Ein Polizist schrieb islamfeindliche Whatsapp-Nachrichten. Sein Kollege deckte ihn und leitete kein Ermittlungsverfahren ein. Jetzt wurde über seine Revision vor Gericht entschieden.
Das Urteil des Landgerichts Traunstein gegen einen Polizeibeamten wegen Strafvereitelung im Amt ist rechtskräftig. Wie der Leitende Oberstaatsanwalt am Mittwoch mitteilte, wurde das Urteil vom 26. April bestätigt und die Revision des Angeklagten verworfen. Der entsprechende Beschluss des Bayerischen Obersten Landesgerichts erging demnach bereits am 19. Oktober.
Über die dienst- und disziplinarrechtlichen Folgen für den Beamten werde die zuständige Disziplinarbehörde beim Polizeipräsidium München entscheiden, hieß es weiter.
Das Landgericht hatte den Mann im Frühling zu einer zehnmonatigen Haftstrafe auf Bewährung verurteilt. Der Mann habe einen schweren Ermittlungsfehler begangen, begründete das Gericht damals seine Entscheidung in dem Berufungsprozess.
Der Traunsteiner Beamte, der in der Abteilung Staatsschutz arbeitete, hatte nach Auffassung des Gerichts kein Ermittlungsverfahren gegen einen anderen Polizisten eingeleitet, der rassistische Chats verbreitet hatte. Der Angeklagte hatte stets seine Unschuld beteuert. In den Chats waren in Deutschland lebende Muslime pauschal herabgewürdigt und beschimpft worden. (dpa, iQ)