Der ursprüngliche Wahlwerbespot der Splitterpartei Pro-NRW wurde vom Verwaltungsgericht Berlin als „volksverhetzend“ eingestuft. Die als islamfeindlich und rechtsextrem geltende Partei legte eine abgeschwächte Version vor, die vom ARD gezeigt wurde. Doch der Spot wirkt kaum abgeschwächt.
Am Montagabend (29.04.2014) wurde kurz nach den Tagesthemen ein Parteiwerbespot der als islamfeindlich und rechtsextrem geltenden Splitterpartei Pro-NRW für die Europawahlen in der ARD ausgestrahlt. Zuvor hatte Pro-NRW gegen den öffentlich-rechtlichen Sender vor dem Verwaltungsgericht Berlin geklagt, weil sich der RBB (gehört zur ARD-Gruppe) weigerte, einen Werbespot der Splitterpartei auszustrahlen. Dabei erlitt die Kleinstpartei eine Schlappe vor Gericht.
In dem ursprünglichen Spot wurden aus Sicht des RBB antiziganistische, islamfeindliche und ausländerfeindliche Ressentiments bedient. Nach Darstellung eines Justizsprechers soll das ursprüngliche Video volksverhetzende Aussagen enthalten haben. Das Gericht hatte das Video zuvor entsprechend als volksverhetzend eingestuft. Die ARD müsse deshalb den Werbespot nicht ausstrahlen, wurde entschieden. In dem Video soll behauptet worden sein, dass Ausländer – vor allem Asylbewerber, Muslime und Roma – generell im Müll lebten und per se Straftäter seien.
Die rechtsextreme Partei legte dem RBB am Montag einen veränderten Werbespot für die Europawahlen vor. Dieser sei rein rechtlich nicht zu beanstanden und werde deshalb gezeigt, sagte ein Sprecher des RBB. Bereits kurz nach den Tagesthemen erschien schließlich der Werbespot. Zuschauer waren jedoch schockiert.
Auch in der „abgeschwächten“ Version des Videos werden über Bilder Ressentiments bedient, bemängeln viele auf soziale Netzwerken. In der neuen Version heißt es unter anderem: „Bürgermut stoppt Asylantenflut“. Gezeigt werden in dem Spot soziale Brennpunkte und Ansammlungen von Müll und gleich hinterher Frauen mit Kopftüchern, Moscheen und ein älterer Mann mit einem Messer. Untermalt mit Songs in denen über „Gypsis“ gesungen wird, zeigt Pro-NRW durchaus verstörende Bilder. Die Partei versucht, Überfremdungsängste in der Bevölkerung auszunutzen, heißt es in einer Kritik am Video.
Die Splitterpartei Pro-NRW tritt, wie viele weitere Kleinstparteien, bei den anstehenden Europawahlen an. Da es in Deutschland nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keine Sperrklausel in Form einer Prozent-Hürde bei den Europawahlen geben darf, rechnen sich einige Kleinstparteien Chancen auf Plätze im neuen Europaparlament aus. Unterstützung erhält sie dabei besonders von der rechtsextremen Plattform „Politically Incorrect“.