Hanau

U-Ausschuss: Oberstaatsanwältin verweigert Aussage zu Obduktionen

In der Nacht des Hanauer Anschlags war für die Ermittler über lange Zeit vieles unklar, etwa die Zahl der Täter. Im Untersuchungsausschuss des Landtags verweigert die verantwortliche Oberstaatsanwältin jedoch eine bestimmte Aussage.

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Film über Hanau-Attentat
Symbolbild: Mahnmal für Opfer von Hanau © shutterstock, bearbeitet by iQ

Im Untersuchungsausschuss zum rassistischen Anschlag in Hanau hat die in der Tatnacht verantwortliche Oberstaatsanwältin die Aussage über die Obduktionen der Tatopfer verweigert. Ein entsprechendes Dienstaufsichtsverfahren gegen sie sei noch nicht abgeschlossen, sagte die mittlerweile pensionierte Beamtin am Freitag im Wiesbadener Landtag zur Begründung. Die „Initiative 19. Februar Hanau„, in der sich Opfer-Angehörige sowie Überlebende des Anschlags zusammengeschlossen haben, hatte sich laut Mitteilung Informationen darüber erhofft, wer die Obduktionen ohne Einwilligung der Angehörigen angeordnet habe.

Die damals kommissarische Leiterin der Hanauer Staatsanwaltschaft war in der Tatnacht zunächst zur Einsatzzentrale der Polizei gefahren. Dort sei sie von der Arbeit der Beamten sehr beeindruckt gewesen, sagte sie. Mitten in der Nacht sei dort „ein Team aus dem Boden gestampft“ worden, es sei „hochkonzentriert und professionell“ gearbeitet worden.

Ein rassistischer Hintergrund der Tat sei wegen des Migrationshintergrundes aller Opfer rasch vermutet worden, ansonsten sei lange vieles unklar gewesen. „Wir wussten nicht, kommt noch irgendwo ein dritter Tatort. Die Lage war schwer einzuschätzen“, sagte sie. Auch sei die Zahl der Täter unklar gewesen. Dies bestätigte auch der damalige Polizeiführer in seiner Aussage im Landtag.

Trotz wirrer Angaben des Täter – keine Anhaltspunkte für Anschlag

Laut Auskunft der Oberstaatsanwältin war in ihrer Behörde im November 2019 eine mehr als 30 Seiten lange Strafanzeige von Tobias R. gegen einen „unbekannten Geheimdienst“ eingegangen, in dem er wirre Angaben gemacht habe. Solche Schreiben kämen häufig, sagte sie. Die Anzeige habe keinen Anhaltspunkt für eine strafbare Handlung ergeben und sei daher abgelegt worden.

Der 43-Jährige hatte am 19. Februar 2020 in Hanau neun Menschen aus rassistischen Motiven ermordet. Danach tötete er seine Mutter und sich selbst. Der Ausschuss soll klären, ob es im Rahmen der Tat zu einem Behördenversagen gekommen war. Die Angehörigen der Opfer kritisieren die Polizeiarbeit und fordern eine umfassende Aufklärung der Tat. Alle damals eingesetzten Polizisten seien von ihren Erlebnissen in dieser Nacht sehr bewegt, sagte der damalige Polizeiführer. (dpa, iQ)