Einer 21-jährigen Muslimin wurde am Sonntag in Bergheim die Wahlteilnahme an der Bundestagswahl verweigert. Grund: Ihr Kopftuch.
In Bergheim wurde einer 21-jährigen Muslimin im Wahllokal an der Astrid-Lindgren-Grundschule die Teilnahme an der Bundestagswahl verweigert. Als Grund nannten die Wahlhelfer das Kopftuch der 21-jährigen Frau, dass gegen das „Verhüllungsgesetz“ verstoße und daher eine Wahlbeteiligung nicht möglich sei.
Daraufhin habe die junge Frau die Stadt benachrichtigt und den Vorfall gemeldet, woraufhin die Stadt Bergheim der 21-jährigen das Wählen dann erlaubte und dem Wahllokal dies mitteilte.
Gegenüber IslamiQ erzählte die junge 21-jährige Muslimin, dass sie gegen 13 Uhr am Sonntag das Wahllokal betrat und ihr sofort mitgeteilt wurden, dass sie das Kopftuch ablegen solle, oder sie „so nicht wählen“ dürfe. Dabei sollen sich die Wahlhelfer auf das „Verhüllungsgesetz“ bezogen gaben. „Ich wusste nicht, was ich machen sollte, da ich wirklich erschrocken über die Aussage war“, so die junge Frau. Sie sei bereit gewesen, dass Kopftuch abzulegen, wenn die männlichen Wahlhelfer den Raum verließen, da sie nicht wollte, dass diese sie ohne Kopftuch sehen.
„Doch sie waren nicht bereit, den Raum zu verlassen. Ich wollte mein Kopftuch nicht ablegen und habe daher das Wahllokal verlassen“, so die junge Muslimin weiter. Daraufhin habe sie mit ihrer Freundin vor dem Wahllokal die Stadt Bergheim benachrichtigt und über den Vorfall aufgeklärt. „Die Dame am Telefon war selbst sehr überrascht. Sie hat dann einen Vorgesetzten benachrichtigt. Das Ganze hat ein wenig gedauert, aber ich durfte dann doch wählen, da sich die Stadt bei dem Wahllokal gemeldet hatte“. Man habe der jungen Muslimin gesagt, dass das ganze „ein Missverständnis“ sei und man die Situation „falsch verstanden“ habe.
Ein Wahlhelfer habe zudem abfällig reagiert, nachdem die junge Frau ihn zur Rede stellen wollte. „Nach mir kam eine weitere Frau mit Kopftuch, die dann auch herausgeschickt wurde. Hätte ich sie nicht an der Türe abgefangen, dann hätte sie auch nicht wählen dürfen. Das war kein Einzelfall – wie viele Frauen mit Kopftuch wurde vor mir das Wählen im Wahllokal an der Astrid-Lindgren-Grundschule verweigert?“.
„Ich habe jedoch weder eine Entschuldigung seitens der Stadt, noch vom Wahllokal bekommen – geschweige denn eine Erklärung“, erzählte die 21-jährige Muslimin.
Für die junge Muslimin sei der Fall aber nicht abgeschlossen. „Ich habe mich an Antidiskriminierungsstellen gewendet und möchte mit weiteren betroffenen Musliminnen rechtlich vorgehen“, erzählte die 21-jährige gegenüber IslamiQ. Auch möchte sie sich an den Bürgermeister der Stadt Bergheim wenden und den Vorfall aufarbeiten. „Nachdem ich den Vorfall gemeldet hatte, hat die Stadt weder über Social Media, noch anderweitig über das „Missverständnis“ aufmerksam gemacht, sodass vielleicht die weggeschickten Frauen noch die Chance gehabt hätten, doch zu wählen“, so die junge Muslimin. Sie erwarte Aufarbeitung und Aufklärung des Vorfalls und erhofft sich, „dass andere Frauen in Zukunft nicht dasselbe erleben müssen“.
Die Stadt habe sich für den „peinlichen Vorfall“ bei der Frau entschuldigt. Bürgermeister Volker Mießeler (CDU) habe mit ihr telefoniert und ein persönliches Treffen im Rathaus vereinbart. „An dieser außerordentlichen Fehleinschätzung gibt es nichts schön zu reden, so etwas darf einfach nicht passieren“, sagte Mießeler laut Mitteilung. Ein islamophober, rassistischer oder diskriminierender Hintergrund könne nicht bestätigt werden.