Hessen

Anschlag von Hanau: Kein Verfahren wegen unterlassener Hilfeleistung

Die Staatsanwaltschaft lehnt eine Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Polizisten wegen unterlassener Hilfeleistung ab. Ermittlungen gäben keinen Verdacht einer Straftat.

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Symbolbild: Polizei © Shutterstock, bearbeitet by iQ.
Symbolbild: Polizei © Shutterstock, bearbeitet by iQ.

Nach dem rassistischen Anschlag von Hanau mit neun Toten hat die Staatsanwaltschaft die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Polizisten wegen des Vorwurfs der unterlassenen Hilfeleistung abgelehnt. Vorermittlungen hätten keinen Anfangsverdacht einer Straftat ergeben, teilte die Staatsanwaltschaft Hanau am Donnerstag mit. Im Rahmen einer umfangreichen Prüfung sei kein strafrechtlich relevantes Fehlverhalten von Polizeibeamtinnen und -beamten festgestellt worden.

Hintergrund der Vorermittlungen war eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die Bevollmächtigte mehrerer Überlebender des Anschlags sowie Opferangehörige mit einem Schreiben an das hessische Innenministerium im März dieses Jahres erhoben hatten. Darin wurden unter anderem den an einem der Tatorte eingesetzten Polizisten Versäumnisse im Zusammenhang mit der Erstversorgung von einem der Anschlagsopfer vorgeworfen.

Am 19. Februar 2020 hatte ein 43-Jähriger in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven erschossen, bevor er vermutlich seine Mutter und schließlich sich selbst tötete. Der 22-Jährige Vili Viorel Păun hatte den Täter nach den ersten Schüssen in der Hanauer Innenstadt mit seinem Auto verfolgt, um ihn zu stoppen und dabei mehrfach vergeblich den Notruf 110 gewählt. Kurz darauf war er von dem Attentäter in seinem Auto erschossen worden. Wie aus einem zuvor veröffentlichten Papier der Hanauer Staatsanwaltschaft hervorgeht, sollen die Kapazitätsengpässe bei dem Hanauer Notruf bereits Jahre vor dem Anschlag von Polizisten moniert worden sein.

Ermittlungen wegen Notausgang eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Hanau hatte zuvor ihre Ermittlungen zu einem verschlossenen Notausgang an einem der Tatorte des rassistischen Anschlags eingestellt. Es habe sich kein hinreichender Tatverdacht ergeben, teilte die Behörde im August dieses Jahres mit. Grundlage der Untersuchungen waren demnach Anzeigen von zwei Überlebenden des Attentats sowie von Angehörigen eines der Opfer. Diese hätten vor allem den Vorwurf der fahrlässigen Tötung erhoben. (dpa, iQ)