Hanau

Gutachten veröffentlicht – Notausgang hätte Leben retten können

Der verschlossene Notausgang sorgte für Diskussionen. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen ein. Nun zeigt ein Gutachten, dass die Opfer hätten überleben können.

22
12
2021
0
Anschlag in Hanau, Notausgang
Anschlag in Hanau, Notausgang © AA, bearbeitet by iQ.

Im Auftrag der Initiative 19. Februar hat die unabhängige Ermittlungsagentur Forensic Architecture die Überwachungskameras der Tatnacht in der Arena Bar rekonstruiert und ein Gutachten zum Tathergang erstellt. Das hypothetische Szenario zeigt, dass „alle fünf Personen genug Zeit hatten, um durch den Notausgang zu entkommen. Wenn der Notausgang offen gewesen ist, und sie das gewusst hätten, dann hätten sie alle den Anschlag überleben können“, heißt es im Gutachten.

Die wichtigste Frage sei dabei natürlich, ob der Notausgang an jenem Abend wirklich versperrt war – und, falls ja, wie das passieren konnte.

Gemeinsam mit der neu gegründeten Berliner Schwesteragentur Forensis arbeitet Forensic Achitecture bereits seit einigen Monaten mit der Initiative 19. Februar sowie den Überlebenden und den Angehörigen der Opfer von Hanau zusammen, um die Darstellungen der Polizei zu den Tatabläufen und die Einstellungsversuche der Staatsanwaltschaften zu hinterfragen.

„Diese verschlossene Tür hat meinem Sohn das Leben gekostet“

Armin Kurtović, Vater des Verstorbenen Hamza, kritisierte er die Einstellung des Verfahrens durch die Hanauer Staatsanwaltschaft zu Vorwürfen bezüglich eines Notausgangs in der Bar im Stadtteil Kesselstadt, wo sein Sohn Hamza erschossen worden war. „Diese verschlossene Tür hat meinem Sohn das Leben gekostet“, sagte der 48-Jährige. „Wenn der Notausgang nicht verschlossen gewesen wäre, hätten wir eine Chance gehabt, dem Täter zu entkommen“, beklagte Said Etris Hashemi. Laut dem Gutachten hat Said Etris den Täter, erst neun Sekunden nach dem er mit seiner Waffe die Bar betrat, gesehen.

Ermittlungen eingestellt

Die Staatsanwaltschaft hatte infolge von Anzeigen zu der Tür ermittelt – die Anzeigeerstatter hatten unter anderem bemängelt, der Notausgang sei in den vorangegangenen rund zwei Jahren so von innen abgeschlossen gewesen, dass er nicht ohne einen Schlüssel habe geöffnet werden können. Zudem ging die Behörde dem Vorwurf nach, es gebe Anhaltspunkte dafür, dass örtliche Polizisten von dem verschlossenen Notausgang gewusst hätten und dieser sogar auf deren Anordnung hin verschlossen worden sei. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen letztlich ein und sah keinen hinreichenden Tatverdacht. Die Verschlussverhältnisse des Notausgangs in der Tatnacht hätten sich nicht mit hinreichender Sicherheit aufklären lassen, erklärte sie im August.

Der 43-jährige Täter hatte am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven ermordet. Danach tötete er nach Erkenntnissen der Ermittler seine Mutter und nahm sich selbst das Leben. (dpa, iQ)