn nicht die reale Welt.

Gutachter: 22-Jähriger leidet an Angststörung

Ein psychiatrischer Gutachter hat dem Angeklagten eine Zwangs- und Angststörung bescheinigt. Erkennbar seien narzisstische Züge, außerdem habe der junge Mann Angst vor Kontrollverlust, sagte der Gutachter vor Gericht. Er habe sich „in hohem Maße“ mit rechtsradikalen Ideologien befasst – das sei in solchen Mengen nicht mit „neutralem Interesse“ zu begründen. Sozial sei er isoliert gewesen. Der Experte sprach von einem „psychisch gestörten Einzeltäter.“

Dem 22-Jährigen werden auch Androhung von Straftaten, Volksverhetzung, Beleidigung und Bedrohung vorgeworfen. Er soll sich laut Anklage seit den Anschlägen in Christchurch in Neuseeland im März 2019 mit rechtsradikalem Gedankengut und einem eigenen Anschlag gegen Muslime beschäftigt haben. Dazu soll er sich zwischen Juli 2019 und Mai 2020 zwei Armbrüste und mehrere Messer beschafft haben. Er habe mindestens 20 Menschen töten und eine „Legende“ werden wollen. (dpa, iQ)

Leserkommentare

Vera Praunheim sagt:
In diesem Fall hat sich die Staatsanwältin mit ihrer Forderung und Einschätzung der Sachlage zu weit aus dem Fenster gelehnt, wie ja das spätere Gerichtsurteil gezeigt hat. Staatsanwälte (m/w/d) haben mit ihrer einseitigen Sichtweise nicht immer den richtigen Durchblick bzw. wollen ihn gar nicht haben. Hier wurde auch gar kein terroristischer Anschlag wirklich vorbereitet. Man muß da schon die Kirche im Dorf lassen. Das Gerichtsurteil begründete dies auch entsprechend.
15.01.21
15:52