Im Sachverhalt um die verweigerte Lehrerlaubnis für einen Freiburger Islamwissenschaftler appelliert die Stiftung Sunnitischer Schulrat zur Versachlichung der Debatte und einer korrekten Berichterstattung.
Der Streit um die verweigerte Lehrerlaubnis für den Freiburger Islamwissenschaftler Abdel-Hakim Ourghi dauert an. In einer Stellungnahme plädiert der Vorstand der Stiftung Sunnitischer Schulrat nun für eine faktenorientierte und sachlich korrekte Berichterstattung. „Letztlich geht es darum, im Rahmen der religionsverfassungsrechtlichen Vorgaben, die eine Qualität der Ausbildung der Lehrkräfte zu sichern, die später muslimische Kinder unterrichten“, heißt es in der Stellungnahme. Dabei würden selbstverständlich auch die Interessen der Hochschulen, der Dozierenden und der Studierenden mitberücksichtigt.
Ourghi, bekannt für seine umstrittenen Thesen, bildet seit etwa zehn Jahren an der Pädagogischen Hochschule Freiburg (PH) Lehrer für den islamischen Religionsunterricht aus. Doch im Mai lehnte die Stiftung Sunnitischer Schulrat seinen Antrag auf eine Lehrerlaubnis ab. Ourghi vermutet ideologische Gründe dahinter und kündigt an, gegen eine negative Entscheidung juristisch vorzugehen.
Einen ersten Antrag Ourghis hat die dafür zuständige Stiftung Sunnitischer Schulrat zuletzt abgelehnt. Die Entscheidung wird nun nach dem Einspruch Ourghis von einer Schiedskommission geprüft. Wann die mit drei Personen besetzte Kommission entscheidet, ist unklar.
Die Stiftung wehrt sich gegen die Vorwürfe: Die Voraussetzungen zur Erteilung der Lehrbefugnis sähen vor, dass Anwärter einen Nachweis über ein erfolgreich abgeschlossenes Lehramtsstudium im Fach „Islamische Theologie/Religionspädagogik“ vorweisen können, heißt es in einer Stellungnahme. Ourghi hat diese Fächer nicht studiert.
Auch betont die Stiftung, dass für die Erteilung der Lehrbefugnis keineswegs eine Zugehörigkeit zu bestimmten Gemeinschaften Voraussetzung sei. Die Konstruktion der Stiftung gehe auf die Initiative des Landes Baden-Württemberg zurück.
Das Kultusministerium betonte auf Anfrage, es sei ein wichtiges Anliegen, den islamischen Religionsunterricht im Land weiter auszubauen. In den Streit um die Lehrerlaubnisse wolle man sich aber nicht einschalten. Die Vergabe sei „originäre Aufgabe“ der Stiftung, so ein Ministeriumssprecher.
Auch gebe es „keinerlei Anlass zur Besorgnis, dass im Vorstand radikale, extremistische oder in sonstiger Weise problematische Ansichten vorhanden wären“, so der Sprecher. Vielmehr nehme die Regierung Entscheidungen der Stiftung als „umsichtig und rechtlich nicht zu beanstanden wahr“. Die Zusammenarbeit sei „sehr gut und konstruktiv“.
Der Islamunterricht in Baden-Württemberg wird seit dem Schuljahr 2019/20 auf der Grundlage einer Stiftung fortgeführt. Vor der Gründung wurde das Stiftungsmodell innermuslimisch stark diskutiert und kritisiert. Nur zwei von vier islamischen Religionsgemeinschaften haben sich für eine Beteiligung an der Stiftung ausgesprochen. Eingerichtet wurde die Stiftung auf Basis eines im Juli 2019 geschlossenen Vertrags zwischen Baden-Württemberg und dem Landesverband der Islamischen Kulturzentren Baden-Württemberg (LVIKZ) und die Islamische Gemeinschaft der Bosniaken in Deutschland.
Die DITIB und die IGBW hatten dem Land vorgehalten, eine staatliche Einrichtung zu schaffen, um Religionsunterricht zu erteilen. Das sei verfassungswidrig. „Dieses Modell hebelt die Neutralitätspflicht des Staates aus und greift massiv in die Religionsfreiheit und in das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaften ein“, hieß es in einer Pressemitteilung.
Derzeit nehmen landesweit rund 6.000 Mädchen und Jungen an 86 Schulen am islamischen Religionsunterricht teil. Künftige islamische Religionslehrerinnen und -lehrer werden derzeit an den Pädagogischen Hochschulen Freiburg, Karlsruhe, Ludwigsburg und Weingarten ausgebildet. Im Wintersemester 20/21 waren hier rund 200 Studierende eingeschrieben. Zudem gibt es an der Universität Tübingen etwa 100 Studierende im Fach „Islamische Religionslehre.“ (KNA, dpa, iQ)