Die Berliner Islamwissenschaftlerin Gudrun Krämer wendet sich gegen eine Kriminalisierung des „politischen Islam“. Solange die Gesetze eingehalten werden, müsse politische Betätigung auf islamischer Grundlage erlaubt sein.
Die Berliner Islamwissenschaftlerin Gudrun Krämer wendet sich gegen eine Kriminalisierung des „politischen Islam“. Solange die Gesetze eingehalten werden, müsse politische Betätigung auf islamischer Grundlage erlaubt sein, sagte die Forscherin der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ (Sonntag/online). „Prinzipiell ist ja schon das Einbringen islamischer Argumente beispielsweise beim Umweltschutz oder bei der Waffenproliferation politisch.“
Bestrebungen, einen eigenen Straftatbestand „politischer Islam“ einzuführen wie in Österreich, bezeichnete Krämer als „abwegig“, solange nicht präzise definiert werde, was darunter zu verstehen ist. Seine Ziele mit Gewalt durchsetzen zu wollen, sei selbstverständlich strafbar.
Grundsätzlich hält Krämer den Begriff „politischer Islam“ aber für „hilfreich und berechtigt“. Das gelte „immer dann, wenn man deutlich machen möchte, dass nicht vom ‚Islam an sich‘ im Sinn einer religiös-kulturellen Orientierung die Rede ist, sondern der Islam als politische Kraft verstanden wird und in die Politik eingebracht werden soll“.
Zugleich fordert Krämer eine genaue Unterscheidung der Phänomene. So kritisiert sie eine Gleichsetzung der Begriffe „islamischer Fundamentalismus“, „Islamismus“ und „politischer Islam“. Den Unterschied bringt die Forscherin auf die Formel: „Fundamentalismus – wie lese ich den Koran? Islamismus – wie gestalte ich mein Leben? Politischer Islam – wie verhalte ich mich politisch?“ Dass das zu kompliziert sein könnte, lässt Krämer nicht gelten: „Wenn wir die deutsche Politik beschreiben, bemühen wir uns ja auch um Präzision und Differenzierung. Wir bezeichnen beispielsweise nicht jeden Grünen-Politiker als radikal.“ (KNA/iQ)