Ein Fitnessstudio in Hamburg verbietet einer Muslimin mit einem Kopftuch zu trainieren. Daraufhin klagte sie. Nun erhält sie Schadensersatz.
Das Hamburger Amtsgericht St. Georg gab heute der Klage einer jungen Muslimin statt und verurteilte das beklagte Fitnessstudio zu einer Entschädigung in Höhe von 1000 Euro. Das Fitnessstudios verlangte von der Muslimin beim Training ihr Kopftuch abzulegen und begründet dies mit Versicherungsgründen und Geruchsbelästigungen.
Frau H. war im Februar 2020 für ein Probetraining in der Winterhuder Filiale des Fitnessstudios benefit (Bene System GmbH) erschienen. Ihr war auch schriftlich zurückgemeldet worden, Kopftücher würden aus Sicherheitsgründen verboten und sie solle dies akzeptieren, es handele sich dabei nicht um Rassismus.
Das überzeugte die Hamburgerin nicht. Sie wandte sich an die Beratungsstelle Amira von „basis & woge e.V.“ und klagte nach einer Beratung mit Verweis auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. „Ich möchte allen, die Diskriminierung aufgrund des Kopftuches oder jeglicher anderer Diskriminierung ausgesetzt sind, Mut geben. Sich zu wehren, lohnt sich und Betroffenen sollte Gehör geschenkt werden! Sie müssen sich das nicht gefallen lassen“, erklärt die Muslimin in eine Pressemitteilung.
Das Urteil sei für die Klägerin ein großer Schritt gewesen. Sie hofft aber auch, dass sich ihr Einsatz lohnt und Fitnessstudios ihre eigene Praxis reflektieren. „Antimuslimischer Rassismus, gerade auch aufgrund des Kopftuches passiert so oft und alltäglich, dass ich mich nicht immer wehren kann, umso wichtiger ist es daher für mich, dass ich jetzt damit Erfolg haben konnte!“
Immer wieder kommt es zu Kopftuchverboten in Fitnessstudios. Die Beraterin Eliza-Maimouna Sarr erklärte: “Wir kennen eine Vielzahl solcher Fälle. Diese Alltagserfahrungen haben weitreichende und belastende Folgen für die Betroffenen. Menschen erleben sie nicht nur in Fitnessstudios, sondern auch an Arbeitsplätzen, in Behörden, der Öffentlichkeit oder im Gesundheitssystem.“ Das beklagte Fitnessstudio sei dabei mehrfach durch diskriminierende Praxen insbesondere gegenüber Frauen mit Kopftuch und migrantisierten Männern aufgefallen.