Nach dem Freispruch für einen 22-Jährigen im niedersächsischen Hildesheim wegen des Vorwurfs eines geplanten Anschlags auf Muslime hat die Anklage Revision gegen das Urteil eingelegt.
Nach dem Freispruch für einen 22-Jährigen im niedersächsischen Hildesheim wegen des Vorwurfs eines geplanten Anschlags auf Muslime hat die Anklage Revision gegen das Urteil eingelegt. Das sagte ein Sprecher der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft am Dienstag in Celle. Über die Revision muss der Bundesgerichtshof entscheiden, ein Zeitpunkt dafür ist noch offen. Zuvor hatte die „Hildesheimer Allgemeine Zeitung“ berichtet.
Das Landgericht Hildesheim hatte den 22-Jährigen von dem Vorwurf freigesprochen, im Mai 2020 einen Terror-Anschlag auf Muslime geplant zu haben. Rechtsradikale Tendenzen seien aber erkennbar, sagte die Vorsitzende Richterin am vergangenen Donnerstag zu ihrem Urteil. Die Anklage hatte eine Gesamtstrafe von drei Jahren Gefängnis und die Einweisung in eine Entziehungsanstalt gefordert.
Ein psychiatrischer Gutachter bescheinigte ihm Zwangs- und Angststörungen. „Es ist nicht alles strafbar, was unschön und unsäglich ist“, sagte die Vorsitzende Richterin Barbara Heidner.
Aber es gibt Auflagen: Der junge Mann soll seine Behandlung in einer psychiatrischen Klinik fortsetzen und danach in betreutes Wohnen ziehen. Auch sei er der Beleidigung und Bedrohung in zwei Fällen schuldig, sagte Heidner. Das Jugendstrafrecht wurde herangezogen – der Gutachter sprach von Reifeverzögerungen, der Mann sehe sich noch als Jugendlicher. Nach Überzeugung des Gerichts schottete er sich immer mehr ab, verwahrloste, beschäftigte sich mit Online-Spielen und Chats. „Man kann schon von Internet-Sucht sprechen“, sagte Heidner.
Er hatte in einem Internet-Chat einen Anschlag angekündigt. Vor Gericht sagte er dann, er habe seinen Chatpartner nur „verarschen“ wollen. Ihm wurden auch Androhung von Straftaten, Volksverhetzung, Beleidigung und Bedrohung vorgeworfen.(dpa/iQ)