NORDRHEIN-WESTFALEN

Islamischer Religionsunterricht in NRW – eine Chronologie

Nach vielen Höhen und Tiefen wird der islamische Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen neu gestaltet. Jedoch wieder mit einer Zwischenlösung. IslamiQ hat die wichtigsten Ereignisse der letzten 20 Jahre zusammengefasst. Eine Übersicht.

09
06
2021
Religionsunterricht, Islamunterricht
Symbolbild: Schule,, Unterricht, islamischer Religionsunterricht © shutterstock, bearbeitet by iQ

Der islamische Religionsunterricht (IRU) in Nordrhein-Westfalen wird neu aufgestellt und soll künftig von einer Kommission gestaltet werden. In Nordrhein-Westfalen leben über 436.000 muslimische Schülerinnen und Schüler. Den Islamunterricht erhalten jedoch knapp 22.000 Schüler an 260 Schulen islamischen Religionsunterricht von 300 Lehrkräften.

Seit mehr als 20 Jahren arbeiten islamische Religionsgemeinschaften an einer flächendecken Etablierung des islamischen Religionsunterrichts in NRW. Der Islamunterricht wurde 1999 zunächst als islamkundlicher Unterricht und später als islamische Unterweisung in Form eines muttersprachlichen Ergänzungsunterrichts (in hauptsächlich türkischer Sprache) ohne Beteiligung der Religionsgemeinschaften eingeführt.

Im Jahr 2012 führte NRW dann erst an Grundschulen, später auch an weiterführenden Schulen einen Islamunterricht in Begleitung eines Beirats ein.

Die wichtigsten Etappen der letzten 20 Jahren finden Sie hier.

8. Dezember 1998: Der Islamrat und der Zentralrat der Muslime (ZMD) reichen eine Klage gegen das Land NRW ein. Sie fordern den alleinigen Anspruch auf Einführung des islamischen Religionsunterrichts als ordentliches Lehrfach an öffentlichen Schulen.

28. Mai 1999: Nordrhein-Westfalen führt zum Schuljahr 1999/2000 einen islamkundlichen Unterricht ein. Dieser wird später in islamische Unterweisung in Form eines muttersprachlichen Ergänzungsunterrichts (in hauptsächlich türkischer Sprache) ohne Beteiligung der Religionsgemeinschaften geändert.

2. Dezember 2003: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster weist die Klage der islamischen Religionsgemeinschaften von 1998 zurück. Begründung: Der Islamrat und der Zentralrat der Muslime erfüllten nicht die Vorgaben einer Religionsgemeinschaft.

23. Februar 2005: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kippt die Entscheidung des OVG in Münster. Das OVG muss prüfen, ob der Islamrat und Zentralrat der Muslime Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes sind.

20. Februar 2011: Die Landesregierung und der Koordinationsrat der Muslime (KRM) unterzeichnen eine gemeinsame Erklärung zur Einführung des IRU.

21. Dezember 2011: Das Gesetz zur Einführung von islamischem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach (7. Schulrechtsänderungsgesetz) wird mit einer großen Mehrheit im Landtag verabschiedet. Es tritt am 1. August 2012 in Kraft.

1. August 2012: Das Land Nordrhein-Westfalen führt als Modellprojekt islamischen Religionsunterricht ein, der von einem Beirat begleitet wird. Die Einführung wird wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Der Beirat besteht aus vier Vertretern des Koordinationsrates der Muslime und vier von der Landesregierung ernannten Vertretern. Aufgaben des Beirats sind die Erstellung der Unterrichtsvorgaben, die Auswahl der Lehrpläne und Lehrbücher und der Bevollmächtigung von Lehrerinnen und Lehrer.

8. Februar 2017: Vor dem Hintergrund der Spionagevorwürfe lässt die DITIB ihren Sitz im Beirat für den islamischen Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen vorerst ruhen. 

9. November 2017: Das Oberverwaltungsgericht Münster hat die Klage der islamischen Religionsgemeinschaften auf Einführung islamischen Religionsunterrichts an nordrhein-westfälischen Schulen abgewiesen. Der Islamrat und Zentralrat der Muslime erfüllten nicht alle vier Kriterien einer Religionsgemeinschaft im Sinne des Grundgesetzes.

27. Dezember 2018: Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig kippt die Entscheidung des OVG in Münster. Erneut muss überprüft werden, ob der Islamrat und der Zentralrat der Muslime Religionsgemeinschaften im Sinne des Grundgesetzes sind.

2. Juli 2019: Das Land Nordrhein-Westfalen beendet das auslaufende Beiratsmodell für den islamischen Religionsunterricht. Ein neues Kommissionsmodell wird eingeführt. In der Kommission sind neben den vier großen islamischen Religionsgemeinschaften auch andere Vereine vertreten. Künftige Mitglieder müssen mit dem Land NRW einen öffentlich-rechtlichen Vertrag über die Zusammenarbeit zum islamischen Religionsunterricht abschließen. Islamische Religionsgemeinschaften kritisierten das neue Modell als Einschränkung in ihrem Selbstbestimmungsrecht.

17. Mai 2021: Die Landesregierung gibt bekannt, dass sie den islamischen Religionsunterricht weiter ausbauen und ein neues Kapitel in der Zusammenarbeit mit den islamischen Religionsgemeinschaften aufschlagen wird. Hierzu hat die neue Kommission, bestehend aus sechs islamischen Organisationen, ihre Arbeit aufgenommen. Während die DITIB wieder in der Kommission vertreten ist, wird der ZMD ausgeschlossen, wogegen dieser klagt.

 

 

 

Leserkommentare

Vera Praunheim sagt:
Vielleicht sollte die Landesregierung auch mit der gemeinnützigen Organisation "My stealthy freedom" zusammenarbeiten. Die Gründerin hatte hierfür und für ihre Bewegung 2015 den "Women's Rights Award" verliehen bekommen. Denn von dort können nicht nur traditionell orientierte Religionsgemeinschaften und Islamverbände zukunftsweisende Impulse & Denkanstöße erhalten. Auf keinen Fall darf islamischer Religionsunterricht in einer überholten Sackgasse enden und KInder womöglich unglücklich machen.
09.06.21
23:01