Der parlamentarische Untersuchungsausschuss zur rechtsextremen Anschlagsserie in Berlin-Neukölln startet später als geplant.
Der parlamentarische Untersuchungsausschuss zur rechtsextremen Anschlagsserie in Berlin-Neukölln startet später als geplant. Die konstituierende Sitzung wurde von diesem Freitag (3. Juni) auf den 16. Juni verlegt. Das teilte der Ausschussvorsitzende Florian Dörstelmann (SPD) mit. Als Grund gab er am Dienstag die ungeklärte Frage um AfD-Vertreter in dem Gremium an. Zuvor hatte der RBB berichtet.
Das Abgeordnetenhaus hatte den Ausschuss am 5. Mai eingesetzt. Bei der Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder waren die Kandidaten der AfD-Fraktion aber sowohl im ersten als auch im zweiten Anlauf durchgefallen. Am 9. Juni tagt das Parlament das nächste Mal und könnte den AfD-Personalvorschlag bestätigen – vorausgesetzt, die Fraktionen finden bis dahin eine Lösung.
In anderen Abgeordnetenhausfraktionen gibt es grundsätzliche Bedenken gegen die Mitarbeit der AfD in bestimmten Parlamentsgremien. Die Partei – so der Vorwurf – habe sich in den vergangenen Jahren radikalisiert und sei immer mehr nach rechts gerückt.
Der Untersuchungsausschuss soll sich mit der Serie von rechtsextremen Brandanschlägen, Sachbeschädigungen und Bedrohungen in Neukölln und mit Fehlern bei der Aufklärung befassen. Die Polizei geht von mindestens 72 Taten vor allem zwischen 2016 und 2019 aus – darunter sind mindestens 14 Brandstiftungen, bei denen auch Autos in Flammen aufgingen.
Opfer waren meist Menschen, die sich gegen Rechtsextremismus engagierten – darunter der heutige Linken-Abgeordnete Ferat Kocak, dessen Auto im Februar 2018 angezündet wurde und der nun Mitglied im U-Aussschuss ist. Nach langen und zunächst erfolglosen Ermittlungen wurde schließlich Anklage gegen zwei verdächtige Neonazis erhoben. Ein Tatverdächtiger war zeitweise AfD-Mitglied.
Laut Berliner Untersuchungsausschussgesetz müssen die Fraktionen nach ihrer Mitgliederzahl in einem U-Ausschuss beteiligt werden, wobei jede Fraktion mindestens durch ein Mitglied vertreten sein muss. Widerstand dagegen kam im Falle Neukölln vor allem von der FDP, die den Ausschuss ohnehin als überflüssig ansieht.
Die AfD selbst wehrt sich gegen den Umgang mit ihr im Zusammenhang mit dem Ausschuss und hat dazu den Berliner Verfassungsgerichtshof angerufen. Sollte das Parlament selbst keine Lösung finden, hätten voraussichtlich die Verfassungsrichter und -richterinnen das letzte Wort.
Die AfD stellt mit 13 Sitzen die fünftstärkste von sechs Fraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus. Sie ist dort weder im Verfassungsschutzausschuss noch in der G10-Kommission, die neben dem Fachausschuss die Arbeit des Verfassungsschutzes kontrolliert, noch im Richterwahlausschuss vertreten. Der Grund dafür ist, dass ihre Kandidaten bei mehrmaligen Anläufen im Parlament nicht gewählt worden waren. (dpa/iQ)