Angehende Polizisten tauschen sich in einem Gruppenchat aus. Auch rassistische Inhalte sollen gepostet worden sein. Deswegen endet für einen Mann seine Zeit bei der Polizei. Seine Klage dagegen scheitert nun vor Gericht.
Ein Polizeianwärter ist vor dem Verwaltungsgericht Gießen mit seiner Klage gescheitert, mit der er seine Übernahme in den hessischen Polizeidienst erreichen wollte. Das Land Hessen hatte dies abgelehnt, weil der angehende Kommissar an einem Whatsapp-Chat mit teils rassistischen Inhalten beteiligt gewesen sei.
Das Gericht wies am Mittwoch die Klage des Mannes mit der Begründung ab, man teile die Einschätzung der Polizeiakademie.
Der Mann durchlief laut Gericht zwischen 2016 und 2019 eine Ausbildung bei der Polizeiakademie Hessen und war Mitglied eines Gruppenchats von Kommilitonen. Unter den geposteten Nachrichten sollen auch mehrere rassistische und menschenverachtende Bilder sowie Videos gewesen sein. Im Jahr 2017 hatte der Mann demnach selbst ein Bild gepostet. Zudem soll er sich von weiteren Dateien anderer nicht distanziert haben.
Der Kläger hatte vor Gericht betont, keine rassistischen Motive gehabt zu haben, sein Bild sei zudem fehlinterpretiert worden. Die Kammer aber teilte die von der Akademie „umfangreich begründete“ Einschätzung, „dass der Kläger durch das unkommentiert eingestellte Bild und die über einen langen Zeitraum ohne ersichtliche Distanzierung gebliebene Teilnahme an dem Gruppenchat berechtigte Zweifel dafür gesetzt hat, dass er nicht die Gewähr dafür bietet, in seinem Dienst unvoreingenommen und ohne Ansehen der Person seine Aufgaben wahrzunehmen.“ Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (dpa, iQ)