Ein Polizist hortet nicht registrierte Waffen und Munition und verschickt rechtsextreme und islamfeindliche Bilder via Chats. Dafür erhält er eine Bewährungsstrafe. Aus Sicht des Gerichts fehlt ihm die „gesunde Distanz zum Nationalsozialismus“.
Im Prozess um rassistische Chats ist ein Polizist am Dienstag vom Amtsgericht Alsfeld zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt worden. Aus Sicht der Kammer hat sich der Beamte des Verstoßes gegen das Waffen- und Sprengstoffgesetz sowie das Kriegswaffenkontrollgesetz im minderschweren Fall schuldig gemacht. Mit Blick auf die von ihm in WhatsApp-Gruppen versendeten Bilder wurde der 46-Jährige dagegen freigesprochen.
Das Gericht habe zwar keine Zweifel, dass es sich dabei um volksverhetzende Inhalte gehandelt habe, doch sei der Tatbestand des Verbreitens nicht erfüllt, sagte der Vorsitzende Richter Bernd Süß. Der Mann soll zudem 1500 Euro an die Frankfurter Bildungsstätte Anne Frank zahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In seiner Urteilsbegründung machte der Richter die Brisanz des Themas deutlich. „Rechtsradikale Chats sind in aller Munde, und es gibt ein berechtigtes öffentliches Interesse daran, dass die Polizei frei ist von rechtsradikalem Gedankengut“, so der Richter. Das Gericht distanziere sich ausdrücklich von den vom Angeklagten in den Chats versendeten Bildern, müsse aber letztlich beurteilen, ob tatsächlich ein Straftatbestand vorliege. Da der Angeklagte sie in geschlossene Gruppen gesendet habe, handele es sich um eine Art „virtuellen Stammtisch“. In einem Umfeld, in dem sich alle kennen, handelten Teilnehmer nicht öffentlich, so der Vorsitzende.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem vom Dienst suspendierten Polizist zur Last gelegt, Ende 2018 „strafrechtlich relevante Inhalte“ in den Chatgruppen versendet und damit auch eine mögliche Weiterverbreitung in Kauf genommen zu haben. Neben Bildern von Adolf Hitler und Hakenkreuzdarstellungen seien auch Anfeindungen dunkelhäutiger Menschen und Muslime dabei gewesen, darunter ein Video mit tierpornografischen Szenen, das der Beamte mit einem Kommentar versehen haben soll. Damit habe er „billigend in Kauf genommen“, dass gegenüber dunkelhäutigen Menschen sowie Muslimen eine feindselige Haltung eingenommen werde, sagte Staatsanwalt Alexander Klein bei der Verlesung der Anklageschrift. Bei Hausdurchsuchungen waren zudem scharfe Waffen, NS-Devotionalien und Sprengstoff bei dem Mann gefunden worden.
Der Polizist hatte zu Prozessbeginn die Vorwürfe eingeräumt, eine rechtsextreme Gesinnung aber von sich gewiesen. „Ich werde überall dargestellt, als waffenaffiner, rechter Typ, was ich niemals war und bin“, sagte er. Die Mitglieder der Chatgruppen seien ihm persönlich bekannt gewesen. An Gruppen namens „Schabernack und mehr“, „Malle 2.-6. September 19“ sowie „Dienstgruppe B“ seien seines Wissens ausschließlich Polizisten beteiligt gewesen.
„Ich hätte das nicht rumschicken sollen, das war auch dumm“, sagte er. „Man hat sich da keine Gedanken gemacht.“ Zugleich betonte er: „Ich hatte nie irgendwelche rassistischen oder rechten Hintergedanken.“ Das bei ihm entdeckte Waffen- und Munitionsarsenal sowie die NS-Devotionalien hätten mit seiner Sammelleidenschaft für Militaria zu tun, zudem sei er „Hobby-Historiker“ – ein Großteil der Devotionalien entstamme dem Familienbesitz.
Chatgruppen mit rechtsextremen Inhalten bei der hessischen Polizei sorgen bereits seit längerer Zeit für Wirbel. Zuletzt wurden solche Chats beim Spezialeinsatzkommando (SEK) des Frankfurter Polizeipräsidiums aufgedeckt, das daraufhin von Innenminister Peter Beuth (CDU) aufgelöst wurde. (dpa, iQ)