Zwei Millionen Euro fließen nächstes Jahr in einen Opferfonds, bei dem das Geld auch für Betroffene von extremistischen Gewalttaten gedacht ist. Hinterbliebene und Überlebende des Anschlags von Hanau sollen dabei nicht vergessen werden.
Das Land Hessen will noch vor der Sommerpause die Einrichtung eines Fonds für die Opfer von schweren Straftaten mit landesweiter Bedeutung beschließen. Hierfür werden im Haushalt 2021 zwei Millionen Euro bereitgestellt. „Die Opfer von extremistischen Gewalttaten und Terror werden innerhalb des hessischen Opferfonds besonders berücksichtigt“, erklärten die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen von CDU, Grüne, SPD und FDP am Dienstag in Wiesbaden. Sie hatten gemeinsam beantragt, das Geld zur Verfügung zu stellen.
Eine Initiative der Hinterbliebenen und Überlebenden des Anschlags von Hanau überreichten ebenfalls am Dienstag im Landtag eine Petition, mit der sie „unbürokratische Einmalzahlungen aus einem Opferfonds“ forderten. Diese Petition mit mehr als 53 000 Unterschriften sei an die Vizepräsidentin des Landtags, Heike Hofmann (SPD), sowie Fraktionsmitgliedern von CDU, Grünen, FDP und der Linken übergeben worden, teilte die Initiative mit. „Die Überlebenden und Hinterbliebenen werden derzeit zu Bittstellern reduziert und mit den gravierenden materiellen Konsequenzen des Verlusts ihrer Angehörigen von der Landesregierung alleine gelassen“, sagte Newroz Duman von der Initiative bei der Übergabe.
Ein 43-Jähriger hatte am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen. Die Tat hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. In der „Initiative 19. Februar Hanau“ hatten sich Überlebende sowie Hinterbliebene der Opfer zusammengeschlossen.
Immer wieder dringen die Hinterbliebenen der Anschlagsopfer auf eine lückenlose Aufklärung der Tat und ihrer Hintergründe. Den Behörden werfen sie „Versagen“ vor, während und nach der Tat. Die Anwälte der Hanauer Opfer-Familien danach schwere Vorwürfe gegen die Polizeibehörden erhoben. In einem Schreiben an das hessische Innenministerium mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde hätten sie den Polizeikräften und -behörden vorgeworfen, „die Mordtaten des Täters in Hanau durch amtspflichtwidrige Versäumnisse begünstigt beziehungsweise nicht verhindert zu haben“, teilte die „Initiative 19. Februar Hanau“ Ende März mit. (dpa, iQ)