Hessen

Başay-Yıldız: Datenabfragen, NSU 2.0 und Sicherheitskosten

Die Anwältin Seda Başay-Yıldız gilt nach wiederholten Todesdrohungen als gefährdet und wurde mit technischen Sicherheitsmaßnahmen ausgestattet. Doch die Rechnung dafür möchte das Innenministerium nicht zahlen.

24
03
2021
0
Seda Başay-Yıldız, NSU
Seda Başay-Yıldız, Janine Wissler und Idil Baydar - NSU 2.0-Drohschreiben © Twitter, bearbeitet by iQ

Seda Başay-Yıldız muss überlegen, wenn es um die Zahl der „NSU 2.0“-Drohschreiben geht, die sie seit dem Jahr 2018 enthalten hat – es waren einfach so viele. „Insgesamt kamen 15 oder 16“, sagt die Frankfurter Rechtsanwältin, die als Nebenklageanwältin Opferfamilien der Terrorzelle NSU vertreten hat. Die Faxe und Emails enthielten Morddrohungen gegen die Juristin und ihre Familie, bedrohten ihre Eltern und ihre Tochter. Sie enthielten Angaben zu Adressen und persönlichen Daten, die nicht öffentlich zugänglich waren.

Ein Verantwortlicher für diese Drohschreiben und ähnliche Drohungen, die unter anderem an die Linken-Vorsitzende Janine Wissler und die Kabarettistin Idil Baydar gingen, ist bis heute nicht ermittelt. Die Ermittler stellten hingegen fest, dass die persönlichen Daten von Başay-Yıldız von einem Computer im ersten Polizeirevier in der Frankfurter Innenstadt abgerufen worden waren. Im Zuge dieser Ermittlungen kam heraus, dass es eine Chatgruppe innerhalb der Polizei mit rechten und rassistischen Inhalten gab. Mehrere Polizeibeamte sind seitdem suspendiert worden.

Opposition: Es ist beschämend und blamabel

Das Hessische Landeskriminalamt (LKA) hatte Başay-Yıldız technische Sicherheitsmaßnahmen empfohlen, die die Anwältin auch teilweise umsetzte. Die Kosten in Höhe von mehr als 5000 Euro wollte sie sich vom hessischen Innenministerium erstatten lassen. Das wurde abgelehnt, wie ihr in einem Schreiben des Landespolizeipräsidenten mitgeteilt wurde. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die rechtswidrige Datenabfrage in Ausübung eines öffentlichen Amts erfolgt sei, hieß es darin nach Angaben der Juristin.

Am vergangenen Freitag sagte der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) im Landtag, dass es für ihren gestellten Antrag auf Übernahme der Kosten keine Rechtsgrundlage gebe. Von der Opposition hagelte es im Plenum Kritik an Beuth. Es sei beschämend und blamabel, dass nach über zwei Jahren noch immer keine Ermittlungsergebnisse zu den rechtsextremen Drohschreiben vorlägen, kritisierten Abgeordnete von SPD, Linken und FDP. Der CDU-Politiker wurde nachdrücklich aufgefordert, dass das Land die entstandenen Kosten für die Anwältin zu ihrem Schutz übernimmt.

Polizei ist Amtspflicht nicht nachgekommen

Ein Rechtsgutachten kommt zu folgendem Schluss: Die „über einen längeren Zeitraum wiederholten Zugriffe von Polizeikräften auf Datenbanken und die Verwendung der Daten für Morddrohungen beweisen, dass die zuständigen Amtswalter des Polizeipräsidiums Frankfurt am Main und des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport ihrer Amtspflicht zur Dienstaufsicht“ nicht in der gebotenen Sorgfalt nachgekommen seien, heißt es darin. Der rechtswidrige Abruf von Daten durch Polizisten in ihrer Dienstzeit und in einem Polizeirevier begründe den Amtshaftungsanspruch gegenüber dem Land Hessen.

Başay-Yıldız hat sich in der Vergangenheit nur äußerst selten und ungern zu den gegen sie gerichteten Drohungen geäußert. Dass der Streit um die Kostenübernahme nun öffentlich geführt wird, ist ihr beinahe peinlich. Doch die zahlreichen Drohungen – die letzte traf ausgerechnet am Jahrestag des Hanauer Anschlags ein – tragen nicht zur Beruhigung bei. Zudem war im vergangenen Jahr auch die neue Privatadresse der Anwältin an verschiedene Journalisten und einen rechten Szeneanwalt verschickt worden – und das, obwohl laut Rechtsgutachten eine Meldesperre verhängt worden war und das LKA über jeden Adressabrufversuch unterrichtet werden muss. Wie der oder die Verfasser der Drohschreiben an die neue Adresse kamen, ist bisher nicht bekannt.

Kostenübernahme: Anstand und Respekt dem Betroffenen gegenüber

Die Linke im Landtag will die Übernahme der Kosten für die Sicherheitstechnik auf der Sitzung des Innenausschusses an diesem Donnerstag (25. März) zum Thema machen. „Alle paar Stunden mal einen Polizeiwagen am Haus der Familie vorbeifahren zu lassen, reicht bei weitem nicht aus“, betonte Linken-Obmann Hermann Schaus. „Bei Beamten muss der Dienstherr auch für Fehlverhalten haften. Wir wollen den Innenminister noch einmal fragen, ob er das wirklich aufrechterhalten will.“ Immerhin sei seinerzeit das erste Drohschreiben noch am Tag des Datenabrufs eingegangen – da könne man schon einen zeitlichen Zusammenhang sehen. „Das kann kein Zufall sein.“ Der Streit um die Kostenübernahme werde Teil der nichtöffentlichen Sitzung des Ausschusses sein.

„Es darf nicht sein, dass die Betroffene in dieser Lage, die von der Polizei verursacht worden ist, nun auch noch mit hohen Kosten allein gelassen wird. Dies ist unverantwortlich“, betonte Enis Gülegen, der Vorsitzende des Landesausländerbeirates. Die Kosten für die Schutzmaßnahmen diskussionslos zu erstatten, sei „eine Frage des Anstands und des Respekts der schuldlosen Betroffenen gegenüber“. (dpa, iQ)