Muslimische Vertreter sehen aufgrund bestehender Hygieneregeln in Moscheen keinen Grund zu Einschränkungen beim Freitagsgebet.
Nach dem Rückzieher der Politik in Sachen Oster-Lockdown sind Gemeinschaftsgebete in Moscheen und anderen Gotteshäuser über die Feiertage nun doch wieder möglich. Bund und Länder hatten ursprünglich beschlossen, das gesellschaftliche Leben von Gründonnerstag bis Ostermontag weitestgehend lahmzulegen. Man wollte unter die Religionsgemeinschaften bitten, Gottesdienste nur online anzubieten.
In dem Beschlusstext, auf den sich Bund und Länder in der Nacht zu Dienstag nach zwölfstündigen Beratungen verständigt hatten, heißt es mit Blick auf die Ostertage: „Bund und Länder werden auf die Religionsgemeinschaften zugehen, mit der Bitte, religiöse Versammlungen in dieser Zeit nur virtuell durchzuführen.“ Auf Initiative von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) wurde der Plan aber wieder einkassiert.
Islamische Religionsgemeinschaften haben sich irritiert gezeigt über die Forderung von Bund und Ländern. Muslime sehen angesichts ihres seit fast einem Jahr bestehenden Hygienekonzepts keinen Grund zu Einschränkungen beim Freitagsgebet. Der Vorsitzende des Islamrats, Burhan Kesici, sagte am Mittwoch, ihm sei generell kein Fall einer Covid-19-Ansteckung während eines Gottesdienstes unter Hygienregeln bekannt. Bitten der Politik, die Gottesdienste in Moscheen einzuschränken, könne er deshalb „nicht ganz nachvollziehen“.
Nun warte man auf mögliche Verordnungen der Bundesländer, so Kesici. „Es liegt im Interesse der Religionsgemeinschaften, dass bei den Gottesdiensten keine Ansteckung stattfindet.
Der Zentralrat der Muslime in Deutschland (ZMD) teilte auf KNA-Anfrage mit, man habe seitens der Politik keine Bitte bezüglich des Freitagsgebets erhalten. „Wir planen auch weiterhin die Freitagsgebete unter den seit einem Jahr erfolgreich eingeführten, Corona-Maßnahmen wie Hygiene- und Abstandsregeln abzuhalten.“
Nachdem die Moscheen im März vergangenes Jahr schließen mussten, hatte der KRM bereits zu Anfang der Pandemie einen umfassenden Leitfaden formuliert, der sich in den vergangenen Monaten gut bewährt hätte. Der bestehende Leitfaden wurde Ende Januar erneut aktualisiert. Die Moscheen dürfen nunmehr nur mit medizinischer Mund-Nasen-Schutz betreten werden (OP-Masken oder Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2). Dabei seien landesspezifische Regelungen zu beachten.
Die Bundesregierung hatte das Engagement muslimischer Gemeinden gegen die Corona-Pandemie gewürdigt. Die Muslime zeigten „ein hohes Maß an Verantwortungsgefühl und Solidarität für unsere Gesellschaft“, betonte Staatssekretär Dr. Markus Kerber. (KNA, iQ)