Der Umgang einer Berliner Gesamtschule mit einer kopftuchtragenden Muslimin sorgt für Aufruhr. Nach drei Monaten im Dienst wird sie „nach Hause geschickt“.
Eine junge Muslimin aus Berlin durfte ihr Bundesfreiwilligendienst an der Fritz-Karsen-Schule nicht weiterführen. Grund hierfür sei ihr Kopftuch. Nach drei Monaten wurde sie zur Schulleitung gerufen. Dort hieß es, dass sie während dem Bundesfreiwilligendienst das Kopftuch ablegen müsse oder sich eine andere Stelle suchen könne – was die junge Muslimin ablehnte. Die Schule weist jegliche Rassismusvorwürfe zurück und stützt sich auf das Neutralitätsgesetz, erklärt die Muslimin im Gespräch mit IslamiQ.
Die junge Muslimin war selbst Schülerin an dieser Schule. Kurz vor der 13. Klasse haben Sozialpädagogen derselben Schule ihr ein Bundesfrewilligendienst im sozialpädagogischen Bereich nahegelegt, da sie „das Potenzial“ dafür habe. Ihr Kopftuch war damals kein Thema.
So beendete sie ihre Schullaufbahn mit dem theoretischen Teil des Fachabiturs und wollte das Bundesfrewilligendienst als praktischen Teil anrechnen lassen. Ihr Arbeitgeber sei der Kinderring e. V. Ihr Arbeitsvertrag wurde jedoch auch seitens der Schule unterschrieben.
Die Betroffene stehe immer noch unter Schock. „Man hat mich drei Monate im öffentlichen Dienst arbeiten lassen und dann ins kalte Wasser geworfen“. Als Argument habe ihr die Schulleitung mitgeteilt, dass „sie vergessen hätten, dass ich ein Kopftuch trage, weil sie mich als Person kennen“, erklärt sie gegenüber IslamiQ weiter. Für die junge Muslimin kaum zu fassen. „Völliger Schwachsinn“, sei es. Dank einiger Lehrer habe man sie nicht direkt gekündigt, sondern vor die Wahl gestellt: eine Wahl zwischen Beruf und Kopftuch. „Meine Zukunft ist ihnen völlig egal“, kritisiert sie diese Entscheidung.
Das Sekretariat und der sozialpädagogische Dienst der Schule wollten den Vorfall gegenüber IslamiQ nicht bestätigen. Ein solcher Fall sei ihnen nicht bekannt. Die „Betroffene“ sei derzeit nur krankgeschrieben.
Das Land Berlin kann muslimische Lehrerinnen mit Kopftuch nicht unter Berufung auf sein Neutralitätsgesetz ablehnen. Das Bundesarbeitsgericht wies im August vergangenen Jahres eine Revisionsklage ab und hatte einer muslimischen Lehrerin eine Entschädigung zugesprochen, weil sie wegen ihres Kopftuches nicht in den Schuldienst eingestellt worden war. Eine Umsetzung des Urteils fehlt weiterhin. Das Bündnis #gegenberufsverbot kritisiert das Land, weil es die Rechtsprechung missachtet.