Drei Jahre nach der Urteilsverkündung im NSU-Prozess will sich der Bundesgerichtshof (BGH) am 19. August zu den eingelegten Revisionen äußern.
Gut drei Jahre nach der Urteilsverkündung im NSU-Prozess will sich der Bundesgerichtshof (BGH) am 19. August zu den eingelegten Revisionen äußern. Die obersten Strafrichter in Karlsruhe werden dann voraussichtlich schriftlich „weitere Entscheidungen“ bekanntgeben. Darüber informierten sie am Donnerstag in einer knappen Pressemitteilung. Außerdem solle „über den weiteren Fortgang des Verfahrens“ informiert werden. (Az. 3 StR 441/20)
In dem Mammutverfahren um die Morde und Anschläge der Neonazi-Terrorzelle „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) war am 11. Juli 2018 das Urteil verkündet worden. Das Oberlandesgericht München hatte Beate Zschäpe, die einzige Überlebende des Trios, als Mittäterin zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Revisionen der 46-Jährigen und dreier Mitangeklagter waren im Januar beim BGH eingegangen. Die Bundesanwaltschaft, die auch die Anklage geführt hatte, ficht das Urteil gegen André E. an, das überraschend milde ausgefallen war. Eine fünfte Verurteilung ist bereits rechtskräftig.
Der NSU hat 14 Jahre im Untergrund gelebt. In dieser Zeit ermordete das Trio Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt neun Gewerbetreibende türkischer oder griechischer Herkunft und eine deutsche Polizistin, zudem verübten sie zwei Bombenanschläge in Köln mit Dutzenden Verletzten. Zwar gibt es keinen Beweis, dass Zschäpe an einem der Tatorte war. Die Anklage hatte Zschäpe allerdings eine maßgebliche Rolle bei der Tarnung des Trios zugeschrieben und argumentiert, Zschäpe habe „alles gewusst, alles mitgetragen und auf ihre eigene Art mitgesteuert und mitbewirkt“.
Das Auffliegen des NSU im November 2011 hatte ein politisches Beben in Deutschland ausgelöst – weil eine rechtsextreme Terrorzelle jahrelang unbehelligt von den Behörden im Untergrund leben und mordend durch die Republik ziehen konnte. Jahrelang hatten die Ermittler zuvor falsche Fährten verfolgt und den rechtsextremen Hintergrund der Taten verkannt. Stattdessen wurden engste Familienangehörige als Verdächtige behandelt und drangsaliert. In der Folge wurden Untersuchungsausschüsse des Bundestages und mehrerer Landtage eingesetzt, um teils eklatante Behördenfehler aufzuklären. (dpa, iQ)