Bremen

Nach Rassismusvorwürfen: Ermittler legt Bericht zu Wohnungsgesellschaft vor

Bei der Wohnungsgesellschaft Brebau gab es eine mehr als zweifelhafte Praxis, Bewerber für Wohnungen einzustufen. Der Vorwurf: Rassismus und Diskriminierung. Ein Sonderermittler sah genau hin.

06
07
2021
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Diskriminierung bei Wohnungssuche © shutterstock
Diskriminierung bei Wohnungssuche © shutterstock

Ein Untersuchungsbericht hat Bremens städtische Wohnungsgesellschaft Brebau von Vorwürfen entlastet, sie habe Menschen anderer Hautfarbe oder Religion bei der Wohnungsvergabe systematisch diskriminiert. Zwar habe es nicht vertretbare und sofort abzustellende Vorgaben gegeben, sagte der beauftragte Sonderermittler Matthias Stauch am Montag bei der Vorstellung des Berichtes. Diese hätten aber im Ergebnis nicht zu tatsächlichen Diskriminierungen geführt.

„Die von einem Abteilungsleiter ohne Kenntnis der Geschäftsführer in Kraft gesetzte „Zielgruppen-Definition“ für Wohnungssuchende war diskriminierend und rechtswidrig“, betonte Stauch zugleich. Das gelte aller Voraussicht nach auch für die Speicherung umfangreicher persönlicher Daten ohne Kenntnis und ohne Information der Betroffenen. Medien hatten darüber berichtet, dass etwa vermerkt werden sollte, ob ein Bewerber oder eine Bewerberin schwarz ist, ein Kopftuch trägt, mit der deutschen Kultur vertraut ist, westlich integriert ist oder wie die Deutschkenntnisse sind.

Finanzsenator und Brebau-Aufsichtsratschef Dietmar Strehl (Grüne) kritisierte: „Das Erfassen unter anderem der Hautfarbe und ob ein Kopftuch von Wohnungssuchenden getragen wird, ist unsäglicher struktureller Rassismus. Diejenigen, die dies veranlasst haben, müssen die Brebau verlassen.“ Der Aufsichtsrat behalte sich Maßnahmen gegenüber den Geschäftsführern vor, sagte er mit Blick auf laufende Verfahren der Staatsanwaltschaft und der Landesdatenschutzbeauftragten.

Wohnungsgesellschaft entlässt zwei Verantwortliche

Strehl zeigte sich aber erleichtert, dass die Auswertung der faktischen Wohnungsvergabe ein anderes Bild zeige, als die „Zielgruppen-Definition“ vermuten lasse. „Es gab keine rassistische und sozial ungerechte Praxis. Die detaillierte Auswertung ergibt, dass ein entsprechender Eintrag kein K.-o.-Kriterium für eine Vermietung war. Eine systematische Diskriminierung aufgrund der erfassten Merkmale wurde nicht festgestellt.“

Laut dem Bericht sollen eine Teamleiterin und ein Abteilungsleiter der Brebau entlassen werden. Sie trügen die Verantwortung für die Vorgänge und hätten Entscheidungen ohne die Geschäftsführer getroffen. (dpa, iQ)