Mit dem Auslaufen der Coronaschutzmaßnahmen verkündet der KRM, dass ab sofort das Beten in Moscheen ohne Abstand möglich ist – jedoch weiterhin eine Maskenpflicht.
Mit dem Wegfall der meisten staatlichen Alltagsbeschränkungen in Deutschland ändern Moscheen zum Beginn des Fastenmonats Ramadan ihre Coronabeschränkungen. Mehr als zwei Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie dürfen Muslime erstmals wieder ohne Abstandsregeln Moscheen besuchen. Der KRM verkündete am Freitag neue Regelungen der Coronaschutzmaßnahmen in Moscheen.
Fortan sollen die Tarawih, Freitags- und Festgebete sowie die täglichen Gebete „in gewohnter Weise ohne Abstandsregelungen verrichtet werden können“, sagt Mohamed El Kaada, der neue Sprecher des Koordinationsrates der Muslime (KRM) in einer Mitteilung. Während der Gebete in Innenräumen seien jedoch weiterhin medizinische Mundnasenschutz-Masken zu tragen. Auch das Mitbringen des eigenen Teppichs sein nunmehr keine Voraussetzung, werde jedoch empfohlen. Weitere Hygienevorschriften wie Lüften und Bereitstellung von Desinfektionsmittel seien zu beachten. Auch Iftarveranstaltungen sein nun möglich.
„Trotzt Erleichterungen sind Moscheegemeinden angehalten, der Verbreitung der Pandemie entgegenzuwirken und gegebenenfalls landesweite bzw. örtliche Regelungen zu beachten“, so El Kaada weiter.
Bezüglich des Ramadans erinnerte El Kaada, dass die islamischen Religionsgemeinschaften im KRM sich bereits im Jahre 2008 auf eine gemeinsame Berechnungsgrundlage bei der Bestimmung der islamischen Festtage verständigt haben. Dabei folgen sie dem islamisch-rechtlich anerkannten Prinzip, dass der neue Monat nach der Geburt des Neumonds mit der berechneten möglichen frühesten Sichtung an jedem Ort der Welt beginnt.