Die Polizei Köln verbietet eine Kundgebung vor der DITIB-Zentralmoschee. Grund seien Sicherheitsbedenken folgenschwerer Provokation gegenüber Muslime.
Die Polizei Köln hat eine für den 20. August geplante Kundgebung gegenüber der DITIB-Zentralmoschee aus Sicherheitsgründen verboten. Zur Begründung führte die Behörde am Freitag Sicherheitsbedenken an. Bei der geplanten Versammlung sollten unter anderem Karikaturen gezeigt werden, die eine massive Provokation in Richtung der Muslime darstellten und Auswirkungen auf die Versammlungsteilnehmer sowie auf die regionale, nationale und internationale Sicherheitslage befürchten ließen, erklärte die Polizei.
Die geplante Kundgebung sollte offenbar während des Freitagsgebets vor der Zentralmoschee stattfinden und an den ermordeten französischen Lehrer Samuel Paty (1972-2020) und den für seine umstrittenen Muhammad-Karikaturen bekannten dänischen Zeichner Kurt Westergaard (1935-2021) erinnern. Ein Privatmann hatte sie am 21. Juli angemeldet.
Der Anmelder der Demonstration habe in Gesprächen auf der Durchführung der Versammlung bestanden und Hinweise aus Sicherheitskreisen nicht entkräftet, dass eine bewusste Herbeiführung gewaltsamer Aktionen möglich sei, erklärte die Polizei. Das Verbot könne der Anmelder nun vor dem Verwaltungsgericht überprüfen lassen.
Vertreter der islamischen Religionsgemeinschaften in Deutschland und Europa hatten die Ermordung des Lehrers in Paris im Oktober letzten Jahres aufs Schärfste verurteilt und ihre Solidarität mit der französischen Nation bekundet. Auch die Türkisch Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) verurteilte die „menschenverachtende Tat“. Muslime sollten Provokationen mit Besonnenheit begegnen und sich nicht spalten lassen, hatte sich die DITIB zuvor geäußert.
Gotteshäuser seien den Gesellschaften anvertraute, unverletzliche Orte des individuellen und gesellschaftlichen Friedens, in die Menschen mit Körper und Geist fliehen. Sie zu achten und zu schützen sei Auftrag aller, zeigte sich die DITIB zuvor. (KNA, iQ)