In Hessen ist die DITIB am islamischen Religionsunterricht beteiligt. Letztes Jahr kündigte das Land die Kooperation. Die DITIB klagte, und hat den Rechtsstreit nun für sich entschieden. IslamiQ hat die wichtigsten Ereignisse zusammengefasst.
Seit mehr als 20 Jahren arbeiten islamische Religionsgemeinschaften an einer flächendecken Etablierung des islamischen Religionsunterrichts in Deutschland. In Hessen gab es seit dem Schuljahr 2013/14 einen bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht in Kooperation mit der DITIB.
Der bekenntnisorientierte islamische Religionsunterricht läuft von der ersten bis zur sechsten Jahrgangsstufe. Unterricht wird das benotete und versetzungsrelevante Fach an 56 Grundschulen sowie zwölf weiterführenden Schulen. Im April 2020 kündigte das Kultusministerium an, diesen Unterricht ab dem neuen Schuljahr auszusetzen und ihn in alleiniger Verantwortung zu unterrichten. Als Grund wurden Zweifel an der Eignung der Religionsgemeinschaft als Kooperationspartner genannt.
IslamiQ hat die wichtigsten Etappen der letzten 20 Jahren im Bundesland Hessen zusammengefasst.
23. Mai 1998
Der Islamische Religionsgemeinschaft Hessen stellt beim Hessischen Kultusministerium einen Antrag auf Einführung eines islamischen Religionsunterrichtes an hessischen Schulen.
30. Oktober 2001
Das Hessische Kultusministerium lehnt den Antrag der ab. Grund seien Gutachten, die die Eigenschaft des Landesverbands als Religionsgemeinschaft anzweifeln.
22. November 2001
Die Islamische Religionsgemeinschaft Hessen klagt gegen das Land Hessen.
15. Juni 2004
Das Verwaltungsgericht weist die Klage der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen ab. Sie habe keinen Anspruch auf Einführung eines islamischen Religionsunterrichts an Schulen des Landes Hessen. Dieser stehe nur einer Vereinigung zu, die Religionsgemeinschaft im Sinne von Art. 7 Abs. 3 GG, Art. 57 Abs. 1 HV sei.
15. Juli 2004
Die Islamische Religionsgemeinschaft Hessen geht in Berufung.
14. September 2005
Die Berufungsklage der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen wird zurückgewiesen.
18. Dezember 2012
Zum Schuljahr 2013/2014 möchte das Land Hessen einen islamischen Religionsunterricht an max. 25 Grundschulen einführen. Partner der Landesregierung sind der DITIB Landesverband und die Ahmadiyya-Gemeinde.
August 2019
Die Landesregierung in Hessen startet ein Pilotprojekt „Islamunterricht“ unter staatlicher Aufsicht. Der neue Islamunterricht wird seit dem Sommer in einem Schulversuch für Kinder der Jahrgangsstufe 7 in Hessen angeboten. Hintergrund für die Einführung sei die ungeklärte Zusammenarbeit mit der DITIB. Sollte die Kooperation enden, will das Land ein Angebot in alleiniger staatlicher Verantwortung starten.
9. September 2019
Der Zentralrat der Muslime (ZMD) scheitert mit einem Eilantrag gegen den neuen Islamunterricht in Hessen. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden weist den Antrag in seinem Urteil als unbegründet zurück, weil die Rechte des Antragstellers durch den Unterricht nicht verletzt würden.
28. April 2020
Die Landesregierung in Hessen beendet die Kooperation mit dem DITIB Landesverband ab dem kommenden Schuljahr. Künftig soll der „Islamunterricht“ als staatliches Angebot erteilt werden. Der „Islamunterricht“ wird damit im Schuljahr 2020/2021 rund 3.300 Schülern in den Jahrgangsstufen 1 bis 8 angeboten. Die DITIB kündigte an, rechtliche Mittel zu überprüfen.
19. Januar 2021
Das Bundesverfassungsgericht stellt fest, dass die Eilanträge nicht hätten abgewiesen werden dürfen, da sie keine formalen Mängel beinhalteten und die Abweisung der Eilanträge in sachlich nicht mehr nachvollziehbarem Maße die Grundrechte der DITIB Hessen verletzten. Zuvor wiesen das Verwaltungsgericht Wiesbaden und der hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) die Anträge der DITIB zurück.
2. Juli 2021
Verwaltungsgericht Wiesbaden verpflichtet das Hessische Kultusministerium zur Fortführung des bekenntnisgebundenen Islamunterrichts mit DITIB Hessen.
27. August 2021
Das Land Hessen hat beim Verwaltungsgerichts Wiesbaden ein Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Der hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel wird sich nun mit dem Vorgang befassen.