Das Bundeskriminalamt sieht bei der Löschung rechtsextremistischer Inhalte durch Telegram erhebliche Defizite.
Das Bundeskriminalamt (BKA) sieht bei der Löschung rechtsextremistischer Inhalte durch Telegram erhebliche Defizite. Der zunehmend auch als Plattform genutzte Messengerdienst komme „erfahrungsgemäß Anregungen zur Löschung von rechtsextremistischen Inhalten größtenteils nicht nach“, teilte das BKA am Montag auf Anfrage mit. „Es ist nicht erkennbar, dass der Nachrichtendienst regulierend eingreift und derartige Gruppen oder Kanäle eigenständig sperrt.“
Ziel des BKA sei es, in Zusammenarbeit mit den Polizeibehörden des Bundes und der Länder, eine Kooperation mit Telegram zu erreichen, um „die bereits bestehenden Ansätze – etwa hinsichtlich von Löschanfragen – zu intensivieren“, teilte die Behörde weiter mit. Über die Bemühungen des BKA hatte zuerst die „Welt“ berichtet.
„Der Nachrichtendienst war bereits früh bei extrem Rechten beliebt“, sagt auch der Politikwissenschaftler Josef Holnburger vom Center für Monitoring, Analyse und Strategie (CeMAS), das Radikalisierungstendenzen in sozialen Medien beobachtet. 2018 habe sich die Identitäre Bewegung Telegram als neue Plattform ausgesucht, nachdem für die Bewegung wichtige Profile auf Instagram und Facebook gelöscht worden seien.
Die Verfolgung von Straftaten auf dem Messengerdienste gestalte sich grundsätzlich schwierig, da Telegram „an einer Zusammenarbeit mit Sicherheitsbehörden nicht interessiert“ sei, teilte die Behörde weiter mit. Ohne die Herausgabe der Nutzerdaten zur Identifizierung von Tatverdächtigen sei die Strafverfolgung grundsätzlich schwierig.
Viele Menschen weltweit nutzen Telegram vorwiegend zur 1-zu-1-Kommunikation im privaten oder beruflichen Kontext, so wie Wire, Signal, Whatsapp, Threema oder andere Messengerdienste. Für einige Nutzer, die bei Youtube, Twitter, Facebook oder anderen sozialen Netzwerken wegen extremistischer Inhalte gesperrt worden sind, ist Telegram allerdings eine Ausweichplattform.
Der Messengerdienst erlaubt neben individueller Kommunikation zudem Gruppendiskussionen von mehreren Tausend Nutzern. Telegram ermögliche „das unkomplizierte Teilen von auch strafrechtlich relevanten Videos, Bildern sowie Audiodateien, greift kaum administrativ in Inhalte ein und bietet dadurch die Möglichkeit, beeinflussend auf andere Personen einzuwirken“, heißt es auch seitens des Bundesamtes für Verfassungsschutz. (dpa/iQ)