Das höchste deutsche Arbeitsgericht hatte das pauschale Kopftuchverbot für muslimische Lehrerinnen, wie es nach dem Neutralitätsgesetz gefordert ist, im vergangenen August in Erfurt für verfassungswidrig erklärt. Das seit 2005 geltende Gesetz ist die in Deutschland weitestgehende Regelung auf diesem Gebiet. Sie untersagt bestimmten staatlichen Beschäftigten im Dienst auffällige religiöse und weltanschauliche Symbole und Kleidung. Das Bundesverfassungsgericht hatte 2015 entschieden, dass solche Verbote im Bildungsbereich nur dann zulässig sind, wenn der Schulfrieden konkret gefährdet ist.
Mit Blick auf das Neutralitätsgesetz ist die Berliner rot-rot-grüne Koalition uneins. So vertritt Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) die Auffassung, es sei in der gegenwärtigen Form „nicht zu halten“, und plädiert für eine Reform des Gesetzes. In der Linkspartei sind die Auffassungen dazu kontrovers.