In Österreich sind Gemeinschaftsgebete unter Einhaltung strenger Schutzmaßnahmen, wie Mindestabstand von 2 Metern und verpflichtendes Tragen von FFP2-Masken, ab dem 7. Februar wieder möglich.
Mit dem 7. Februar sind Gemeinschaftsgebete unter erhöhten Schutzmaßnahmen wieder möglich. Darauf haben sich die Religionsgesellschaften am Dienstag in einer neuen Vereinbarung mit Kultusministerin Susanne Raab geeinigt. Zusätzlich zu den bestehenden Schutzmaßnahmen wie der das zur Verfügung stellen von ausreichend Desinfektionsmittel, sind das Tragen von FFP2-Masken und zwischen den Gläubigen der allgemein geltende Mindestabstand einzuhalten.
Weiterhin soll jeder seinen eigenen Gebetsteppich mitbringen. Außerdem ist Personen mit Krankheitssymptomen der Moscheebesucht „strikt untersagt“, erklärt die IGGÖ in einer kurzen Mitteilung.
Darüber hinaus setze die IGGÖ und die anderen Religionsgemeinschaften zur Eindämmung des Virus wie bisher auf den Einsatz von Online-Angeboten, die kürzere Dauer von Gemeinschaftsgebeten und eine eingeschränkte Sitzplatzanzahl. Die Durchsetzung der neuen Vorschriften sollen die Religionsgemeinschaften selbst regeln. Angesichts der hohen Infektionszahlen sah sich die IGGÖ im November vergangenen Jahres gezwungen, die Gemeinschafts- und Freitagsgebete in allen Moscheen und islamischen Einrichtungen österreichweit auszusetzen.
„Ich danke den Kirchen und Religionsgemeinschaften und allen Gläubigen für das Durchhalten während des Lockdowns, und dass sie einen wichtigen Beitrag geleistet haben, die Infektionszahlen zu senken. Ich bin mir bewusst, dass der Glaube für viele Menschen in unserem Land gerade in schwierigen Zeiten eine wichtige Stütze darstellt“, erklärte Kultusministerin Susanne Raab in einer Pressemitteilung. Außerdem sei sie froh, dass öffentliche Gemeinschaftsgebete nun wieder möglich seien. Mit den neuen Schutzmaßnahmen stellen die Kirchen und Religionsgemeinschaften gleichzeitig sicher, dass sich das Coronavirus nicht weiterhin ausbreite.