Frankfurt

Volksverhetzung via Whatsapp-Status kann bestraft werden

Wer in seinen Status des Messengerdienstes Whatsapp Bilder oder Videos mit volksverhetzendem Inhalt einstellt, kann dafür bestraft werden.

28
02
2022
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Hasskriminalität, Hass und Hetze im Netz
Hass und Hetze im Netz © Shutterstock, bearbeitet by iQ

Wer in seinen Status des Messengerdienstes Whatsapp Bilder oder Videos mit volksverhetzendem Inhalt einstellt, kann dafür bestraft werden. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Frankfurt hervor, das 750 Euro Geldstrafe (75 Tagessätze) gegen einen Mann verhängt hat (Urteil vom 6.1.2022, Az. 907 Ds 6111 Js 250180/19). Wie das Gericht am Montag mitteilte, hatte dieser im Jahr 2019 ein knapp eineinhalbminütiges Video in seinen Whatsapp-Status hochgeladen, das Filmsequenzen aus der Zeit des Nationalsozialismus enthielt und zum Hass gegen die jüdische Bevölkerung aufgestachelt habe. Unter anderem seien auch der Hitlergruß, ein Hakenkreuz und Hakenkreuzflaggen zu sehen gewesen.

Das Video sei mindestens 24 Stunden für alle sichtbar gewesen, die die damalige Handynummer des Angeklagten auf einem whatsappfähigen Gerät gespeichert hatten. Da der Mann alleine auf seinem Handy 229 Kontakte hatte, ging das Gericht davon aus, dass das Video einem „für den Angeklagten nicht kontrollierbaren Personenkreis von mindestens 75 Personen zugänglich gemacht wurde“. Darin liege dann ein strafbares Verbreiten solcher Inhalte.

Fahrplan für Antidiskriminierungsgesetz bleibt unklar

Das von der grün-schwarzen Landesregierung angekündigte Antidiskriminierungsgesetz lässt weiter auf sich warten. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) auf Bundesebene decke nicht alle Bereiche ab, in denen Menschen Diskriminierung erfahren, sagte Sozialminister Manne Lucha (Grüne) am Mittwoch im Landtag in Stuttgart. Das landeseigene Gesetz solle daher künftig Lücken schließen und Betroffene schützen. Offen blieb aber, wann das umstrittene Gesetz auf den Weg gebracht werden könnte.

„Statt Eigenlob, liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, wäre es vielleicht mal Zeit zu liefern“, sagte SPD-Fraktionsvize Dorothea Kliche-Behnke. Die Landesregierung habe das Gesetz für ihr erstes Regierungsjahr angekündigt und bisher keinen Gesetzesvorschlag vorgelegt. (dpa/iQ)