Vereinsverbot

Salafisten-Gruppierung „Dawa Ffm“ bleibt verboten

Die vom früheren Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) verbotene salafistische Gruppierung „DawaFFM“ bleibt weiterhin verboten. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch. Es war die erste Klage von Salafisten gegen ein vom BMI verhängtes Betätigungsverbot.

15
05
2014
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Das Verbot der salafistischen Gruppierung „DawaFFM“ und dessen Jugendorganisation „Dar al Schabab“ durch das Bundesinnenministerium (BMI) ist rechtens. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch (15.05.2014) in Leipzig. Die im Rhein-Main-Gebiet ansässige Gruppierung richte sich „gegen die verfassungsmäßige Ordnung und den Gedanken der Völkerverständigung“, urteilten die Richter und schlossen sich damit der Argumentation des BMI aus dem Jahre 2013 an. „DawaFFM“ war laut BMI die erste salafistische Gruppierung, die gegen ihr Verbot juristisch vorgegangen war.

Im März 2013 hatte der damalige Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) die Gruppierung „DawaFFM“ und zwei weitere salafistische Vereine nach mehreren gewaltsamen Ausschreitungen bei Demonstrationen in Solingen und Bonn verboten. Sie seien verfassungsfeindlich und versuchten, in aggressiv-kämpferischer Weise extremistische Strukturen aufzubauen, hieß es zur Begründung. Mitglieder der „DawaFFM“ sollen zudem junge Männer zum bewaffneten Kampf in Syrien angeworben haben.

Verantwortlich für gewalttätige Ausschreitungen

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass „DawaFFM“ gewalttätige Ausschreitungen in Bonn und Solingen 2012 nicht nur gebilligt habe, sondern auch „mit der Aufstachelung zu weiterer Gewalt gedroht“ habe. Dort waren bei Demonstrationen islamfeindliche Mohammed-Karrikaturen durch Pro-NRW Mitglieder vor einer Moschee gezeigt worden. Ferner habe der Verein den bewaffneten Kampf durch die Verbreitung von „Erklärungen, gewaltverherrlichenden Kampfgesängen und Gebeten mit der Bitte um die Vernichtung von Amerikanern, Juden, Christen und Schiiten“ unterstützt. „DawaFFM“ habe so auf eine Radikalisierung insbesondere von jungen Muslimen hingewirkt und entsprechend motivierte Gewalttaten in Deutschland befördert. (BVerwG 6 A 3.13)

Der Anwalt der Klägerseite hatte mit dem Grundrecht auf freie Religionsausübung argumentiert und sowohl bestritten, dass „DawaFFM“ zu Gewalt aufrufe, als auch, dass es ein Verein im Sinne des Vereinsrechts sei und somit das Verbot schon formaljuristisch falsch sei. Als die Richter während des Verfahrens zwei nachträglich von ihm eingereichte Beweisanträge ablehnten, warf der Anwalt ihnen mangelnden Sachverstand bei der Beurteilung von islamischen Inhalten und seiner Wirkung auf Muslime vor. Zudem kritisierte er, dass als Beweismaterial angeführte Texte „tendenziös und falsch übersetzt“ worden seien.

Von der Klägerseite war keiner der Mandanten bei dem Verfahren anwesend. Unter den Zuschauern der Verhandlung befand sich auch der umstrittene und bekannte Imam der Leipziger Al-Rahman-Moschee, Hassan Dabbagh. Dieser gilt als prominenter Vertreter der salafistischen Szene in Deutschland.

Hintergrund: Salafismus

Der Salafismus gilt als eine orthodoxe Strömung innerhalb des Islams. Salafisten nehmen sich die ersten drei Generationen von Muslimen, arabisch als „salaf“ bezeichnet, als Vorbild. Nur die ersten Muslime lebten nach Meinung der Salafisten den „reinen Islam“ der Frühzeit. Diesen vermeintlichen Idealzustand des 7. Jahrhunderts wollen die Salafisten konservieren; sie imitieren ihn bis hin zu Barttracht, Bekleidung und Alltagsgewohnheiten. Ähnliche orthodoxe Strömungen gab es während der islamischen Geschichte immer wieder. Seit dem 19. Jahrhundert erlebt der Salafismus mit den Herausforderungen durch den Westen jedoch eine Renaissance.

Der salafistische Islam ist geprägt von Intoleranz gegenüber anderen Denkweisen. Die Salafisten lehnen teilweise auch die sunnitisch-orthodoxe Theologie und die islamischen Rechtsschulen ab, weil sie unzulässige Neuerungen in den Islam gebracht und zur Spaltung der Muslime beigetragen hätten. Selbst einen Großteil der gültigen Prophetenüberlieferungen verwerfen sie als nicht authentisch. Der Großteil von Salafisten ist friedlich und lehnt Gewalt ab. Dennoch gibt es eine kleine Minderheit die Gewalt befürworten und Verbindungen zur internationalen Terrorszene haben soll. (KNA/iQ)