Nordrhein-Westfalen

Landtagswahlen in NRW – Wahlprüfsteine rund um Islam und Muslime

Am 15. Mai finden Landtagswahlen in NRW statt. Wie stehen die Parteien zu Themen rund um Islam und Muslime? IslamiQ liefert die Antworten. Ein Überblick.

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05
2022
Sptizenkandidaten NRW-Wahlen
Spitzenkandidaten bei der Landtagswahl in NRW © Facebook, bearbeitet by iQ.

Am 15. Mai 2022 wird in Nordrhein-Westfalen ein neuer Landtag gewählt. Derzeit leben mehr als eine Million Muslime in NRW.

Auch wenn Themen wie die steigende Inflation aufgrund des Ukraine-Kriegs, die Coronakrise und die wirtschaftlichen Folgen den Wahlkampf dominieren, beschäftigen Themen rund um den Islam und die Muslime die aktuelle Legislaturperiode.

IslamiQ hat Wahlprüfsteine zu den wichtigsten Themen rund um Zugehörigkeit, islamischer Religionsunterricht, antimuslimischer Rassismus, Wohlfahrt und islamische Seelsorge, Gebetsruf und Dialog erstellt.

IslamiQ: Wie würden Sie das aktuelle Bild der muslimischen Gemeinschaft in NRW beschreiben? Gehört der Islam Ihrer Meinung nach zu NRW?

CDU

Nordrhein-Westfalen ist ein weltoffenes und vielfältiges Land. Gerade in Nordrhein-Westfalen leben viele Musliminnen und Muslime seit mehreren Generationen. Diese Realität gilt es als Selbstverständlichkeit anzuerkennen, denn die muslimischen Bürgerinnen und Bürger sind ein wichtiger Teil unserer Gesellschaft.

SPD

NRW ist ein buntes, weltoffenes Bundesland. Der Islam und die Muslime in Deutschland und NRW gehören seit mehr als 60 Jahren zu unserer Gesellschaft. Und das ist gut so.

Bündnis 90/Die Grünen

Für uns gehören die Musliminnen und Muslime sowie auch der Islam ganz selbstverständlich zu NRW. Die muslimische Community in NRW ist sehr vielfältig und engagiert sich in ganz unterschiedlichen Bereichen von Sport über Kultur und Bildung bis hin zur Wohlfahrtspflege. Dieses breite zivilgesellschaftliche Engagement ist ein wertvoller Beitrag für das gesellschaftliche Leben in NRW. Auch die muslimischen Gemeinden machen wichtige religiöse und soziale Angebote, vieles davon ehrenamtlich. Dieses Engagement an der Basis würdigen wir ausdrücklich. Mit Blick auf die Führung der muslimischen Verbände DITIB und IGMG bereitet uns der starke Einfluss des türkischen Staates, der auch nicht vor Ausspähungsaktionen in den Gemeinden zurückschreckt, große Sorge.

FDP

Muslime gehören selbstverständlich zu Nordrhein-Westfalen und damit auch ihre Religion. Unsere Gesellschaft profitiert erheblich von den vielfältigen Beiträgen von Musliminnen und Muslimen sowie der muslimischen Gemeinden. Sie werden immer selbstverständlicher Teil unseres Zusammenlebens in allen gesellschaftlichen Bereichen. Besonders wertvoll ist auch das muslimische Engagement gegen Islamismus.

Die LINKE

Der Islam gehört zu Deutschland und er gehört zu NRW. Es ist bitter, diese Selbstverständlichkeit betonen zu müssen, da sie von der AfD und anderen rechten und konservativen Kräften immer wieder infrage gestellt wird, aber auch weil Muslime nicht gleichberechtigt sind. Der Islam gehört zu Deutschland und NRW muss auch heißen, dass Muslime in jeglicher Form gleichberechtigt sind.

IslamiQ: Mehrere Studien attestieren eine zunehmende Islamfeindlichkeit in Deutschland. In NRW wurden laut einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Jahr 2021 110 islamfeindliche Straftaten erfasst, darunter auch dutzende Angriffe auf Moscheen. Wie möchte Ihre Partei dieser Entwicklung konkret entgegenwirken?

CDU

Wir setzen uns dafür ein, dass Hassgewalt-Delikte zukünftig gesondert erfasst und explizit in der Kriminalitätsstatistik ausgewiesen werden. Damit ermöglichen wir eine bessere Prävention gegen Antisemitismus, Rassismus, Queer-Feindlichkeit und andere Formen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Dabei dürfen wir negative Einflüsse durch religiösen Extremismus, religionsbezogene Diskriminierung und religionsfeindliche Gewalt – wie bei antisemitischen, islam- und christenfeindlichen Angriffen sowie aufgrund einer Verknüpfung von Religion und Nationalismus – nicht außer Acht lassen. Ein interreligiöser Dialog soll diesen Tendenzen entgegen wirken.

SPD

Wir sehen die hohe Zahl der islamfeindlichen Straftaten mit Sorge. Menschen mit Migrationshintergrund müssen ihrem Anteil der Bevölkerung entsprechend in öffentlichen Institutionen abgebildet sein. Auch müssen Meldestellen für antimuslimische und antisemitische Vorfälle ausgebaut werden. Denn Meldestellen sind ein Frühwarnsystem und sollten gefördert werden.

Bündnis 90/Die Grünen

Antimuslimischer Rassismus ist leider in unserer Gesellschaft weitverbreitet und wird von rechtspopulistischen und neurechten Akteuren genutzt, um anschlussfähig an bürgerliche Milieus zu sein. Die Statistik gibt nur einen Teil der tatsächlichen Straftaten wieder. Es muss von einer höheren Dunkelziffer ausgegangen werden, da – aus unterschiedlichen Gründen – nicht alle Straftaten angezeigt werden oder der islamfeindliche Hintergrund der Tat nicht erkannt wird. Hinzukommen Vorfälle, die nicht die Schwelle der Strafbarkeit erreichen, aber nicht minder problematisch sind. Daher wollen wir eine Dunkelfeldstudie zu antimuslimischem Rassismus und anderen Formen der Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit in Auftrag geben. Besonders wichtig ist uns der Schutz von Rassismus betroffener Menschen. Daher wollen wir bessere Schutzkonzepte für Moscheen, Synagogen, Kultureinrichtungen und migrantisch geprägte Stadtteile auflegen. Zudem wollen wir von Rassismus betroffene Communitys stärker in die Entwicklung von Handlungskonzepten gegen Rechtsextremismus und Rassismus einbinden.

FDP

Wir wenden uns gegen jede Form von Diskriminierung und gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit. Erfreulicherweise ist seit der sogenannten Flüchtlingskrise 2015 eine Abnahme von Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Straftaten festzustellen. Dies darf uns ermutigen, noch konsequenter gegen sie vorzugehen.

In unserer Regierungsverantwortung ist Nordrhein-Westfalen der Koalition gegen Diskriminierung beigetreten. Wir haben die Servicestellen für Antidiskriminierungsarbeit bei der freien Wohlfahrtspflege ausgebaut, sodass sie jetzt flächendeckend in allen Kreisen und kreisfreien Städten vertreten sind. Wir richten derzeit eine Meldestelle für antimuslimischen Rassismus ein, bei der Diskriminierungserfahrungen auch unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit gemeldet werden können. Der von uns neu gefasste § 7 des Teilhabe- und Integrationsgesetzes verpflichtet das Land, Beratungsstrukturen, Projekte und Maßnahmen zu fördern, die sich für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft einsetzen, in allen obersten Landesbehörden ein Beschwerdemanagement vorzuhalten und das Thema Diskriminierung in der Aus- und Weiterbildung im Öffentlichen Dienst fest zu verankern. Ausführliche Informationen zu der von uns angestoßenen Antidiskriminierungsarbeit sind hier zu finden.

In Nordrhein-Westfalen gilt eine Null-Toleranz-Strategie bei antimuslimischen und anderer aufgrund gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit begangener Straftaten. Wir werden uns weiterhin dafür einsetzen, dass Polizei und Justiz mit aller Härte des Gesetzes gegen sie vorgehen.

Die LINKE

Es braucht Schutz und Solidarität gegen Angriffe auf Muslime, muslimische Einrichtungen und Moscheen. Diese Gefahr wird immer wieder runtergespielt, die Dunkelziffer der Straftaten liegt um ein Vielfaches höher. Antimuslimischer Rassismus, der weit in der Gesellschaft verbreitet ist, bietet Gewalttätern Legitimation für ihre rassistischen Taten. Deswegen muss antimuslimischer Rassismus geächtet und bekämpft werden.

DIE LINKE hat dafür gesorgt, dass seit 2017 islamfeindliche Straftaten in der Kriminalstatistik des BMI getrennt aufgeführt werden.

IslamiQ: Seit 2012 wird der bekenntnisorientierte islamische Religionsunterricht an Schulen in NRW angeboten. Dieser wurde zunächst von einem Beirat begleitet, welcher letztes Jahr durch eine Kommission ersetzt wurde. Wie beurteilen Sie die Arbeit der Kommission und wie sehen Ihre Pläne bezüglich einer Ausweitung dieses Fachs aus?

CDU

Mit der von uns etablierten Kommission existiert weiterhin ein Gremium, das gegenüber dem zuständigen Ministerium die Anliegen und Interessen der islamischen Organisationen bei der Durchführung des islamischen Religionsunterrichts vertritt und die durch das Schulgesetz bestimmten Aufgaben wahrnimmt und fortführt. Durch die Ausgestaltung dieses Gremiums ist zudem die nähere Orientierung an den Grundsätzen des Religionsverfassungsrechts möglich. Dieser Weiterentwicklung tragen wir auch mit der Terminologie Rechnung, indem sich das Gremium sich nicht mehr als „vom Ministerium gebildeter Beirat“, sondern als „Kommission für den islamischen Religionsunterricht“ konstituiert.

Perspektivisch wollen wir in Nordrhein-Westfalen eine eigene deutschsprachige Ausbildung für alle Imame und islamische Religionslehrer etablieren, die die Werte des Grundgesetzes leben und unabhängig von ausländischen Regierungen sind. Dazu werden wir den Aufbau einer islamisch-theologischen Fakultät in Münster fördern.

SPD

Die Arbeit der Kommission leitest einen wichtigen Beitrag für den Islamunterricht und vor allem einen wichtigen Austausch zwischen allen Akteuren. Denn nur im Dialog kann ein konstruktiver Austausch stattfinden.

Bündnis 90/Die Grünen

Als Grüne war uns wichtig, dass wir den islamischen Religionsunterricht auf den Weg bringen, auch wenn die Frage der Anerkennung der islamischen Organisationen als Religionsgemeinschaft auch nach jahrelangen Diskussionen noch nicht entschieden war. Deshalb hat die damalige Grüne Schulministerin Sylvia Löhrmann das Beiratsmodell als Brücke eingeführt. Die Weiterentwicklung zum Kommissionsmodell haben wir unterstützt. Wichtig ist uns der zügige Ausbau der Ausbildung von Lehrkräften, um dem wirklichen Bedarf an islamischen Religionsunterricht an allen Schulen gerecht werden zu können.

FDP

Gut. Auf dieser Grundlage wollen wir den bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht bis zur Bedarfsdeckung ausdehnen.

Die LINKE

Wir sind für die Schaffung eines Fachs LER (Lebenskunde, Ethik, Religion), welches den Konfessionsgebundenen Religionsunterricht ersetzen soll. Bis zu dessen Einführung gilt allerdings, dass der islamische Religionsunterricht entsprechend des Bedarfes angeboten werden muss

IslamiQ: Die im Koordinationsrat der Muslime (KRM) organisierten islamischen Religionsgemeinschaften fordern seit vielen Jahren den rechtlichen Status der Religionsgemeinschaft. Wie stehen Sie zu dieser Forderung?

CDU

Wir wollen mit muslimischen Gläubigen sprechen, sie in die Politik einladen und mitnehmen. Es zeigt sich, dass unser Staats-Kirchen-Recht, das ursprünglich in der Auseinandersetzung mit den christlichen Kirchen entstanden ist, anschlussfähig ist und im Sinne eines Religionsverfassungsrechtes gesellschaftliche Entwicklungen und Pluralisierungsdynamiken aufnehmen kann.

Die Anerkennung einer Religionsgemeinschaft setzt dabei zwingend die Anerkennung der staatlichen Ordnung des Grundgesetzes und der staatlichen Gesetze voraus. Sind die entsprechenden Voraussetzungen gegeben, handelt es sich bei der Verleihung des Körperschaftsstatus nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts um eine gebundene Entscheidung: Die Staatskanzlei als zur Prüfung berufene Instanz hat das Vorliegen oder Nichtvorliegen der notwendigen Voraussetzungen für eine Verleihung des Körperschaftsstatus zu prüfen. Sofern diese Voraussetzungen vorliegen oder eben nicht vorliegen, hat die Behörde kein eigenes Ermessen mehr, sondern nach den Prüfungsergebnissen zu entscheiden. Dies schließt zugleich einen politischen Einschätzungsspielraum des Parlaments oder der Regierung bei der Entscheidung aus.

SPD

In der Vergangenheit wurden durch die Landesregierungen verschiedene Sachverständige mit entsprechenden Fragestellungen betraut. Erst nachdem offene Fragen einer Beantwortung zugeführt wurden, kann jedoch über entsprechende Rechtstellungen entschieden werden.

Bündnis 90/Die Grünen

Das Religionsverfassungsrecht in seiner seit 1919 bestehenden Form ist historisch in
Ausrichtung auf die beiden großen christlichen Konfessionen entstanden, hat aber das
Judentum ebenso integriert wie viele kleinere christliche Religionsgemeinschaften.
Ob das geltende Recht pluralitätsfreundlich und zeitgemäß ist, ist eine Diskussion, die
in unserer Partei und in der Gesellschaft andauert.

Der Staat kann und sollte unter Wahrung des Neutralitätsgebotes den Herausbildungs-
und Gründungsprozess von Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften im Rahmen
des Religionsverfassungsrechts unter anderem auch durch die Bereitstellung von Beratungs-
und Informationsangeboten organisatorisch unterstützen — z. B. in Hinblick auf
Anerkennungsbestrebungen von Humanisten, Aleviten und Muslimen. So setzen BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN zum Beispiel auf einen breiten, inklusiven Diskussionsprozess in den
muslimischen Communitys, auch in Hinblick auf die Schritte, die zu entwickeln wären
in Richtung Etablierung im Sinne des Grundgesetzes, wie Bekenntnisförmigkeit der
Gemeinschaft(en), umfassende Erfüllung religiöser Aufgaben, Nachweis theologischen
Sachverstandes, mitgliedschaftliche Organisation.

FDP

Wir freuen uns über jede Religionsgemeinschaft, die die rechtlichen Anforderungen für die Verleihung des Körperschaftsstatus oder den rechtlichen Status der Religionsgemeinschaft erfüllt.

Die LINKE

In einem Antrag an den Deutschen Bundestag hat DIE LINKE die Bundesregierung aufgefordert, gemeinsam mit den Bundesländern darauf hinzuwirken, Vereinbarungen zur Anerkennung von muslimischen Religionsgemeinschaften voranzubringen. Das Land NRW sollte da mit gutem Beispiel vorangehen und muslimische Religionsgemeinschaften mit christlichen, jüdischen u.a. Religionsgemeinschaften gleichzubehandeln.

IslamiQ: Wird es in NRW einen „Staatsvertrag“ mit Muslimen wie in Hamburg und Bremen geben?

CDU

Wir haben die Dialogarbeit mit den muslimischen Verbänden in den vergangenen fünf Jahren bereits auf eine neue Grundlage gestellt und sie gleichzeitig stärker handlungsorientiert ausgerichtet. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die neu geschaffene Koordinierungsstelle „Muslimisches Engagement in NRW“ sowie die Weiterentwicklung der „Kommission für den islamischen Religionsunterricht“. Unter der Bewahrung der weltanschaulichen Neutralität des Staates wollen wir den gegenseitigen Austausch auf diese Weise institutionalisieren. Die bewährte Zusammenarbeit mit den Kirchen, Religionsgemeinschaften, jüdischen und islamischen Gemeinden werden wir daher fortsetzen.

SPD

Siehe Antwort zur Frage 4.

Bündnis 90/Die Grünen

Der Abschluss eines Staatsvertrags wie auch die Status-Anerkennungsfragen beruht auf den Verfassungsgrundsätzen.

FDP

Nein. Regelmäßige Gespräche zwischen Politik, Verwaltung und den Gemeinden zu allen üblicherweise in Staatsverträgen behandelten Themen müssen in NRW nicht erst etabliert werden, weil sie bereits etabliert sind. Wir setzen insbesondere auf den institutionalisierten Dialog im Rahmen der Koordinierungsstelle für Muslimisches Engagement in Nordrhein-Westfalen und der Kommission für den islamischen Religionsunterricht.

Die LINKE

Ein Staatsvertrag kann dabei helfen, die Gleichberechtigung von Muslimen voranzutreiben und gleichzeitig muslimisches Engagement in der Gesellschaft zu würdigen. Allerdings darf bei den aktuellen Positionen der Mehrheit der Parlamentsparteien bezweifelt werden, dass dies in naher Zukunft geschieht.

IslamiQ: Die Ausbildung religiösen Personals ist rechtlich gesehen Sache der jeweiligen Religionsgemeinschaft. Jüdische wie christliche Gemeinschaften haben eigene Seminare für die Ausbildung ihrer Geistlichen. Islamische Religionsgemeinschaften ebenfalls. Parallel dazu wird jedoch die universitäre „Imamausbildung“ gefördert. Esnaf Begic, Vorsitzender des Islamkollegs, hat sogar die staatliche Finanzierung von Imamen gefordert. Sehen Sie bei der universitären Imamausbildung und der staatlichen Finanzierung verfassungsrechtliche Bedenken?

CDU

In unserem Land sind Staat und Kirche, bzw. Staat und Religionsgemeinschaften voneinander getrennt. Auch wir bekennen uns selbstverständlich zur weltanschaulichen Neutralität gegenüber religiösen Bekenntnissen und Weltanschauungen. Weil es aber eine Reihe gemeinsamer Aufgaben vor allem im Bereich des Sozialen und der Bildung gibt, achten und fördern wir sowohl das religiöse Leben im gemeindlich-institutionellen Sinne als auch die individuelle Bildung einer religiösen Identität unserer Bürgerinnen und Bürger. Jede Religion und Weltanschauung darf sich im Rahmen der geltenden Gesetze frei entfalten. Diese Freiheit in Verantwortung wollen wir stärken und schützen, indem wir als Staat notwendige äußere Bedingungen garantieren. Weil Vielfalt Toleranz und Miteinander von allen Seiten braucht, geht es auch im Interesse der hier lebenden Menschen darum, dass islamische Geistliche in deutscher Sprache ihre Religion vermitteln. Hier ist die Ausbildung in Deutschland eine wichtige Hilfe. 1,3 Millionen Muslime leben in NRW – ihnen wollen wir mit einer religionsfreundlichen Politik gerecht werden.

SPD

Im Kern geht es um die Beheimatung der Muslime in Deutschland und NRW, die nicht zuletzt auch durch religiöse Praxis und Sprachfähigkeit religiösen Personals sowohl innerhalb als auch außerhalb der Religionsgemeinschaften zum Ausdruck kommt. Die Politik ist in der Pflicht, diesen Prozess positiv zu begleiten und mögliche Hürden auf diesem Weg zu beseitigen. Uns ist bewusst, dass die Finanzierung der Imamseminare eine der größten Herausforderungen für die Ausbildung akademisch qualifizierter Imame in Deutschland darstellt und die weitere Beschäftigung der Imame in den Moscheegemeinden und damit auch die Attraktivität für diesen Beruf maßgeblich von der Finanzierung abhängig sind. Insofern stimmen wir den Aussagen von Herrn Begic zu, dass wir – plakativ gesagt – den Stopp des Imports von ausländischen Imamen nicht fordern können, ohne alternative Modelle anzubieten oder diese zumindest zu finanzieren.

Der erste wichtige Schritt mit der Etablierung islamischer Theologie an deutschen Universitäten ist in den vergangenen Jahren ja bereits gegangen worden. Nun muss der zweite Schritt in Form einer „praktischen Imamausbildung“ folgen. Ein erstes positives Beispiel sehen wir in Niedersachsen mit dem Islamkolleg Deutschland. Dort wurden alternative Finanzierungsmodelle gefunden, die durchaus auch für NRW als Vorbild dienen könnten, ohne das grundgesetzlich verankerten Neutralitätsgebot des Staates zu tangieren. Es darf bei der Ausbildung von Imamen und deren Finanzierung nicht zu verfassungsrechtlichen Bedenken kommen. Das wäre aus meiner Sicht kontraproduktiv. Gleichwohl müssen wir auf innovative und alternative Finanzierungsmodelle zurückgreifen.

Bündnis 90/Die Grünen

Alle Hochschulen unterliegen der Akkreditierung durch den Wissenschaftsrat. Die Ausbildung christlicher Theologinnen und Theologen erfolgt auch an Hochschulen mit entsprechenden wissenschaftlichen Fakultäten. Deshalb ist die Ausbildung von Imaminnen und Imamen in der rechtlichen Gleichstellung und Gleichstellung der Anforderungen an Hochschulen konsequent. Die Finanzierung der Imaminnen und Imame kann nicht staatlich erfolgen, so wie Staat auch nicht die Finanzierung der christlichen Pfarrerinnen und Pfarrer übernimmt. Wir wollen eine Entflechtung von Staat und Religionsgemeinschaften. Die sogenannten Staatsleitungen, u.a. mit der Finanzierung der Bischöfe, die noch aus der napoleonischen Zeit stammt, wollen wir deshalb gemäß dem Auftrag im Grundgesetz endlich ablösen.

Mit der Status- und Organisationsentwicklung soll es möglich werden, dass die Moscheegemeinden das religiöse Personal unabhängig finanzieren können.

FDP

Imame in Kooperation mit islamischen Religionsgemeinschaften an deutschen Hochschulen auszubilden, könnte ein verfassungsrechtlich gangbarer Weg sein, um das religiöse Leben in muslimischen Gemeinden zu fördern, die unter einem Mangel an akademisch-theologisch und seelsorgerlich geschulten Geistlichen leiden. Dies erfordert allerdings eine klare Trennung der Zuständigkeiten: Der religiös-weltanschaulich neutrale Staat ist nicht fähig, darüber zu entscheiden, ob die an der Hochschule verbreitete Lehre und das Lehrpersonal den religiösen Anforderungen entspricht.

Die Religionsgemeinschaften müssen die Studien- und Prüfungsordnungen genehmigen, die die Studieninhalte definieren. Schon die Einrichtung einer theologischen Fakultät kann gegen den Willen der Religionsgemeinschaft nicht erfolgen. Ihre Einwilligung ist zentraler Teil der religiösen Selbstverwaltung unterliegenden „eigenen Angelegenheiten“ im Sinne von Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 137 Absatz 3 der Weimarer Reichsverfassung. Der Staat urteilt hingegen über die wissenschaftliche und pädagogische Qualifikation der Lehrenden und bestimmt die rechtliche Eingliederung und den Status der universitären Einrichtung. Die Etablierung Islamischer Theologie an staatlichen Hochschulen ist mithin von der Mitwirkung der muslimischen Glaubensgemeinschaften abhängig.

Die LINKE

Die Gemeinden brauchen gut ausgebildete Imame und Seelsorger. Dafür gibt es zwei wichtige Voraussetzungen: Zum einen muss eine solche Ausbildung an den Hochschulen und in anschließenden Seminaren finanziert werden, da die Gemeinden allein nicht in der Lage sind, eine umfassende Ausbildung von Imamen und Seelsorgern zu organisieren und zu finanzieren.

Zum anderen muss dies in Abstimmung mit den Religionsgemeinschaften geschehen, um den Bedürfnissen der Gemeinden zu entsprechen und Akzeptanz zu erhalten. Denn zur Gleichberechtigung der Religionsgemeinschaften gehört, dass Muslime den gleichen Zugang zu einer umfassenden Ausbildung von religiösem Personal bekommen wie christliche und jüdische Gemeinschaften.

IslamiQ: In der Vergangenheit gab es immer wieder Formate des Landes NRW, um den Dialog mit Muslimen und ihren Vertretern aufrechtzuerhalten. Werden diese Formate fortgeführt? Wenn ja, welche Themen würden Sie auf die Tagesordnung nehmen?

CDU

Wir haben uns in den vergangenen fünf Jahren die Neuausrichtung der Zusammenarbeit mit den organisierten Musliminnen und Muslimen zur Aufgabe gemacht. Bei dieser Neuausrichtung verfolgen wir mehrere Dimensionen: Sie ist sowohl inhaltlicher als auch struktureller Art und bezieht sich auf die Dialogpartner selbst, deren Kreis wir erheblich erweitert haben. Mit der Einrichtung der Koordinierungsstelle Muslimisches Engagement in NRW haben wir die Zusammenarbeit mit den muslimischen Verbänden auf eine neue Grundlage gestellt. Für uns gilt weiterhin der Anspruch, verstärkt mit muslimischen Gläubigen zu sprechen, sie in die Politik einzuladen und mitzunehmen. Wir wollen den Gesprächsfaden halten: Das kann durch die Koordinierungsstelle „Muslime in NRW“ gewährleistet werden.

SPD

Der Dialog und Austausch mit Muslimen und ihren Vertretern ist für das friedliche Zusammenleben in NRW unabdingbar. Dieser Dialog ist für uns als Partei auch unabhängig von einem Regierungsauftrag wichtig, weshalb wir den Austausch in der Opposition nicht abgebrochen, sondern durchgehend fortgeführt haben. Das werden wir nach den Landtagswahlen auch beibehalten.

Bündnis 90 / Die Grünen

Wir wollen den Dialog nicht nur fortführen, sondern intensivieren. Zu den Themen gehören nicht nur Integration, sondern auch soziale Fürsorge, kultureller und interreligiöser Austausch, Partizipation.

FDP

Wir haben die bundesweit erste Koordinierungsstelle für Muslimisches Engagement in Nordrhein-Westfalen eingerichtet und damit die Zusammenarbeit mit den islamischen Religionsgemeinschaften auf eine neue, vielfältigere Grundlage gestellt. Wir wollen damit das muslimische Engagement stärker ins öffentliche Bewusstsein rücken und gleichzeitig den Dialog mit und innerhalb der muslimischen Community auf eine breite Basis stellen. Mit der Koordinierungsstelle soll zudem die Vernetzung, die Selbstorganisation und das Self-Empowerment der muslimischen Organisationen gestärkt werden. Aktuell stehen muslimische Hilfe für ukrainische Flüchtlinge und antimuslimischer Rassismus im Fokus.

Die LINKE

Es braucht definitiv weiterhin Formate, die dem Austausch zwischen Politik und muslimischen Communitys dienen, Themen gibt es ausreichend, sei es zivilgesellschaftliches Engagement, Wohlfahrtspflege, Antimuslimischer Rassismus oder der Beitrag von Muslimen zum gesellschaftlichen Zusammenhalt. Allerdings reicht dies nicht aus, wir brauchen auf Landesebene auch eine Expertenkommission zu antimuslimischem Rassismus, wie sie in Berlin schon geschaffen wurde.

IslamiQ: Die meisten Muslime in Deutschland leben in NRW. Doch fehlt es weiterhin an einer etablierten islamischen Anstaltsseelsorge und Wohlfahrtspflege. Um die muslimische Wohlfahrtspflege besser zu koordinieren, haben Muslime das Islamische Kompetenzzentrum für Wohlfahrtswesen (IKW) gegründet. Inwieweit wird Ihre Partei die Etablierung einer islamischen Wohlfahrtspflege unterstützen?

CDU

Mit der von uns neu geschaffenen Koordinierungsstelle „Muslimisches Engagement in NRW“ tragen wir bereits jetzt dazu bei, die Lebenswirklichkeit der Musliminnen und Muslime in ihrer Vielfalt – auch im Bereich des gesellschaftlichen Engagements – sichtbarer zu machen, Aushandlungsprozesse in der Community zu stärken und Maßnahmen und Projekte zum Empowerment zu fördern und Vernetzung zu ermöglichen. Mit Blick auf Seniorinnen und Senioren setzen wir im Rahmen des Förderprogramms „Guter Lebensabend NRW“ auf eine kultursensible Alten- und Gesundheitspflege, die wir auch weiterhin stärken wollen.

SPD

Ein Mitglied der NRWSPD mit muslimischem Glauben hat in den letzten Wochen ihren Vater verloren. Sie berichtete davon, wie sehr ihr und ihrer Familie in den letzten schweren Stunden im Krankenhaus eine muslimische Krankenhausseelsorge gefehlt habe. Nach Eigenrecherche sei sie nur auf einige wenige Projekte in ganz NRW gestoßen. Das zeigt, dass wir hier noch großen Nachholbedarf haben und uns dringend um diese Themen kümmern müssen. Die Projekte, die bereits vom Land gefördert werden, müssen weiter gestärkt und flächendeckend implementiert werden.

Bündnis 90/Die Grünen

Im Sinne des oben genannten Dialogs und rechtlicher Vereinbarungen gehört auch die Rolle der islamischen Organisationen u.a. in der Wohlfahrtspflege, der Seelsorge oder dem Bestattungswesen dazu.

FDP

Dies wird bereits praktiziert. Nicht nur im Rahmen der Koordinierungsstelle für Muslimisches Engagement, sondern z. B. auch im Modellprojekt „Guter Lebensabend NRW“, das neue Standards in der kultursensible Alten- und Gesundheitspflege erarbeitet. Selbstverständlich setzen wir uns neben dem Ausbau der Unterstützung für muslimische Wohlfahrtspflege für eine Ausdehnung der Anstaltsseelsorge ein. Auch hier kann auf bereits vorhandenen und bewährten Strukturen aufgebaut werden.

Die LINKE

Wir fordern die Gleichstellung der islamischen Wohlfahrtspflege mit der christlichen, jüdischen und nichtkonfessionellen Wohlfahrtspflege, auf dem Weg zur Gleichstellung muss das Land eine aktive und hilfreiche Rolle spielen.

IslamiQ: In Köln dürfen Muezzine künftig zum Freitagsgebet rufen. Die Stadt kündigte ein entsprechendes und zunächst auf zwei Jahre befristetes Modellprojekt an. Wie beurteilen Sie dieses Vorhaben? Wäre ein solches Vorhaben in NRW für alle Moscheen denkbar?

CDU

Die Religions- und Glaubensfreiheit wird durch unser Grundgesetz garantiert und geschützt. Hierzu gehört, dass Kirchen und Religionsgemeinschaften entsprechend ihres Sendungsauftrages für ihre Weltanschauungen in der Öffentlichkeit werben dürfen. Ein Muezzin-Ruf kann ein Beitrag zur Integration sein. Man muss bei seiner Einführung allerdings umsichtig vorgehen, indem man die Angelegenheit breit diskutiert und sich in einer Kommune eng abstimmt.

SPD

Wir stehen für die grundgesetzlich garantierte Religionsfreiheit. Ob und in welchem Umfang hierzu Muezzin-Rufe gehören, muss deshalb jeweils nach den örtlichen Gegebenheiten mit allen Beteiligten besprochen und abgestimmt werden und darf nicht im Alleingang durchgesetzt werden.

Bündnis 90/Die Grünen

Eine Regelung, die landesweit gilt, wäre wünschenswert.

FDP

Modellprojekte zielen darauf ab, im Lichte der Evaluation ihrer Ergebnisse weitergehende Entscheidungen treffen zu können.

Die LINKE

Die Vereinbarung von Köln ist ein wichtiges Signal, denn es verdeutlicht, dass nicht nur Kirchen und Synagogen zur religiösen Vielfalt in Deutschland gehören, sondern auch Moscheen. An dieser Entscheidung sollten sich andere Städte ein Beispiel nehmen, in denen noch kein Gebetsruf möglich ist. So können sie ein Signal für die religiöse und kulturelle Vielfalt setzen.

IslamiQ: Beschäftigte der Justiz in NRW dürfen in Gerichten und bei Ausübung hoheitsrechtlicher Tätigkeiten keine religiös geprägten Symbole oder Kleidungsstücke – etwa Kreuz, Kopftuch, Kippa – tragen. Derzeit gibt es viele muslimische Frauen, die Jura studieren oder eine Ausbildung in dem Bereich absolvieren. Für sie stellt das neue Gesetz ein Berufsverbot dar? Was raten Sie diesen Frauen?

CDU

Wir haben uns für die Verabschiedung des Neutralitätsgesetzes im Jahre 2021 intensiv mit der Thematik beschäftigt und auch die höchstrichterliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes abgewartet, um Regelungen zur Neutralität zu schaffen, die mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Denn wir wollen keineswegs in die Religionsfreiheit eingreifen. Wir sind überzeugt, dass Neutralität eine innere Haltung ist, die Vertreterinnen und Vertreter unserer Justiz leben. Aber für das Vertrauen in eine neutrale Justiz ist entscheidend, dass diese Haltung auch nach außen sichtbar wird. Jede Richterin, jeder Staatsanwalt oder Rechtspfleger darf die Symbole für Weltanschauung, Glaube, politische Haltung daher wieder anlegen, wenn sie oder er am Schreibtisch sitzt. Bei der Ausübung hoheitlicher Aufgaben im Namen unseres Rechtsstaates hat ein solcher Ausdruck der Persönlichkeit keinen Platz.

SPD

In der Justiz beschäftigte Personen unterliegen einem Neutralitätsgebot. Da die SPD keine Notwendigkeit eines eigenen Justizneutralitätsgesetz gesehen hat, hat sie dem Gesetz auch nicht zugestimmt. Wir haben die Notwendigkeit einer Regelung nur für die Personen, die Aufgaben im richterlichen oder im staatsanwaltschaftlichen Dienst in Anwesenheit außenstehender Dritter wahrnehmen, gesehen.

Deshalb hat die SPD-Landtagsfraktion auch einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht, der folgenden Absatz enthielt, jedoch von der Landtagsmehrheit abgelehnt wurde: „Wer in einer Verhandlung oder bei einer anderen Amtshandlung, bei deren Wahrnehmung Beteiligte, Zeuginnen und Zeugen, Sachverständige oder Zuhörerinnen oder Zuhörer anwesend sind, ihr oder ihm obliegende oder übertragene richterliche oder staatsanwaltschaftliche Aufgaben wahrnimmt, darf keine sichtbaren Symbole oder Kleidungsstücke tragen, die eine religiöse weltanschauliche oder politische Überzeugung zum Ausdruck bringen.“

Bündnis 90/Die Grünen

Auch für uns Grüne steht das Neutralitätsgebot außer Frage. Das Justizneutralitätsgesetz in NRW halten wir aber für sehr problematisch, da es zu wenig nach den verschiedenen Berufsgruppen differenziert und in besonderem Maße kopftuchtragende Frauen diskriminiert und von der Ausübung vieler Berufe in der Justiz ausschließt. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht solche gesetzlichen Regelungen als nicht zwingend, aber doch möglich eingeordnet. Daher können wir Betroffenen nur empfehlen, sich an Vorgesetzte und an qualifizierte Beratungsstellen zu wenden. Ein wichtiger Hinweis für die angesprochenen Frauen ist aber, dass Rechtsreferendarinnen mit Kopftuch weiterhin ein Recht auf eine umfassende Ausbildung – mit gewissen Einschränkungen – haben und dass das Gesetz keine Anwendung auf Rechtsanwältinnen findet.

FDP

Die Freien Demokraten empfehlen grundsätzlich immer allen, sich an die Gesetze des Landes zu halten, in dem sie leben. Dies bedeutet in diesem Fall für Beschäftigte der Justiz in NRW, bei der Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten keine religiös geprägten Symbole oder Kleidungsstücke zu tragen. Ähnliche Einschränkungen sind grundsätzlich bei jedem Arbeitgeber möglich, da der Europäische Gerichtshof (EuGH) 2021 in einem Grundsatzurteil festgestellt hat, dass das Verbot des Tragens jeder sichtbaren Ausdrucksform politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen durch den Arbeitgeber durch sein Bedürfnis gerechtfertigt sein kann, gegenüber den Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln oder soziale Konflikte zu vermeiden.

Sofern Frauen für sich die Tradition des Kopftuchtragens als religiös verbindlich ansehen, und ihre individuellen Glaubensüberzeugungen keine Ausnahme von einer Kopftuchpflicht zulassen, haben sie die Freiheit, in Deutschland ihren Glauben zu leben, und werden die Rechtslage bei ihrer Berufsausübung, nach eigener Entscheidung auch bei ihrer Berufswahl, berücksichtigen müssen. Dies ist nicht ungewöhnlich. So ist z. B. Zeugen Jehovas je nach individueller Glaubensüberzeugung eine Karriere in der Bundeswehr verwehrt.

Die LINKE

Dieses Berufsverbot unter dem Vorwand der Neutralität ist abzulehnen. Beschäftigte dürfen nicht aufgrund ihres Bekenntnisses oder ihrer religiösen Bekleidung benachteiligt werden. Diskriminierende Gesetze müssen abgeschafft und wirksamer Diskriminierungsschutz in einem Landesantidiskriminierungsgesetz verankert werden. Gesetze wie das Bekleidungsgesetz für Amte, welches ein Kopftuchverbot ermöglicht, wurde von allen Parteien außer der Linken ermöglicht. Dieses Gesetz der Großen Koalition hätte verhindert werden können, wenn sich FDP und Grüne nicht enthalten hätten und ihre Landesregierung im Bundesrat mit Ja gestimmt hätten. In NRW haben wir mit dem neuen Justizgesetz ein explizites Verbot, wir stellen uns beidem entschieden entgegen. Ich rate den betroffenen Frauen, sich gegen die Diskriminierung zu wehren und biete ihnen – in meinen bescheidenen Möglichkeiten – auch meine Unterstützung an.

Es war toll, was für ein Erfolg die Petition der Frankfurter Jura-Studentin Rabia Küçükşahin gegen das Gesetz zum Erscheinungsbild von Beamten letztes Jahr hatte. Innerhalb einer Woche haben mehr als 170.000 Personen unterschrieben. Auch in Herne hat der zivilgesellschaftliche Druck dazu geführt, dass eine katholische Klinikgruppe nun ihre Position verändert hat und Frauen mit Kopftuch dort arbeiten dürfen.

Die AfD ließ die Anfrage unbeantwortet.

Leserkommentare

grege sagt:
Die Themen Islamismus und religiös motivierter Terrorismus werden gar nicht in dem Fragenkatalog thematisiert, was symptomatisch wieder einmal für den Umgang bestimmter muslimischer Verbände mit diesem Problem ist.
13.05.22
15:28
Dilaver_Ç. sagt:
"Die Themen Islamismus und religiös motivierter Terrorismus werden gar nicht in dem Fragenkatalog thematisiert [...]" Muslime in Deutschland sowie deren Verbände haften NICHT für Terrorismus!!! Punkt.
15.06.22
3:56
Karl sagt:
Es ist schon schlimm was aus unserem schönen wertegeprägten Land geworden ist Fremde Kulturen überrollen uns und alle machen die Augen zu. Selbst die Kirche macht die Augen zu und nimmt lieber den Kirchenaustritt der Gemeindemitglieder in kauf. Ich selbst habe es getan und werde nie wieder in unsere Kirche eintreten. Der Islam hat in Deutschland schon gewonnen. Wie schreibt Tilo Sarrazin in seinem Buch, ,, Deutschland schafft sich ab `` Es ist schon beeindruckend, wie recht der Mann hat. Die Muslime werden sich vor lauter lachen über die dummen Deutschen den Bauch halten.
16.11.22
17:13