Als weitere Maßnahme zur Bekämpfung von Rassismus und Rechtsextremismus sollen verhetzende Beleidigungen künftig zur Straftaten werden. Dies beschloss das Bundeskabinett.
Durch eine neuen Strafvorschrift sollen etwa Juden, Muslimen und Menschen mit Behinderung vor verhetzenden Beleidigungen geschützt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium beschloss das Kabinett am Mittwoch in Berlin.
Der neue Paragraf 192a Strafgesetzbuch soll Personen und Gruppen schützen, die unter anderem aufgrund ihrer nationalen, religiösen oder ethnischen Herkunft, ihrer Behinderung oder ihrer sexuellen Orientierung beschimpft, verleumdet oder verächtlich gemacht werden. Der Strafrahmen bei verhetzenden Beleidigungen soll bei einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe liegen.
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) erklärte, sie wolle mit der neuen Strafvorschrift eine weitere Maßnahme des Kabinettsausschusses zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus umsetzen. Hass-Nachrichten richteten sich oft direkt an Betroffene, etwa per Nachrichten, Mails und Briefen. Mitglieder jüdischer und muslimischer Gemeinden würden verhöhnt und verächtlich gemacht. Da dies aber mangels der Öffentlichkeit nicht als Volksverhetzung gelte, solle nun die neue Strafvorschrift greifen. Sie „sorgt für einen umfassenden strafrechtlichen Schutz der Betroffenen, deren Menschenwürde angegriffen wird“, so die Ministerin.
Der neue Straftatbestand „verhetzende Beleidigung“ soll in den Gesetzentwurf zu Feindeslisten aufgenommen werden, der bereits im Bundestag beraten wird und kurz vor dem Beschluss steht. Damit soll die Verbreitung sogenannter Feindeslisten mit Namen und Daten vermeintlicher politischer Gegner explizit strafbar werden. (KNA, iQ)